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(16.02.2023, 15:21)lomo schrieb: [ -> ]Wenn die richtige Zahl aus dem mittlerweile wirklich gut gewordenem Steuerbericht von IB in die richtige Zeile der KAP-Anlage eingetragen wird und der Steuerbericht und die Kontoauszüge beigelegt werden, ist jegliche "Überzeugungsarbeit" hinfällig.

das war auch immer der Fall. Im Steuerbescheid von 2020 wurden die Verluste genauso übernommen wie sie im dt. Steuerbericht von IB aufgeführt sind. Alles auf der Rückseite so aufgelistet. Gewinne -Verluste -Sparer-Pauschbetrag=Einkünfte aus Kapitalvermögen. Jetzt heißt es nur Gewinne -Sparerpauschbetrag!! 

muss den ganzen Rotz jetzt erneut durcharbeiten, geht mir echt gegen den Strich, aber leider bleibt mir ja nichts anderes übrig.
(16.02.2023, 15:42)jf2 schrieb: [ -> ]Du kennst den Broker? IB? Wenn es IB ist dann hat das FA auch die Meldung über Gewinne und Verluste denn die meldet IB. Und das IB keinen Steuerabzug macht ist dem FA auch bekannt.
Es geht ja nicht um mich, sondern um den Sachbearbeiter im örtlichen Finanzamt. Da würde es micht nicht wundern, wenn er sich mit diesen "exotischen" Dingen nicht auskennt.
Ich weiß auch nicht, ob das Wohnsitzfinanzamt einfach so auf die CRS-Daten zugreifen kann und ob die hinreichend für Steuerberechnungen aufgeschlüsselt sind.

Kleine Anekdote am Rande...ich hab dem hiesigen Finanzamt schonmal einfache Metatraderausdrucke vorgelegt und hatte keine Probleme mit der Anerkennung. Biggrin
gelöscht
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Ist die Steuerproblematik eigentlich ein spezielles Feature des Daytrading?

Falls nicht dann gilt wohl auch (und speziell) fuer dich selbst:

(15.02.2023, 13:50)Wolkenmann schrieb: [ -> ]falscher Thread, hier geht es ums Daytrading!!
Ggf. wenn es sich um Lieberhaberei handelt? 

https://finanzensteuern.de/liebhaberei-w...anerkennt/

@Wolkenmann: Hat denn das Finanzamt eine Begründung für die Nichtanerkennung angegeben? Ggf. Könnte man diese ansonsten vielleicht Einfordern. Also Einspruch und Bitte um Begründung?
(16.02.2023, 10:56)FabiC2 schrieb: [ -> ]Beantworte doch mal die Fragen, wenn Du nur Aktien gehandelt hast, MUSS das FA dir die Verluste anrechnen!

Hat er nun oder hat er nicht Wonder

(16.02.2023, 09:25)MicroCap schrieb: [ -> ]Nur zum Verständnis Wolkenmann: Ansonsten nicht weiter anderweitig als AN beschäftigt?

Bei gemeinsamer Veranlagung reicht es doch aus, wenn die Frau AN ist und Einkommen erzielt.
(16.02.2023, 14:46)lomo schrieb: [ -> ]Frage sie bei der Gelegenheit für wie sicher/unvermeidlich sie im Allgemeinen die Handelsgewinne aus aktivem Handel an der Börse halten, dass sie eine sichere Vorauszahlung verlangen (die müssen ja nicht wissen, wie du das siehst).

Das betrifft auch jeden kleinen selbstständigen Handwerker.
Sowas juckt die nicht.

Zitat:Ist die Steuerproblematik eigentlich ein spezielles Feature des Daytrading?

Oder es hängt mit dem ausländischen Broker zusammen?
(16.02.2023, 18:33)Vahana schrieb: [ -> ]Das betrifft auch jeden kleinen selbstständigen Handwerker.
Sowas juckt die nicht.


Oder es hängt mit dem ausländischen Broker zusammen?

handle das jetzige Konto seit 2018. Hat doch bis dato alles wunderbar funktioniert. 

Verluste wurden anerkannt und ich musste keine Vorauszahlungen leisten. Wahrscheinlich ist mein Sachbearbeiter in Ruhestand und jetzt hat ein jüngerer Kollege/Kollegin übernommen. Die holen erstmal den Hammer raus und hauen drauf. 

Ich bin kein Millionär und beziehe auch keine Dividenden. Tagesgeschäfte sind hochspekulativ. Vergangene Gewinne sind keine Garantie für zukünftige. Die setzen das aber voraus!! Die wollen jetzt von mir schon die komplette Kohle für 2022. Ich habe dafür gar keine Rücklagen gebildet. Bin dabei diese gerade aufzubauen. 

Warum wurden die ganzen Jahre zuvor keine Vorauszahlungen verlangt? Ich verstehe das nicht. Entweder kassiert man die immer oder lässt es bleiben. 

Wie sieht das bei den andern aus? Zahlt hier jemand Vorauszahlungen ans FA oder sollte zahlen und hat sich dagegen erfolgreich gewehrt. 

Vielleicht gibt es ein Musterschreiben, welches Aussicht auf Erfolg hat!
Seh es mal von der anderen Seite: Beim Finanzamt sitzen Leute die den ganzen Tag nichts anderes machen als anderen Leuten auf den Sack zu gehen und Existenzen zu zerstören.
Organisierte legale Kriminalität.
Gesetze ändern sich jährlich und ganz bestimmt nicht zu den Gunsten der Opfer.

Die werden schon einigermaßen wissen was die machen.
Also würde ich an deiner Stelle im ersten Augenblick davon augehen das ich im Unrecht bin. Über alles weitere muss man mal diskutieren.

Leg den Einspruch ein und verlange die Vorlage der Gesetze aufgrund dessen das alles neu bemessen wird.
Mich wundert natürlich auch das solche (ggf.) Änderungen nicht besser in der Öffentlichkeit bekannt sind.