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comdirect und consorsbank schreiben beide auf ihren Seiten:

Wertpapierdepots des Kunden fallen nicht in den Regelungsbereich des Einlagensicherungsfonds. Da die Kunden Eigentümer der Wertpapiere sind und die Consorsbank diese lediglich verwahrt, werden die Wertpapiere im Falle einer Insolvenz an die Kunden herausgegeben.

https://wissen.consorsbank.de/t5/Konten/...ro%20Kunde.

https://www.comdirect.de/cms/sicherheit-...fonds.html

der gute Nils meint ja, diese Aussagen wären falsch. Tätigen zwei Großbanken Falschaussagen?? dort sind doch hochbezahlte Experten beschäftigt, die sollten doch eigentlich wissen, was sie veröffentlichen. 

das IB Video hat mich schockiert und das Video vom Nils hat leider nicht zur Entspannung beigetragen. Im Gegenteil, jetzt habe ich noch mehr Fragezeichen im Kopf. IB muss nachbessern. Die sollen eine Zusatzversicherung anbieten und nicht nur das gesetzliche Minimum. 
(22.11.2020, 15:50)cloudatlas schrieb: [ -> ]comdirect und consorsbank schreiben beide auf ihren Seiten:

Wertpapierdepots des Kunden fallen nicht in den Regelungsbereich des Einlagensicherungsfonds. Da die Kunden Eigentümer der Wertpapiere sind und die Consorsbank diese lediglich verwahrt, werden die Wertpapiere im Falle einer Insolvenz an die Kunden herausgegeben.

https://wissen.consorsbank.de/t5/Konten/...ro%20Kunde.

https://www.comdirect.de/cms/sicherheit-...fonds.html

der gute Nils meint ja, diese Aussagen wären falsch. Tätigen zwei Großbanken Falschaussagen?? dort sind doch hochbezahlte Experten beschäftigt, die sollten doch eigentlich wissen, was sie veröffentlichen. 

das IB Video hat mich schockiert und das Video vom Nils hat leider nicht zur Entspannung beigetragen. Im Gegenteil, jetzt habe ich noch mehr Fragezeichen im Kopf. IB muss nachbessern. Die sollen eine Zusatzversicherung anbieten und nicht nur das gesetzliche Minimum. 

Die 100.000 müssten für IB eigentlich auch gelten - ist ja EU Recht. die 20.000 beziehen sich nur auf Aktien, die evtl. nicht an den Kunden zurückgegeben werden können. Das ist aber bei den anderen Brokern auch so.

cloudatlas

(22.11.2020, 17:00)TomJoe schrieb: [ -> ]Die 100.000 müssten für IB eigentlich auch gelten - ist ja EU Recht. die 20.000 beziehen sich nur auf Aktien, die evtl. nicht an den Kunden zurückgegeben werden können. Das ist aber bei den anderen Brokern auch so.

da bin ich mir mittlerweile auch nicht mehr so sicher. IB ist eine Investmentgesellschaft und die werden anders behandelt als Banken. Die Einlagensicherung gilt meines Wissens nur für Banken. Dt. Broker verfügen doch alle über eine Banklizenz, im Gegenteil zu IB, die haben keine Banklizenz. Bei IB überweist man doch immer nur auf sein Nummernkonto, wenn ich mich recht erinnere. Ist leider schon zu langer her meine letzte Einzahlung. Bin auch noch bei flatex und da habe ich immer auf meinen Namen überwiesen. Bevor ich aber hier evtl. Mist verbreite, warte ich auf die Stellungnahme von IB.
(22.11.2020, 17:00)TomJoe schrieb: [ -> ]Die 100.000 müssten für IB eigentlich auch gelten - ist ja EU Recht. die 20.000 beziehen sich nur auf Aktien, die evtl. nicht an den Kunden zurückgegeben werden können. Das ist aber bei den anderen Brokern auch so.
Also Geld verdienen mit Momentum-Aktien ist im Gegensatz dazu ein Kinderspiel. Biggrin Biggrin

Es handelt sich um 

"Einlagensicherungsgesetz und Anlegerentschädigungsgesetz" für dt. Banken.



Versuche mal zu  entschlüsseln.

Anlegerschutz:

20.000 für Aktionär

Laut Max (IB), bin mir sicher Biggrin ,  geht es um  Anspruch auf Entschädigung aus „Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften“.
Es geht darum, wenn die Bank pflichtwidrig außer Stande ist, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben.



100.000 für Sparer (gesetzliche Einlagensicherung ,europaweit)

Sichteinlagen (Girokonto) 
Spareinlagen 
Termineinlagen (Festgeld) 
Tagesgelder

Es gibt noch die  Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) für
Wertpapierhandelsbanken und Finanzdienstleistungsinstituten
https://www.wowi.de/wertpapierhaendler.html

Zitat:Entstehung
Seit August 1998 gelten in der Bundesrepublik Deutschland neue Regelungen für die Sicherung von Kundengeldern - festgeschrieben im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG). Im Rahmen der Harmonisierungsbestrebungen zur Vollendung eines einheitlichen EU-Binnenmarktes leistet der Gesetzgeber hiermit einen wesentlichen Beitrag zur Angleichung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Für Finanzdienstleister, Kreditinstitute, die keine Einlagenkreditinstitute sind, und für Kapitalanlagegesellschaften, ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zwingend zuständig. Alle zugelassenen Wertpapierhandelsunternehmen sind grundsätzlich der Entschädigungseinrichtung durch das BAKred  zugeordnet.
Leistungen
Aufgabe der EdW ist es, besonders Kleinanlegern einen Mindestschutz vor einem möglichen Verlust ihrer Ansprüche aus Wertpapiergeschäften zu gewährleisten.
Die EdW gewährt eine Entschädigung, wenn ein ihr zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Wann diese Voraussetzung gegeben ist, stellt das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) fest und veröffentlicht diese Feststellung im Bundesanzeiger.
Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Gläubiger bis zu 90% seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften (maximal 20.000 EURO), die er insgesamt beim betroffenen Wertpapierhandelsunternehmen unterhält. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes, auf ECU oder EURO lauten. Weitere Details regelt das ESAEG.


Sparkassen mit vollem Schutz.



Wie immer ohne Gewähr und somit nicht rechtlich verbindlich 

weil Deutsch  nix meine Muttersprache ist.  Smile
(22.11.2020, 11:42)cloudatlas schrieb: [ -> ]naja und was qualifiziert den Nils zu solchen Aussagen, welche diametral zu den getätigten Äußerungen des IB Mitarbeiters stehen.

War für mich alles logisch und nachvollziehbar. Tup 
(22.11.2020, 15:50)cloudatlas schrieb: [ -> ]comdirect und consorsbank schreiben beide auf ihren Seiten:

Wertpapierdepots des Kunden fallen nicht in den Regelungsbereich des Einlagensicherungsfonds. Da die Kunden Eigentümer der Wertpapiere sind und die Consorsbank diese lediglich verwahrt, werden die Wertpapiere im Falle einer Insolvenz an die Kunden herausgegeben.

https://wissen.consorsbank.de/t5/Konten/...ro%20Kunde.

https://www.comdirect.de/cms/sicherheit-...fonds.html

der gute Nils meint ja, diese Aussagen wären falsch. Tätigen zwei Großbanken Falschaussagen?? dort sind doch hochbezahlte Experten beschäftigt, die sollten doch eigentlich wissen, was sie veröffentlichen.

Wohl nur falsch formuliert. Die Banken verwahren die Papiere nicht bei sich im Schrank, sondern bei einem Dritten (Girosammel/Clearstream). Wenn ich Dir z.B. Schmuck zur Aufbewahrung gebe, und Du den in Dein Bankschliessfach packst, bin ich Eigentümer des Schmucks, und Du "verwahrst" ihn für mich, obwohl das tatsächlich ja Deine Bank macht.

cloudatlas

die Aktien werden bei einem clearing house verwahrt. Das ist schon klar. Nur im Aktienregister steht halt nicht dein Name, sondern der Name von IB. Du bist zwar der wirtschaftliche Eigentümer, aber rein rechtlich gehört dir die Aktie nicht und wird dir auch niemals gehören. Nur wenn du sie auf deinen Namen registrieren lässt gehört sie dir auch rein rechtlich mit allen Rechten und Pflichten. Die Verwahrstelle führt auch IB als Eigentümer. Die haben die Aktien zwar mit deinem Geld gekauft, aber das weiß halt leider nur IB und nicht das clearing house. Auch Coco Cola, Apple oder Porsche findet deinen Namen nicht, rein rechtlich gehört dir halt gar nichts. youtube und Co. bringt halt alles nichts. Man kann halt nur auf eine Stellungnahme von IB warten. Ich habe am Freitag IB schriftlich kontaktiert und warte auf Antwort. Alles andere ist Spekulation, Halbwissen etc. und damit kann ich nichts anfangen. In diesem Sinne.
Das ist mein letzter Beitrag zu diesem  Thema , versprochen Biggrin

Mein Bedenken ist, wenn IB pleite geht, ob ich meine Aktien noch habe.
Ich bin gezwungen, mit meiner Unterschrift, IB zu erlauben, meine Aktien zu "jonglieren".
Sparkasse oder Onvista scheint mir für mein Kind-Depot ein bessere Lösung.


Zitat: While securities held in street name are safe for retail investors, direct registration may be a better choice for larger investors. Stocks held in street name may be loaned to short-sellers and resold to others. So, it is possible for more than one person to own shares held in street name. If the brokerage should fail, it may not be possible to recover 100% of all securities. Investors are protected by up to $500,000 in insurance from the SIPC, but that may not be enough for high-net-worth individuals and large organizations.1 

https://www.investopedia.com/terms/i/instreetname.asp



It's Your Stock, Just Not in Your Name: Explaining 'Street Names'

Dieses Prozess ist völlig legal.

Zitat:The brokerage firm, in its records, however, lists the investor as the actual owner. The broker holds the stock in a “book-entry” form, according to the Securities and Exchange Commission.

https://www.finra.org/investors/insights...reet-names
(22.11.2020, 22:48)qqqq4 schrieb: [ -> ]Das ist mein letzter Beitrag zu diesem  Thema , versprochen Biggrin

Mein Bedenken ist, wenn IB pleite geht, ob ich meine Aktien noch habe.
Ich bin gezwungen, mit meiner Unterschrift, IB zu erlauben, meine Aktien zu "jonglieren".
Sparkasse oder Onvista scheint mir für mein Kind-Depot ein bessere Lösung.



https://www.investopedia.com/terms/i/instreetname.asp



It's Your Stock, Just Not in Your Name: Explaining 'Street Names'

Dieses Prozess ist völlig legal.


https://www.finra.org/investors/insights...reet-names

Bisher war die Absicherung ja auch kein echtes Problem. Das Problem kommt jetzt halt mit der EU. Diese hat kein Interesse an irgendwelchem Anlegerschutz.
(22.11.2020, 15:50)cloudatlas schrieb: [ -> ]der gute Nils meint ja, diese Aussagen wären falsch. Tätigen zwei Großbanken Falschaussagen?? dort sind doch hochbezahlte Experten beschäftigt, die sollten doch eigentlich wissen, was sie veröffentlichen.

Mich hat vielmehr die Aussage gestört das Aktien "kein Sondervermögen der Broker" sind. Ich meine das liest man so regelmäßig, das es schon fast eine Selbstverständlichkeit geworden ist. 

Zitat:Es geht darum, wenn die Bank pflichtwidrig außer Stande ist, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben.

Pflichtwidrig! Ganz richtig.
Sobald der Broker nicht mehr in der Lage ist das Sondervermögen(!) heraus zu geben, was sollen dann die läppischen 20.000€ darstellen?
Dann geht es um Betrug und dann müssen die mit allem haften was die haben. Anschließend müssen die den Laden dicht machen. Das ergibt sich durch die Anlegerflucht schon ganz automatisch.

Hier mal das Kleingedruckte von Onvista:
https://www.onvista-bank.de/service/sich...erung.html

Zitat:So sicher ist ihr Geld bei der onvista bank*

Die Einlagen bei der onvista bank sind zweifach sicher. Denn zusätzlich zu der gesetzlichen Mindestabsicherung für Einlagen über 100.000 Euro pro Kunde ist die onvista bank als Marke der Commerzbank AG über diese freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Der Fonds ist eine freiwillige Schutzeinrichtung der privaten Banken. Derzeit entspricht die Sicherungsgrenze 15 % der maßgeblich haftenden Eigenmittel.
Der Einlagensicherungsfonds schützt die Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Das sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe – und damit also auch Giro- und Sparkonten.
Weitere Informationen zum Einlagensicherungsfonds erhalten Sie auf der Seite des Bundesverbandes deutscher Banken unter www.bdb.de.

Wertpapiere

Depots mit Aktien, EUR-Anleihen, Fonds oder Zertifikaten werden nicht vom Einlagensicherungsfonds geschützt, weil diese Wertpapiere bei der Bank nur verwahrt werden und damit auch im Falle einer Insolvenz nicht gefährdet sind. Tritt dieser Fall ein, muss die Bank den Inhalt des Depots an den Kunden herausgeben.
Investmentfonds sind Sondervermögen und als solche vor einer Insolvenz der Fonds-Gesellschaft bzw. der dahinter stehenden Bank geschützt.
EUR-Anleihen und Zertifikate sind dagegen Inhaberschuldverschreibungen des Emittenten. Den Wert dieser Schuldverschreibungen können Sie bei einer Insolvenz des Emittenten verlieren. Somit ist die Bonität des Emittenten sehr wichtig und hängt mit der Sicherheit der Wertpapiere zusammen. Daher sollten Sie Inhaberschuldverschreibungen immer stets vor dem Erwerb sehr sorgfältig prüfen.

*Die onvista bank ist eine Marke der Commerzbank AG. Die genannten Sicherungsobergrenzen gelten dabei pro Kunde und Kreditinstitut (Commerzbank AG). Dies bedeutet, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut (d.h. Marke "onvista bank" und ggf. Marke "comdirect bank") gehaltenen Einlagen addiert werden bzw. die Gesamtsumme aller bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen bis zur jeweiligen Sicherungsobergrenze gedeckt ist.

Ich kann mir diesen Passus mit den 20.000€ von IB nicht erklären. Wenn er Broker alles gesetzeskonform macht dürfte dieser Fall niemals eintreten.
Und wenn es doch einen Umstand geben sollte der praktisch zum kompletten Erlischen des Depots führt, dann muss man dort weg.
Falls es alle Broker betrifft muss man streuen.

cloudatlas

@vahana 

greif einem nackten Mann in die Taschen. Ist wie bei wirecard. Deine Kohle ist weg. Aber darum gibt es ja zusätzliche Sicherungssysteme. Aktuell sind bei IB 500k USD (250k Aktien-250k Bar) durch die SIPC geschützt und 85k GBP durch die FSCS. Mit den neuen EU-Brokern geht es runter auf 20k€. Und alle klatschen Beifall, wo ist das Problem, machen dt. Broker doch auch so. Hallo geht es noch. Andere Broker bieten Zusatzversicherungen an. 

Die Consorsbank ist im Rahmen der Mitgliedschaft der BNP Paribas S.A. im französischen "Fonds de Garantie des Dépôts abgesichert. Darüber hinaus ist die Consorsbank über die BNP Paribas S.A.Niederlassung Deutschland freiwilliges Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. Aktuell beträgt die Sicherungsgrenze über den Einlagensicherungsfonds  120 Millionen Euro pro Kunde.

Was ist die FSCS Zusatzversicherung?

ActivTrades hat, ohne direkte Extrakosten für die Kunden, eine separate Versicherung von Lloyds of London erworben, zusätzlich zum Schutz den Privatkunden durch das FSCS erhalten. Diese Versicherung deckt zusätzliches Kundenkapital über die vom FSCS garantierten 85.000 GBP hinaus.
Dieses Produkt ist komplett neu auf dem Markt und ActivTrades ist führend in der UK mit dem Angebot dieses zusätzlichen und umfangreichen Schutzes für seine Kunden.
Die ActivTrades FSCS Zusatzversicherung Police unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen und tritt nur dann in Kraft wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


Wieviel Versicherung hat ActivTrades gekauft?

ActivTrades hat eine Versicherungssumme gewählt, die das ungeschützte Kapital (Kundengelder, die nicht durch die vom FSCS garantierten 85.000 GBP pro Kunden abgedeckt sind) außerhalb des FSCS Schutzes bis zu 1.000.000 GBP pro Kunden absichert. Einzelne, individuelle Versicherungssummen über die 1.000.000 GBP hinaus, können arrangiert werden.