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(23.01.2023, 02:54)jf2 schrieb: [ -> ]"Verbraucherschutz"
der Punkt fehlt mir in der Pro- und Kontraliste. Natürlich lese ich keine Fondsprospekte, daher kann ich auf diese verzichten. Biggrin
Aber die Haftungsgefahr bei Futures ist schon real. Nicht umsonst verlangt IB deshalb eine höhere Margin von Kleinanlegern.
Ich meine...ist es vernünftig auf den Sicherheitsgurt zu verzichten, nur weil man selbst ein guter Autofahrer ist und die Straßen so toll ausgebaut sind?
(23.01.2023, 15:40)Bucketeer schrieb: [ -> ]der Punkt fehlt mir in der Pro- und Kontraliste. Natürlich lese ich keine Fondsprospekte, daher kann ich auf diese verzichten.  Biggrin
Aber die Haftungsgefahr bei Futures ist schon real. Nicht umsonst verlangt IB deshalb eine höhere Margin von Kleinanlegern.
Ich meine...ist es vernünftig auf den Sicherheitsgurt zu verzichten, nur weil man selbst ein guter Autofahrer ist und die Straßen so toll ausgebaut sind?

Ich halte nichts von Verbraucherschutz der mir teuer zu stehen kommt weil eine Behörde besser zu wissen meint was für mich gut ist. Aber ich habe leider keine Möglichkeit mich dagegen zu wehren (außer irgendwann mal auswandern).

Ums beim Future mal konkret zu machen: Das Risiko der Nachschußpflicht ist schon beim "normalen" IB-Futurehandel minimal da IB zum einen Margins realtime überwacht und im Zweifelsfall extrem schnell anpasst und auch liquidiert. Außerdem hat IB schon Margins die bis zu 20 mal höher sind als bei anderen Brokern. Die aktuelle BAFIN Verbraucherschutzregelung führt nun dazu das ich meine vorhanden Aktienbestände nicht mehr zur Absicherung eines Futurekontrakt einsetzen kann was bis jetzt der ganz normale Fall war bis halt die BAFIN im Auftrag der EU meinte mich mal wieder noch besser schützen zu müssen. Nun muß ich die Futures ausschließlich mit Cash absichern was dazu führt das mein Margin-Hebel deutlich geringer ausfällt und ich nun die 20-fache Margin (im Vergleich zu anderen Brokern) auch noch komplett mit Cash statt Wertpapieren hinterlege. Das heißt es kostet mich Rendite ohne das ich einen auch nur irgendwie darstellbaren Vorteil habe. Vielen Dank EU  Scared
(23.01.2023, 15:58)jf2 schrieb: [ -> ]Die aktuelle BAFIN Verbraucherschutzregelung führt nun dazu das ich meine vorhanden Aktienbestände nicht mehr zur Absicherung eines Futurekontrakt einsetzen kann...Nun muß ich die Futures ausschließlich mit Cash absichern
aah, das wußte ich nicht! Bang
(23.01.2023, 15:58)jf2 schrieb: [ -> ]Ich halte nichts von Verbraucherschutz der mir teuer zu stehen kommt weil eine Behörde besser zu wissen meint was für mich gut ist. Aber ich habe leider keine Möglichkeit mich dagegen zu wehren (außer irgendwann mal auswandern).

Ums beim Future mal konkret zu machen: Das Risiko der Nachschußpflicht ist schon beim "normalen" IB-Futurehandel minimal da IB zum einen Margins realtime überwacht und im Zweifelsfall extrem schnell anpasst und auch liquidiert. Außerdem hat IB schon Margins die bis zu 20 mal höher sind als bei anderen Brokern. Die aktuelle BAFIN Verbraucherschutzregelung führt nun dazu das ich meine vorhanden Aktienbestände nicht mehr zur Absicherung eines Futurekontrakt einsetzen kann was bis jetzt der ganz normale Fall war bis halt die BAFIN im Auftrag der EU meinte mich mal wieder noch besser schützen zu müssen. Nun muß ich die Futures ausschließlich mit Cash absichern was dazu führt das mein Margin-Hebel deutlich geringer ausfällt und ich nun die 20-fache Margin (im Vergleich zu anderen Brokern) auch noch komplett mit Cash statt Wertpapieren hinterlege. Das heißt es kostet mich Rendite ohne das ich einen auch nur irgendwie darstellbaren Vorteil habe. Vielen Dank EU  Scared
Bist Du ein „Kleinanlegern“ ?
Ok Danke.

Nochmal zum professionellen Händler:

Früher war es bei IB in United Kingdom so, dass man auch mit sehr großen Beträgen Forex-Handel betreiben durfte.
Beispiel:
Wenn man 300.000 Euro bei IB in Cash rumliegen hatte, dann durfte man 2 Mio Euro in USD umtauschen, so dass man mit -1,7 Euro auf dem Cash-Konto im Minus war und dafür mit 2 Mio USD im Plus war.
Das darf man bei IB Ireland leider nicht mehr.

Wenn man sich als professioneller Händler eintragen lässt, ist dies dann wieder erlaubt?

2) Auch das Abheben von Geld auf Margin ist bei IB Ireland nicht mehr erlaubt (withdraw on margin). Darf man das als professioneller Händler bei IB Ireland?
Bei IB United Kingdom durfte man das auch als nicht professioneller Händler.
(23.01.2023, 17:21)EMEUV schrieb: [ -> ]Bist Du ein „Kleinanlegern“ ?

Ja, bin ich. Sowohl nach Kategorisierung der ESMA oder BAFIN die zwischen Professionals und Privatanlegern (oder nennen sie es Verbraucher?) unterscheidet als auch für meinen Broker für den mein Account Kleinkram ist.
(23.01.2023, 22:38)mistral3 schrieb: [ -> ]Ok Danke.

Nochmal zum professionellen Händler:

Früher war es bei IB in United Kingdom so, dass man auch mit sehr großen Beträgen Forex-Handel betreiben durfte.
Beispiel:
Wenn man 300.000 Euro bei IB in Cash rumliegen hatte, dann durfte man 2 Mio Euro in USD umtauschen, so dass man mit -1,7 Euro auf dem Cash-Konto im Minus war und dafür mit 2 Mio USD im Plus war.
Das darf man bei IB Ireland leider nicht mehr.

Wenn man sich als professioneller Händler eintragen lässt, ist dies dann wieder erlaubt?

2) Auch das Abheben von Geld auf Margin ist bei IB Ireland nicht mehr erlaubt (withdraw on margin). Darf man das als professioneller Händler bei IB Ireland?
Bei IB United Kingdom durfte man das auch als nicht professioneller Händler.

Auch tolle Beispiele für europäischen "Verbraucherschutz".

Wenn Du mal Euro auszahlen willst nimm nen E7-Future long und laß ihn auslaufen, dann hast Du auch bei IB Irland einen negativen $-Saldo und ne Menge Euros. Ob die dann ausgezahlt werden können weiß ich leider nicht genau. Aber das "withdraw on margin" nicht mehr ist ist halt auch nur zu deinem Besten, Du würdest ja sonst einen Kredit aufnehmen und Europa glaubt nicht das Du das schon entscheiden kannst  Irony Wonder Surprise
Wenn man als professioneller Händler bei IB eingestuft ist, kann man dann jederzeit einfach so wieder zurück wechseln und wieder ein "nicht professioneller Händler" werden?

Weiß das jemand?
Plötzlich kann ich keine Closed End Funds mehr handeln. Da steht dann was von KID oder KIID ist nicht in ihrer Sprache erhältlich usw... Ich habe mal ein Ticket geschickt um denen klarzumachen das ich englische Texte lesen kann. Es wäre eine Katastrophe für mich keine CEFs mehr handeln zu können, nachdem die USA notierten ETFs schon nicht mehr für uns handelbar sind. Bin gerade verzweifelt.
(25.01.2023, 21:09)epcopal2 schrieb: [ -> ]Plötzlich kann ich keine Closed End Funds mehr handeln. Da steht dann was von KID oder KIID ist nicht in ihrer Sprache erhältlich usw... Ich habe mal ein Ticket geschickt um denen klarzumachen das ich englische Texte lesen kann. Es wäre eine Katastrophe für mich keine CEFs mehr handeln zu können, nachdem die USA notierten ETFs schon nicht mehr für uns handelbar sind. Bin gerade verzweifelt.

danke für den Hinweis.
Kannst du bitte auch später die Antwort posten?.