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Ventura

Mal schauen, vielleicht geht es bald wieder Richtung UK?

https://www.cnbc.com/2020/12/27/sunak-br...ntly-.html

Lanco

(27.12.2020, 17:41)mrvertigo schrieb: [ -> ]Das hast Du schon richtig verstanden. Falls IB insolvent wird, sind Deine Aktien bis zu einer Gesamtsumme von 500.000USD incl max 250.000USD in bar durch die staatliche US Einlagensicherung geschützt. Zusätzlich hat IB für die Privatkunden eine Versicherung bis zu einer max Schadensumme von 30Mio USD pro Kunde abgeschlossen. Die maximale Haftung der Versicherung beträgt 150Mio USD pro Schadensfall (was sicher nicht ausreichen wird).  Darüber hinaus bist Du vorrangiger Gläubiger bis zum aktuellen Wert deines Depots incl. Barmittel. 
Das gilt ausschliesslich für Privatpersonen und nicht für non US Optionen, Rohstoffe, Rohstoff-futures etc. 
Ein Schadensfall in der Art von Wirecard, bei dem die Positionen der Kunden "einfach weg" sind, wäre für jemanden mit einem Depot über 500.000 USD schon ein Problem.

Nein, so war das nicht gemeint. Ich glaube mich zu erinnern, dass es anscheinend einen Unterschied gibt, nach welchen chapter (11 oder eben 7) eine möglicher Ausfall von IB abgewickelt werden würde.
Während bei chapter 11 (ich sag der Einfachheit wegen mal alle) Papiere, die IB in street name hält, unabhängig vom Wert an den Eigentümer gehen und nicht in die Masse zählen, war diese Aussage zu einer Abwicklung nach chapter 7 (für mich) nicht eindeutig.

Vermutlich ist die Beschäftigung mit der Pleite von IB für die meisten hier so sinnvoll wie das stapeln von heißer Luft, aber der Teufel steckt oft im Detail und man muss im Zweifel sehr genau hinsehen.
Viele habe ja beispielsweise noch immer nicht verstanden, warum bei IB(-EU) Bargeld nur bis 20k versichert ist...



Schöne Grüße


[Ergänzung]: Der 'Schadensfall' Wirecard geht den Broker übrigens überhaupt nichts an, wieso sollte er für sowas gerade stehen müssen? Das ist allein eine Geschichte zwischen WDI und deren Gläubigern. Oder willst Du den Broker als Hehler drankriegen?
(27.12.2020, 18:27)bimbes schrieb: [ -> ]eben kam eine erneute Aufforderung zum Wechsel nach IBIE

https://www.bundesfinanzministerium.de/C...t-faq.html



wer blickt da noch durch? Wonder

Nun, ich ehrlich gesagt nicht. Einen harten Brexit wirds ja jetzt wohl nicht geben. Vermutlich regelt sich das Thema Grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen nun bald von selbst oder ist bereits in dem aktuellen „Deal“ geregelt.

Kommt es denn für IBUK-Konten zu konkreten Einschränkungen im Börsenhandel/Accountführung für uns Privatpersonen oder betrifft der Brexit „nur“ die Absicherung für den Anleger?

Sorry, aber bisher hab ich beim Thema Brexit nur die geringere Absicherung auf dem Schirm  Wonder
(27.12.2020, 17:41)TraderHater schrieb: [ -> ]So bei mir auch. (bin bei Lynx)
Falls die Aufforderung zum Umzug diese Woche noch kommen sollte,
werde ich aber erstmal bis nächstes Jahr abwarten, und dann weitersehen.

Wenn die Aufforderung kommt werde ich das sofort machen.
In den Nachrichten wurde gesagt dass Finanzdienstleistungen aus dem Deal ausgeklammert wurden.
(27.12.2020, 19:05)Lanco schrieb: [ -> ]Nein, so war das nicht gemeint. Ich glaube mich zu erinnern, dass es anscheinend einen Unterschied gibt, nach welchen chapter (11 oder eben 7) eine möglicher Ausfall von IB abgewickelt werden würde.
Während bei chapter 11 (ich sag der Einfachheit wegen mal alle) Papiere, die IB in street name hält, unabhängig vom Wert an den Eigentümer gehen und nicht in die Masse zählen, war diese Aussage zu einer Abwicklung nach chapter 7 (für mich) nicht eindeutig.

Vermutlich ist die Beschäftigung mit der Pleite von IB für die meisten hier so sinnvoll wie das stapeln von heißer Luft, aber der Teufel steckt oft im Detail und man muss im Zweifel sehr genau hinsehen.
Viele habe ja beispielsweise noch immer nicht verstanden, warum bei IB(-EU) Bargeld nur bis 20k versichert ist...





Schöne Grüße


[Ergänzung]: Der 'Schadensfall' Wirecard geht den Broker übrigens überhaupt nichts an, wieso sollte er für sowas gerade stehen müssen? Das ist allein eine Geschichte zwischen WDI und deren Gläubigern. Oder willst Du den Broker als Hehler drankriegen?

Danke für Deine Antwort. Du hast natürlich völlig recht. Ab 1. Jänner gilt für Kunden in der EU irisches Recht. Chapter 7 entspricht unserem Konkurs: Man darf nicht den Fehler machen, die Situation im eigenen Land auf fremde Staaten zu übertragen, bei uns erhält ein vorrangiger Gläubiger in der Regel den Grossteil seiner Forderungen, ausser es hat massive Malversationen in der insolventen Firma gegeben. So war auch der Wirecard  Vergleich gemeint: Termingeschäfte mit Kundengeldern oder weniger wahrscheinlich Scheinkonten in der Firma, gefakte Depotaufstellungen, Überweisungen nach Nordkorea oder auf anonyme Bitcoinkonten und das alles über längere Zeit im grossen Stil mit gleichzeitigem Hacking der Wertpapierverwahrstellen. Die Folge wäre, dass keine Konkursmasse mehr vorhanden ist. Wie wahrscheinlich so etwas ist, muss jeder selbst  entscheiden.

NB: Für Termingeschäfte gibt es ein abschreckendes Beispiel aus Ö; einfach INTERTRADING-Skandal googlen.


Frohen Jahreswechsel!!
(27.12.2020, 20:56)rienneva schrieb: [ -> ]In den Nachrichten wurde gesagt dass Finanzdienstleistungen aus dem Deal ausgeklammert wurden.

Wenn ich das richtig lese wird es eine 3-Monatsfrist geben in der Einzelheiten verhandelt werden. Ich denke meine Mail von Lynx wird eher nicht diese Woche kommen.

https://www.handelsblatt.com/politik/int...51554.html
So, die Aufforderungsmail habe ich heute morgen von Lynx bekommen.
Werde, wie gesagt, erstmal abwarten.

Jedesmal, wenn ich mich im Client-Portal anmelde, erscheint die Frage, ob ich transferieren will.
Folgd. Auswahlmöglichkeiten hat man da:

Code:
1. Ja, ich möchte mit dem vorgeschlagenen Transfer fortfahren.
    Sie werden gebeten, Ihre Informationen zu verifizieren und einige Vereinbarungen zu unterzeichnen.

2. Ich kann diese Entscheidung momentan nicht treffen. Bitte fragen Sie mich später erneut.

3. Vorgeschlagenen Transfer ablehnen.
    Wenn Sie der Ansicht sind, dass der vorgeschlagene Transfer negative Auswirkungen auf Sie haben könnte, haben Sie das Recht, diesen abzulehnen.
    Bitte beachten Sie, dass wenn Sie ablehnen, Ihr Konto auf Transaktionen beschränkt wird, die sich auf risikoreduzierende Positionen beziehen.
(28.12.2020, 12:31)TraderHater schrieb: [ -> ]So, die Aufforderungsmail habe ich heute morgen von Lynx bekommen.
Werde, wie gesagt, erstmal abwarten.

Jedesmal, wenn ich mich im Client-Portal anmelde, erscheint die Frage, ob ich transferieren will.
Folgd. Auswahlmöglichkeiten hat man da:

Code:
1. Ja, ich möchte mit dem vorgeschlagenen Transfer fortfahren.
    Sie werden gebeten, Ihre Informationen zu verifizieren und einige Vereinbarungen zu unterzeichnen.

2. Ich kann diese Entscheidung momentan nicht treffen. Bitte fragen Sie mich später erneut.

3. Vorgeschlagenen Transfer ablehnen.
    Wenn Sie der Ansicht sind, dass der vorgeschlagene Transfer negative Auswirkungen auf Sie haben könnte, haben Sie das Recht, diesen abzulehnen.
    Bitte beachten Sie, dass wenn Sie ablehnen, Ihr Konto auf Transaktionen beschränkt wird, die sich auf risikoreduzierende Positionen beziehen.
Chat mit IB

Ergebnis: 
Für europäische Kunden gibt es keine Wahl. 
Laut Max. (IB) ist IBUK ab 1. Jan.  nicht mehr für europäische Kunden zuständig.
Entsprechend werde ihr Konten bis Ende Januar geschlossen, wenn sie die Zustimmung verweigern.

Das habe ich gelesen: 

Abgeblicht können europäische Kunden ab 1. Jan. nur noch die Positionen schließen, bei IBUK.
(29.12.2020, 16:42)qqqq4 schrieb: [ -> ]Chat mit IB

Ergebnis: 
Für europäische Kunden gibt es keine Wahl. 
Laut Max. (IB) ist IBUK ab 1. Jan.  nicht mehr für europäische Kunden zuständig.
Entsprechend werde ihr Konten bis Ende Januar geschlossen, wenn sie die Zustimmung verweigern.

Das habe ich gelesen: 

Abgeblicht können europäische Kunden ab 1. Jan. nur noch die Positionen schließen, bei IBUK.

Gilt nur für Einwohner aus der EU. Ihr werdet zu Tode geschützt...  Bang

Die Vereinbarung GB-EU betrifft keine Finanzdienstleistungen. Und die Schafe sollen gefälligst bei ihren Hirten bleiben! Also Kunden eines EU Brokers sein.

Ich frage mich ob man das nicht vor einem internationalen Gericht anfechten kann. Ist ja wie wenn Du bei Aldi arbeitest und nur noch dort Brot kaufen darfst...

Andererseits verstehe ich Broker wie IB. Um günstige Dienstleistungen anbieten zu können kann man keine solchen Risiken eingehen und sich mit der EU anlegen. Nur, wer bezahlt denn jetzt die zusätzlichen Aufwände wie die Geschäftsgründungen in Irland, Luxemburg und Ungarn? Und was passiert wenn Ungarn rausgeworfen wird oder selber geht?

TrentGibson

Zitat:Die Aktien gehören Dir und werden an Dich gehen.




Zitat:Im Falle von IB bist Du Eigentümer, IB ist Besitzer. Dass dieser Umstand lediglich durch eine elektronische Notiz auf den Servern der Verwahrstellen und nicht mittels physischem Papierzertifikat dokumentiert wird, ist dem Zug der Zeit geschuldet. Insofern ist die Antwort von cubanpete richtig.


@Cubanpete und @Lanco:
Danke