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(26.12.2023, 11:22)Skeptiker schrieb: [ -> ]Strohmann-Argument.

Finde ich nicht. Das ist extrem relevant. Man muss sich überlegen wo wir her kommen, einem nationalistischen, rassistischem Denkgebäude. Nach dem 2. WK haben wir uns selbst die Pflicht auferlegt uns zu verändern wie es in der Präambel der Verfassung formuliert ist. Dazu war und ist auch das Fernsehen notwendig. Dieses im Grundsatz ist also keine Laune der Politik.
Zitat:Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

https://www.bundestag.de/gg

Also weg vom Nationalismus und Selbstüberhöhung, hin zu einem Teil eines vereinten Europas. 

Demzufolge fühlen sich auch Freigeister und Nationisten im Fernsehen (und anderswo) unterrepräsentiert. Das ist aber wie gesagt, absichtlich so gewollt. Es darf per Verfassung bei uns im Fernsehen keine libertäre oder nationalistische Weltanschauung verstärkt werden. Das ist keine Willkür der aktuellen Parteien. 

Bei der Wiedervereinigung überlegte man auch eine neue, gemeinsame Verfassung zu entwerfen. Also ob man etwas neues macht oder die DDR quasi in den Westen eingliedert. Es gab allerdings auch einen Zeitdruck, die Bevölkerung in der DDR hat quasi mit den "Füßen abgestimmt" wie es heute manchmal heisst, sie sind zu hunderttausenden (oder Millionen?) aus der ehemaligen DDR nach Westdeutschland gezogen, es musste schnell gehandelt werden und so hat man die ehemalige DDR quasi eingegliedert.

Unsere Demokratie war auch in der Weimarer Republik noch anders, Volksabstimmung waren z.B. explizit genannt. 


Z.B. die schweizerische Verfassung sieht ganz anders aus, 
Zitat:Präambel

Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone,

in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung1:
https://fedlex.data.admin.ch/filestore/f...-pdf-a.pdf

Also viel mehr Betonung auf Freiheit, Stärke des Volkes.

Das heisst jedoch nicht, dass bei uns im Fernsehen einseitig informiert werden sollte.
Milei präsentiert Gesetzesentwürfe in Argentinien um seine Wahlversprechen wahr zu machen. Ueberraschend präsentiert er dem Parlament einen Gesetzesentwurf mit sagenhaften 664 Artikeln auf 351 Seiten.

Es ist fraglich ob die Gesetze im Parlament eine Chance haben. Milei hat dort eine deutliche Minderheit, 38 von 257 Parlamentarier und 7 von 72 Senatoren. Untätigkeit kann man ihm jedenfalls bis jetzt nicht vorwerfen. Im schlechtesten Fall demonstriert er der Bevölkerung dass er zwar will, aber die anderen Parteien ihn blockieren. Was wiederum einen gute Basis für Neuwahlen wäre...

https://www.elmundo.es/internacional/202...b4596.html

Die Gesetze würden Argentinien zum mit Abstand liberalsten Land Lateinamerikas machen.
(27.12.2023, 11:42)saphir schrieb: [ -> ]Dieses im Grundsatz ist also keine Laune der Politik.

Woher kam Chewbacca noch mal? Endor?

saphir schrieb:Also weg vom Nationalismus und Selbstüberhöhung, hin zu einem Teil eines vereinten Europas.

Da hat das BVerfG mit dem "nichtübertragbaren Identitätskern" aber anders geurteilt.

saphir schrieb:Demzufolge fühlen sich auch Freigeister und Nationisten im Fernsehen (und anderswo) unterrepräsentiert. Das ist aber wie gesagt, absichtlich so gewollt. Es darf per Verfassung bei uns im Fernsehen keine libertäre oder nationalistische Weltanschauung verstärkt werden. Das ist keine Willkür der aktuellen Parteien.

Das ist an den Haaren herbeigezogen, sorry.
Lässt sich aus der Präambel so auch nicht ableiten. Zudem es gar nicht um "Freigeister und Nationisten" (was für eine Mischung...) geht, sondern um eine ausgewogene Darstellung, z. B. bei Corona.

Dass libertäre bei uns, im Gegensatz zu Argentinien offenbar, eine winzige Minderheit sind, die kaum etwas verändern können, ist richtig.
Deshalb wäre es wohl angemessen, diese nur unter "ferner liefen" zu behandeln, eventuell auch gar nicht. Sendezeit ist begrenzt und man kann nicht jede Position darstellen. Zudem es ja auch andere Möglichkeiten der Darstellung gibt, z. B. das Internet usw.

Das ist aber nicht das Problem. Der Auftrag der ÖRR ist Binnenpluralismus, ergo müssen sie ein Spektrum an Meinungen auch darstellen. Dazu gehören in Deutschland derzeit wohl auch konservative Stimmen und Wirtschaftsliberale.
(28.12.2023, 19:45)Skeptiker schrieb: [ -> ]Da hat das BVerfG mit dem "nichtübertragbaren Identitätskern" aber anders geurteilt.

Das ist jetzt aus dem Zusammenhang, welches Urteil war das denn? Kannst du mal einen Link rein stellen?
(28.12.2023, 22:19)saphir schrieb: [ -> ]Das ist jetzt aus dem Zusammenhang, welches Urteil war das denn? Kannst du mal einen Link rein stellen?

Müsste ich nächstes Jahr mal durchsuchen.
Wenn du das Schlagwort eingibst, bekommst du schon auf Google jede Menge Treffer, auch zu seriösen Zeitungsartikeln und sogar wissenschaftlichen Arbeiten.

Genügt dir das im Prinzip?

Weil, ich denke, wir werden das beide jetzt nicht im Detail durchsprechen.
(31.12.2023, 14:56)Skeptiker schrieb: [ -> ]Müsste ich nächstes Jahr mal durchsuchen.
Wenn du das Schlagwort eingibst, bekommst du schon auf Google jede Menge Treffer, auch zu seriösen Zeitungsartikeln und sogar wissenschaftlichen Arbeiten.

Genügt dir das im Prinzip?

Weil, ich denke, wir werden das beide jetzt nicht im Detail durchsprechen.

Mich würde das Urteil des Verfassungsgerichtes interessieren. Das hatte ich gesucht und sogar welche zum Pluralismus gefunden. Aber zu diesem "nichtübertragbaren Identitätskern" finde ich nichts.

Das Urteil würde mich aber schon interessieren, es wäre schön wenn du da etwas finden könntest.
Der Schumi Ralf...😂😂😂

https://www.n-tv.de/sport/Schumacher-fin...33472.html

Was für ne ****Nelke.

Kauf mein Auto, du Vollgerät...😂
(01.01.2024, 09:06)saphir schrieb: [ -> ]Mich würde das Urteil des Verfassungsgerichtes interessieren. Das hatte ich gesucht und sogar welche zum Pluralismus gefunden. Aber zu diesem "nichtübertragbaren Identitätskern" finde ich nichts.

Das Urteil würde mich aber schon interessieren, es wäre schön wenn du da etwas finden könntest.

Ist zwar ein Nebenkriegsschauplatz, aber:
Ein Beispiel war dieses Urteil.

Soweit ich weiß war die Argumentation wie folgt:
1. Das Grundgesetz garantiert die Menschenwürde
2. Wenn die Bundesrepublik jetzt ihre Kompetenzen an eine andere Organisation wie die EU abgeben würde, dann könnte damit der Schutz der Menschenwürde unterlaufen werden
3. Ergo dürfen bestimmte Kompetenzen nicht abgegeben werden. Die Bundesrepublik muss souverän bleiben, um zu garantieren, dass die EU sich ans Grundgesetz hält

Soweit ich mich erinnere kam die These mit diesem Urteil auf.
(04.01.2024, 19:42)Skeptiker schrieb: [ -> ]Ist zwar ein Nebenkriegsschauplatz, aber:
Ein Beispiel war dieses Urteil.

Soweit ich weiß war die Argumentation wie folgt:
1. Das Grundgesetz garantiert die Menschenwürde
2. Wenn die Bundesrepublik jetzt ihre Kompetenzen an eine andere Organisation wie die EU abgeben würde, dann könnte damit der Schutz der Menschenwürde unterlaufen werden
3. Ergo dürfen bestimmte Kompetenzen nicht abgegeben werden. Die Bundesrepublik muss souverän bleiben, um zu garantieren, dass die EU sich ans Grundgesetz hält

Soweit ich mich erinnere kam die These mit diesem Urteil auf.

Ah, danke! Da war ich bei dem"nichtübetragbaren Identitätskern" bei uns Menschen und dachte so an das Konzept der Leitkultur von CDU/CSU. Die ist nämlich nicht so einfach auszumachen, weil jeder Menschen andere Vorstellungen hat. Sie haben das auch mittlerweile auf die Bräuche fokussiert. Das Thema ist zumindest nicht so einfach zu konzentrieren auf einen "deutschen Identitätskern" zu fokussieren. Da war ich doch sehr neugierig (und verwundert) was das Verfassungsgericht dazu sagen kann. 

Aber da geht es ja um die Verfassung selbst wie z.B. im letzten Urteil um die Punkte:
Zitat:Art 20 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.


und

Art 79 

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.