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Jlagreen

Hab mir gerade den Thread durchgelesen und der war echt unterhaltsam :)

Mal eine ganz blöde Frage zum Onlineverkauf von TSLA. Kann ich den Wagen innerhalb der 14 Tage nach Erhalt nach Fernabsatzgesetz auch zurückschicken?

Ist das dann die Lösung von TSLA bzgl. Probefahrt? Weil es gibt ja keine Händler mehr, bei dem ich eine Probefahrt machen kann Wonder

Fundamentalist

(16.04.2019, 16:54)Jlagreen schrieb: [ -> ]Hab mir gerade den Thread durchgelesen und der war echt unterhaltsam :)

Mal eine ganz blöde Frage zum Onlineverkauf von TSLA. Kann ich den Wagen innerhalb der 14 Tage nach Erhalt nach Fernabsatzgesetz auch zurückschicken?

Ist das dann die Lösung von TSLA bzgl. Probefahrt? Weil es gibt ja keine Händler mehr, bei dem ich eine Probefahrt machen kann Wonder

Ja geht!
Ist aber auf eine Kilometerleistung von X beschränkt!
Ich galube es waren 700, bin mir da aber nicht mehr sicher!
Wurde das nicht in den letzten Tagen wieder widerrufen?

Das war eines der wenigen Dinge die mir an Tesla gefallen haben: kein Vertriebsnetzwerk, keine Idioten in Krawatten die 40% meines Geldes für den Wagen bekommen.

Denke jeder dritte Wagen kann zurückgegeben und dann verschrottet werden und es wäre für Tesla immer noch billiger als die Vertriebsnetzwerke der übrigen Hersteller. Gehe aber mal davon aus dass die nicht verschrottet werden...

Fundamentalist

(16.04.2019, 17:16)cubanpete schrieb: [ -> ]Wurde das nicht in den letzten Tagen wieder widerrufen?

Das war eines der wenigen Dinge die mir an Tesla gefallen haben: kein Vertriebsnetzwerk, keine Idioten in Krawatten die 40% meines Geldes für den Wagen bekommen.

Denke jeder dritte Wagen kann zurückgegeben und dann verschrottet werden und es wäre für Tesla immer noch billiger als die Vertriebsnetzwerke der übrigen Hersteller. Gehe aber mal davon aus dass die nicht verschrottet werden...

7 Tage, 1600 km in Deutschland

Zitat:   Der Besitz eines Tesla-Fahrzeugs bedeutet, dass Sie eines der fortschrittlichsten, leistungsstärksten und sichersten Fahrzeuge auf dem Markt fahren. Wir sind zuversichtlich, dass Sie sich mit Ihrem neuen Fahrzeug wohlfühlen werden und geben Ihnen so Zeit, Ihren neuen Tesla zu erleben und zu genießen. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Richtlinie können Sie das Fahrzeug, falls Sie mit ihm unzufrieden sind, innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen an uns zurückgeben.
   Wir akzeptieren, Ihr Fahrzeug zurückzunehmen, wenn das Fahrzeug:
       zum Zeitpunkt der Rückgabe eine Kilometerleistung von weniger als 1.600 km;
       Die Neuwagengarantie ist nicht erloschen;
       nicht als möglicher Anreiz oder Vergünstigung beantragt oder angefordert worden ist;
       sich in neuem Zustand befindet, ohne Beschädigung oder unübliche Abnutzung; und
       nicht an eine natürliche oder juristische Person weiterverkauft oder übertragen worden ist.
 
https://www.tesla.com/de_DE/support/tesla-return-policy
Und in der schweizer Rückgaberichtlinie steht das Gleiche!

https://www.tesla.com/de_CH/support/tesla-return-policy

Diese betrügerischen Halsabschneider verstossen ganz offensichtlich gegen EU Recht!

Legalisieren lässt sich das nur durch zwei separate Verkaufs- und Lieferverträge.

Z.b Verkaufsvertrag durch Tesla USA
und Liefervertrag durch Tesla Deutschland!
(16.04.2019, 17:16)cubanpete schrieb: [ -> ]Wurde das nicht in den letzten Tagen wieder widerrufen?

Das war eines der wenigen Dinge die mir an Tesla gefallen haben: kein Vertriebsnetzwerk, keine Idioten in Krawatten die 40% meines Geldes für den Wagen bekommen.

Denke jeder dritte Wagen kann zurückgegeben und dann verschrottet werden und es wäre für Tesla immer noch billiger als die Vertriebsnetzwerke der übrigen Hersteller. Gehe aber mal davon aus dass die nicht verschrottet werden...

Dazu das Statement:

Zitat:Verkauf nur noch über Telefon oder Computer

Musk stellte auch klar, was genau mit dem angekündigten reinen Online-Verkauf gemeint ist. Der finale Kauf eines Tesla werde zukünftig “immer über das Telefon oder den Computer des neuen Besitzers” abgewickelt – “unabhängig davon, ob er sich zuhause oder in einer Filiale befindet”.

https://teslamag.de/news/tesla-chef-konk...kauf-23953
Danach müsste dann trotz Besuch und Auswahl in einer Filiale das erweiterte Rückgaberecht weiter bestehen? Könnte sein, hab keine Info darüber.

Weniger besuchte Filialen werden aber aufgegeben.

Die zurückgegebenen Fahrzeuge werden vermutlich z.b. für das geplante Carsharing oder Leasing verwendet. Zumindest haben sie dafür Verwendung, daher auch die Freizügigkeit nehm ich an.

Das geplante Leasing dürfte auch den Markt für Firmenkunden erst richtig öffnen, ganz besonders mit der außergewöhnlich langen Haltbarkeit von Antrieb und Akku.
Vielleicht haben die ja deswegen die Gigsfactory gebremst...

https://www.heise.de/newsticker/meldung/...71063.html

Thomas_B

Kurze Überschlagsrechnung:
Um 50KWh in 5min zu laden, braucht man 0.6MW, mit Verlusten ca 0.7MW.
Eine Tankstelle mit 10 Plätzen braucht eine 7MW Leitung mit Umspanntrafo.
Welche angebundene Leistung haben diese Tesla Schnelladestationen?
Ich denke sowas funktioniert nur mit einer Kühlkette in der gesamten Ladestrecke und bei höherer Voltzahl.
Sehr beachtlich.
(17.04.2019, 22:34)Thomas_B schrieb: [ -> ]Welche angebundene Leistung haben diese Tesla Schnelladestationen?


https://de.wikipedia.org/wiki/Tesla_Supercharger

Bis zu 250 kW.
(17.04.2019, 22:34)Thomas_B schrieb: [ -> ]Kurze Überschlagsrechnung:
Um 50KWh in 5min zu laden, braucht man 0.6MW, mit Verlusten ca 0.7MW.
Eine Tankstelle mit 10 Plätzen braucht eine 7MW Leitung mit Umspanntrafo.
Welche angebundene Leistung haben diese Tesla Schnelladestationen?

in der Praxis sind aber nicht immer alle Plätze belegt, so daß der Versorger nur die Durchschnittsleistung liefern muß. Die Spitzenleistung könnte aus einer lokalen großen Akkubank kommen.
Solche Konzepte gibt es im Industriebereich schon und es wird damit viel Geld gespart.