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(16.02.2023, 09:18)Wolkenmann schrieb: [ -> ]@cubanpete

obwohl ich verheiratet bin (Splittingtabelle), kann ich von 15% nur träumen.

Jetzt habe ich noch mal den Bescheid von 2020 ausgegraben. Obwohl ich 2021 weniger verdient habe als 2020, ist die Steuerlast um zig Tausend € höher. Warum die mir meine Verluste nicht anrechnen ist mir ein Rätsel. Warte auf Rückruf vom Finanzamt.

Und warum die jetzt plötzlich auch noch Vorauszahlungen von mir haben wollen, verstehe ich auch nicht. War doch sonst auch nie der Fall!

Confused

Nur zum Verständnis Wolkenmann: Ansonsten nicht weiter anderweitig als AN beschäftigt?
nein, nur meine Frau erzielt Arbeitseinkommen
(16.02.2023, 09:18)Wolkenmann schrieb: [ -> ]Und warum die jetzt plötzlich auch noch Vorauszahlungen von mir haben wollen, verstehe ich auch nicht. War doch sonst auch nie der Fall!

Confused

Du bist halt ein zu guter Daytrader und verdienst zu regelmäßig, das ist denen vom FA jetzt auch aufgefallen.  Smile
(16.02.2023, 09:48)Speculatius schrieb: [ -> ]Du bist halt ein zu guter Daytrader und verdienst zu regelmäßig, das ist denen vom FA jetzt auch aufgefallen.  Smile

Die brummen die Vorauszahlungen doch so gut wie jedem auf, der ein paar Jahre Gewinn gemacht hat.
Ich frage mich eher wie stupid man sein muss, dass man überhaupt in Erwägung zieht, Aufgrund der Börsengewinne den Leuten Vorauszahlungen rein zu hauen. Als ob es sich um ein Nagelstudio mit Stammkunden handelt.
(16.02.2023, 09:18)Wolkenmann schrieb: [ -> ]@cubanpete

obwohl ich verheiratet bin (Splittingtabelle), kann ich von 15% nur träumen.

Jetzt habe ich noch mal den Bescheid von 2020 ausgegraben. Obwohl ich 2021 weniger verdient habe als 2020, ist die Steuerlast um zig Tausend € höher. Warum die mir meine Verluste nicht anrechnen ist mir ein Rätsel. Warte auf Rückruf vom Finanzamt.

Und warum die jetzt plötzlich auch noch Vorauszahlungen von mir haben wollen, verstehe ich auch nicht. War doch sonst auch nie der Fall!

Confused

Beantworte doch mal die Fragen, wenn Du nur Aktien gehandelt hast, MUSS das FA dir die Verluste anrechnen!
gerade mit FA gesprochen. Ich muss schriftlich Einspruch einlegen, sowohl gegen die Nicht-Anerkennung der Verluste als auch gegen die Vorauszahlung.
(16.02.2023, 13:56)Wolkenmann schrieb: [ -> ]gerade mit FA gesprochen. Ich muss schriftlich Einspruch einlegen, sowohl gegen die Nicht-Anerkennung der Verluste als auch gegen die Vorauszahlung.

Dies steht doch auf jeden Bescheid.
Aber wie sieht denn Deine Begründung aus?
ja das FA. davon kann ich bzw mein bruder auch 2 lieder singen.
wie reagierst du auf eine vorschreibung von 15 mille

wir haben gebrauchte IT waren verkauft. ist alles schon fast 20 jahre her ... mein bruder hat sich vor gericht selbst vertreten und auch soweit gewonnen. aber die werden keine ruhe geben .. nichts akzepieren die wollen kohle von dir !

tja .. kann leider da auch nicht sehr helfen aber sie müssen immer begründen warum sie dir das vorschreiben und dann siehst du nach ob es da  schlupflöcher ausnahmen gibt...

das ganze hat sich glaub ich um die 9 jahre gehandelt .. er ist in privatkonkurs gegangen --- er wollte ihnen nix geben .... hat alles sein frau.. er hat nix

ich hätte das nicht durchgestanden .. da würde es mich nicht mehr geben.

das ist auch etwas was ich scheue wenn ich jetzt nochmals einen schritt in diese richtigung mache
(16.02.2023, 13:56)Wolkenmann schrieb: [ -> ]gerade mit FA gesprochen. Ich muss schriftlich Einspruch einlegen, sowohl gegen die Nicht-Anerkennung der Verluste als auch gegen die Vorauszahlung.

Tja, die liebe Bürokratie.

Ich habe gerade meine Steuererklärung für 2022 elektronisch eingereicht und sofort eine provisorische Steuerrechnung bekommen. Aber wichtiger ist das Abkommen zur Doppelbesteuerung mit den USA. Da der grösste Teil meines Einkommens aus US Dividenden besteht wurden mir dort ja 15% abgezogen. Die Steuer in der Schweiz ist tiefer und wird dank Abkommen bis Ende Jahr Null betragen (ich muss es zuerst bezahlen und bekomme es dann wieder zurück, Bürokratie halt).

Die Steuer für 2022 wird im Oktober 2023 fällig, kann aber erst eingefordert werden wenn das Steueramt einen definitiven Bescheid abgibt. Das wiederum kann Jahre dauern und eigentlich ist die Steuer so lange noch nicht geschuldet, muss aber verzinst werden. Ich zahle immer erst nach dem definitiven Bescheid. Es gibt nur zwei Dinge denen man nicht ausweichen kann: dem Tod und der Steuer. Vielleicht habe ich ja Glück bei der Steuer und sterbe vor der definitiven Einschätzung. Ansonsten ist es ein günstiger ungesicherter Kredit. Das Steueramt hat allerdings auch dazugelernt, sie machen unterdessen ziemlich vorwärts mit den definitiven Einschätzungen. Ich hatte früher auch schon mal 7 Jahre darauf warten dürfen.

Deutschland scheint eine Steuerhölle zu sein. Aber tröste Dich, Spanien ist glaube ich noch viel schlimmer...
ganz einfach.

1. lege ich den Steuerbescheid von 2020 bei + dt. Steuerbericht vom Broker.

daraus ist ganz klar ersichtlich das in 2020 die Verluste anerkannt wurden und die zu zahlende Steuer geringer war als in 2021, obwohl die Einkünfte höher waren! Geringere Einkünfte macht nach Adam Riese weniger Steuern. Des Weiteren werde ich argumentieren, dass ich noch nie eine Vorauszahlung leisten musste und ich aufgrund dessen gar keine Rücklagen gebildet habe. Folglich müsste ich mein Handelskapital reduzieren, was wiederum dazu führt, dass ich weniger Gewinne produzieren kann. Dies führt leider zu geringeren Steuereinnahmen.

für weitere Tipps und Argumente wäre ich natürlich dankbar.