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Frage sie bei der Gelegenheit für wie sicher/unvermeidlich sie im Allgemeinen die Handelsgewinne aus aktivem Handel an der Börse halten, dass sie eine sichere Vorauszahlung verlangen (die müssen ja nicht wissen, wie du das siehst).
(16.02.2023, 14:46)lomo schrieb: [ -> ]Frage sie bei der Gelegenheit für wie sicher/unvermeidlich sie im Allgemeinen die Handelsgewinne aus aktivem Handel an der Börse haben, dass sie eine sichere Vorauszahlung verlangen (die müssen ja nicht wissen, wie du das siehst).

Es ist schwierig, aber versuche auf jeden Fall sachlich zu bleiben. Auf der Gegenseite ist ein Bürokrat der seinen Job mehr oder weniger korrekt erledigt, auf Deiner Seite sollte ein "simulierter" Anwalt sitzen der sich nur um die rechtlichen Aspekte zu Gunsten seines Klienten kümmert, also Dir selbst. Ueberprüfe das Schreiben auf emotionale Formulierungen und entferne sie.
(16.02.2023, 14:50)cubanpete schrieb: [ -> ]Gegenseite ist ein Bürokrat der seinen Job mehr oder weniger korrekt erledigt


In dem speziellen Fall kann es sich nach derzeitigen Darstellung des Sachverhaltes nur um eine Dummbratze von einem Praktikanten handeln, der nicht in der Lage zu sein scheint, Aktiengewinne mit Aktienverlusten zu verrechnen.
Zweite Variante wäre, dass der Kollege Wolkenmann in der KAP-Anlage in der Zeile verrutscht ist, was ich für wahrscheinlicher halten würde.
(16.02.2023, 14:50)cubanpete schrieb: [ -> ]Es ist schwierig, aber versuche auf jeden Fall sachlich zu bleiben. Auf der Gegenseite ist ein Bürokrat der seinen Job mehr oder weniger korrekt erledigt, auf Deiner Seite sollte ein "simulierter" Anwalt sitzen der sich nur um die rechtlichen Aspekte zu Gunsten seines Klienten kümmert, also Dir selbst. Ueberprüfe das Schreiben auf emotionale Formulierungen und entferne sie.

Oder noch besser einem Fachanwalt oder Steuerberater übergeben. Die geniessen beim FA auch das entsprechende Vertrauen.
Ich denke Du mußt da schon konkreter argumentieren denn die unter 1. aufgeführte Argumentation muß nicht viel bringen. Die Hauptsache ist doch das die neue Steuer falsch berechnet wurde da angefallene Verluste nicht berücksichtigt wurden. Nun hoffen wir mal für Dich das die tatsächlich nicht in Termingeschäften angefallen sind und auch keine Totalverluste von Aktien dabei waren. Dann sollte man davon ausgehen können das das FA falsch gerechnet hat. Und zumindest die Kapitalerträge solltest Du dem FA vielleicht vorrechnen und da sollte es dann ja eine deutliche Abweichung zu deinem Gunsten (weniger Gewinn) geben, was da dann an Steuer draus entsteht das können die sicher richtig berechnen.

Was die Vorauszahlung angeht: Ich bin mir nicht sicher wie da die Gesetzeslage ist. Ich hatte den Fall auch mal: Gewinne im Jahr 2020, dadurch Steuernachzahlung und dann eine entsprechende Veranlagung zu Vorauszahlungen. Da hat mein Steuerberater Einspruch erhoben (evtl. auch nur mal freundlich telefoniert) und dem Bearbeiter erklärt das 2021 weniger Gewinn anfällt und Gewinn an der Börse auch nicht planbar ist, daraufhin wurde die Vorauszahlung komplett gestrichen. Aber das ist evtl. eine Ermessensfrage des Beamten.

Allgemein zum Umgang mit dem FA: Ich kann nur empfehlen immer freundlich mit den Leuten zu reden, damit habe ich in den letzten 30 Jahren nur gute Erfahrungen gemacht.

Was überlegenswert ist: Ob man sich von einem Steuerberater (und dann natürlich einer der sich mit dem Börsenthema auskennt) vertreten läßt. Lassen es die eigenen Finanzen zu würde ich das empfehlen. Nicht nur das nun ein Fachmann mit dem FA spricht, es werden z.B. auch Abgabefristen länger.
also Leute wirklich...die Finanzbeamten nicht so doof, daß sie die Verluste nicht verrechnen könnten!
Das Problem ist, daß sie es nur dürfen, wenn eine formale Verlustbescheinigung nach dt. Recht vorliegt. Das soll verhindern, daß pfiffige Zeitgenossen sich die Verluste zweimal verrechnen lassen können. Einmal bei der Berechnung der Abgeltungssteuer beim Broker und dann ein zweites Mal beim Finanzamt.

Jetzt berechnen die ausländischen Broker aber keine Abgeltungssteuer und sie stellen auch keine Bescheinigungen nach dt. Recht aus. Du mußt also das Finanzamt davon überzeugen, die Vorschriften für Kunden deutscher Banken und Broker nicht anzuwenden.
Da es sich bei Dir nicht um drei Euro fuffzig handelt, wäre das meiner Meinung nach ein Fall für einen spezialisierten Steuerberater....
(16.02.2023, 15:13)Bucketeer schrieb: [ -> ]Du mußt also das Finanzamt davon überzeugen, die Vorschriften für Kunden deutscher Banken und Broker nicht anzuwenden.

Wenn die richtige Zahl aus dem mittlerweile wirklich gut gewordenem Steuerbericht von IB in die richtige Zeile der KAP-Anlage eingetragen wird und der Steuerbericht und die Kontoauszüge beigelegt werden, ist jegliche "Überzeugungsarbeit" hinfällig.
(16.02.2023, 15:21)lomo schrieb: [ -> ]Wenn die richtige Zahl aus dem mittlerweile wirklich gut gewordenem Steuerbericht von IB in die richtige Zeile der KAP-Anlage eingetragen wird und der Steuerbericht und die Kontoauszüge beigelegt werden, ist jegliche "Überzeugungsarbeit" hinfällig.
war hier wohl nicht "überzeugend" genug... Wink
der Wolkenmann ist anscheinend kein Einzelfall:
https://trading-steuerberatung.de/finanz...ste-nicht/
(16.02.2023, 15:25)Bucketeer schrieb: [ -> ]war hier wohl nicht "überzeugend" genug... Wink

Du kennst den Broker? IB? Wenn es IB ist dann hat das FA auch die Meldung über Gewinne und Verluste denn die meldet IB. Und das IB keinen Steuerabzug macht ist dem FA auch bekannt.

Tip bei IB: Den vollständigen Kontoauszug als PDF dem FA zur Verfügung stellen. Bei der Berechnung von Gewinn und Verlust sich auf die Seitenzahl des Kontoauszugs beziehen.