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...kann das denn wirklich wahr werden?  Scared

Ventura

Kennt jemand vernünftige Alternativen?

Hier z.B.
https://www.youtube.com/watch?v=NoyppFtx94E

Hat da jemand Erfahrung?

Ventura

(20.11.2020, 16:29)Ventura schrieb: [ -> ]Kennt jemand vernünftige Alternativen?

Hier z.B.
https://www.youtube.com/watch?v=NoyppFtx94E

Hat da jemand Erfahrung?

PS

https://www.youtube.com/watch?v=5xdF3wK1Rus
(20.11.2020, 16:29)Ventura schrieb: [ -> ]Kennt jemand vernünftige Alternativen?

Hier z.B.
https://www.youtube.com/watch?v=NoyppFtx94E

Hat da jemand Erfahrung?

Ja, kein youtube vielleicht? Erhöht sofort die Anzahl Zeitelemente die Du zur freien Verfügung hast.

Andererseits würde ich entweder die EU bekämpfen oder auswandern. Sklaverei braucht extreme Gegenmassnahmen...

Ventura

(20.11.2020, 17:50)cubanpete schrieb: [ -> ]Ja, kein youtube vielleicht? Erhöht sofort die Anzahl Zeitelemente die Du zur freien Verfügung hast.

Andererseits würde ich entweder die EU bekämpfen oder auswandern. Sklaverei braucht extreme Gegenmassnahmen...

Mit vollen Hosen kann man gut stinken?

Mit Wohnsitz Schweiz läuft es bei IB besser im nächsten Jahr, als in der EU?
(20.11.2020, 18:56)Ventura schrieb: [ -> ]Mit vollen Hosen kann man gut stinken?

Mit Wohnsitz Schweiz läuft es bei IB besser im nächsten Jahr, als in der EU?

Mehrwertsteuer auf Windeln für Erwachsene (europäische Kunden eines Brokers) wird wohl per EU-Dekret bald verringert....  

Natürlich läuft es besser wenn Du den Wohnsitz nicht in einem Sklavenstaat hast. Aber das war nicht das Thema:

Ich bin mir bewusst dass ich für ein margin account schlechte Karten habe. Ich habe ja Schulden oder zumindest die Möglichkeit dafür. Wenn der Broker allerdings Hopps geht so habe ich wohl sehr grosse Probleme meine Guthaben zu beziehen. Ich bin ja gleichzeitig Gläubiger und Schuldner. Das passiert bei jedem Broker, auch in den USA.

Es gibt da Stories bei denen jahrelang nichts ausgezahlt wurde. Der Konkursverwalter hatte wohl Mühe herauszufinden was jetzt Schulden und was Guthaben sind.
(19.11.2020, 14:37)cloudatlas schrieb: [ -> ]tja, Sterling. Wie von mir bereits vermutet. Aktien sind bei IB kein Sondervermögen.

wenn du für 200k € Aktien hältst und IB Lux oder IB Irland geht pleite, dann gibt es sagenhafte 20k€. 180k€ haben sich dann in Luft aufgelöst! Herzlichen Glückwunsch. Ich bleibe bei IB UK.


Hallo zusammen,

yep so is es, wer im Falle des Falles bei Zusammenbruch von IAB auf der sicheren Seite stehen will sollte keine Wertpapiere im größeren Gegenwert dort halten was vom Regulator vorgegeben gesichert ist (in der EU nur 20k derzeit), fertig. Ansonsten muss man auf die restliche Finanzkraft von IAB in so einem Extremfall mit allen anderen betroffenen Anleger vertrauen. Kommt halt drauf an wie "wichtig" das Wertpapierdepot ist, sollte es für die Alterversorge für die eigene Familie sein würde ich eine Bank/Broker bevorzugen welcher höhere Sicherungsgrenzen hat bzw. kann man zusätzliche Absicherung via Police erwerben? Zum reinen Traden oder kürzerfristigen Investments ist es eigentlich fast egal solange die bewegten Summen nicht zu groß sind ...

Auch wichtig, wem gehören "deine Wertpapiere" wirklich und betreibt dein Broker damit Wertpapierleihe (IB, Degiro)? Was ist wenn der Ausleihe bankrott geht, was bekommt man dann?? Immer wieder interessant wie wenig sich die Leute da Gedanken machen?

Und im Falle der Insolvenz werden Futures/Future-Options trotzdem fällig (Zwangsclearing), auch beachtenswert!

Ich würde das stets VOR Kontoeröffnung dort mal durchspielen und dann investieren/traden oder auch nicht  Biggrin

Viel Erfolg.

cloudatlas

habe ein wenig recherchiert bzgl. Einlagensicherung Luxemburg:

https://www.cssf.lu/de/schutz-der-einleg...xHUBq2VPOE

In Luxemburg ist der Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL, Einlagensicherungsfonds Luxemburg) zur Erstattung der Einleger zuständig. Die maximale Deckungssumme der Garantie beträgt EUR 100.000 pro Person und Kreditinstitut, wobei in Ausnahmenfällen auch eine höhere Erstattungssumme ausbezahlt wird. FAZIT CASH=100.000€ sicher

Finanzinstrumente, wie Wertpapiere, die im Auftrag von Kunden gehalten werden, werden jedoch von einem anderem Schutzschirm gedeckt, namentlich dem Système d’indemnisation des investisseurs Luxembourg (SIIL, Anlegerentschädigungssystem Luxemburg). Es ist zu beachten, dass eine Forderung nicht gleichzeitig durch den FGDL und den SIIL garantiert wird.

https://www.cssf.lu/de/schutz-der-anleger/

Der Système d’indemnisation des investisseurs Luxembourg (SIILLuxemburger Anlegerentschädigungssystem) umfasst Kunden von Wertpapierfirmen, Banken, Verwaltungsgesellschaften und AIFMs, deren Zulassung sich auf die Erbringung von Dienstleistungen zur Verwaltung von Anlageportfolios auf individueller und diskretionärer Basis erstreckt. Diese Unternehmen sind Mitglieder des SIIL.
Einlagen werden nicht vom SIIL sondern vom Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL, Luxembourg Deposit Guarantee Fund) gedeckt. Im Falle des Ausfalls eines Mitglieds des SIIL fallen Finanzinstrumente wie z.B. Wertpapiere, die im Namen von Kunden gehalten werden, nicht in den Insolvenzpool und müssen an Kunden zurückgegeben werden. Es ist jedoch möglich, dass einige dieser Finanzinstrumente fehlen, z.B. aufgrund von Betrug oder Verwaltungsnachlässigkeit.


Deckung

In diesem Fall deckt der SIIL die Entschädigung von Kunden bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Person und Unternehmen. Die Entschädigung der Kunden muss so schnell wie möglich, spätestens jedoch drei Monate nach Feststellung des Betrags und des Erstattungsanspruchs erfolgen.


Fazit=Wertpapiere müssen zurückgegeben werden. Nur bei Betrug gibt es wohl 20k€



hat der gute Herr von IB in dem Video also Quatsch erzählt???

so langsam blicke ich da nicht mehr durch!!

wer mehr weiß, den bitte ich um Aufklärung!!

Sterling

(20.11.2020, 21:15)cloudatlas schrieb: [ -> ]habe ein wenig recherchiert bzgl. Einlagensicherung Luxemburg:

https://www.cssf.lu/de/schutz-der-einleg...xHUBq2VPOE

In Luxemburg ist der Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL, Einlagensicherungsfonds Luxemburg) zur Erstattung der Einleger zuständig. Die maximale Deckungssumme der Garantie beträgt EUR 100.000 pro Person und Kreditinstitut, wobei in Ausnahmenfällen auch eine höhere Erstattungssumme ausbezahlt wird. FAZIT CASH=100.000€ sicher

Finanzinstrumente, wie Wertpapiere, die im Auftrag von Kunden gehalten werden, werden jedoch von einem anderem Schutzschirm gedeckt, namentlich dem Système d’indemnisation des investisseurs Luxembourg (SIIL, Anlegerentschädigungssystem Luxemburg). Es ist zu beachten, dass eine Forderung nicht gleichzeitig durch den FGDL und den SIIL garantiert wird.

https://www.cssf.lu/de/schutz-der-anleger/

Der Système d’indemnisation des investisseurs Luxembourg (SIILLuxemburger Anlegerentschädigungssystem) umfasst Kunden von Wertpapierfirmen, Banken, Verwaltungsgesellschaften und AIFMs, deren Zulassung sich auf die Erbringung von Dienstleistungen zur Verwaltung von Anlageportfolios auf individueller und diskretionärer Basis erstreckt. Diese Unternehmen sind Mitglieder des SIIL.
Einlagen werden nicht vom SIIL sondern vom Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL, Luxembourg Deposit Guarantee Fund) gedeckt. Im Falle des Ausfalls eines Mitglieds des SIIL fallen Finanzinstrumente wie z.B. Wertpapiere, die im Namen von Kunden gehalten werden, nicht in den Insolvenzpool und müssen an Kunden zurückgegeben werden. Es ist jedoch möglich, dass einige dieser Finanzinstrumente fehlen, z.B. aufgrund von Betrug oder Verwaltungsnachlässigkeit.


Deckung

In diesem Fall deckt der SIIL die Entschädigung von Kunden bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Person und Unternehmen. Die Entschädigung der Kunden muss so schnell wie möglich, spätestens jedoch drei Monate nach Feststellung des Betrags und des Erstattungsanspruchs erfolgen.


Fazit=Wertpapiere müssen zurückgegeben werden. Nur bei Betrug gibt es wohl 20k€



hat der gute Herr von IB in dem Video also Quatsch erzählt???

so langsam blicke ich da nicht mehr durch!!

wer mehr weiß, den bitte ich um Aufklärung!!

Ich wollte dir gestern schon Antworten war aber damit beschäftigt an anderer Stelle! Fakt ist die Aussage(n) in den Videos sind ganz eindeutig nicht rechtlich abschließend geklärt! Aktien (auch im EU recht) sind immer Eigentum des Kunden! Der Broker ist rechtlich gesehen nur die Verwahrstelle und damit im Besitz. Da ich allerdings kein Jurist bin (die Typen im Video vermutlich auch nicht) kann ich keine rechtlich saubere Aussage hierzu geben, außer das was eh klar ist: Stichwort Aktien stellen Sondervermögen dar! Immer vorausgesetzt voll bezahlt und nicht auf Margin erworben. 

Es wäre daher sinnvoll eine schriftliche Stellungnahme von IB abzuwarten. Ich habe mal JR gebeten hierzu ein Video zu machen.

Sterling

(20.11.2020, 21:15)cloudatlas schrieb: [ -> ]habe ein wenig recherchiert bzgl. Einlagensicherung Luxemburg:

https://www.cssf.lu/de/schutz-der-einleg...xHUBq2VPOE

In Luxemburg ist der Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL, Einlagensicherungsfonds Luxemburg) zur Erstattung der Einleger zuständig. Die maximale Deckungssumme der Garantie beträgt EUR 100.000 pro Person und Kreditinstitut, wobei in Ausnahmenfällen auch eine höhere Erstattungssumme ausbezahlt wird. FAZIT CASH=100.000€ sicher

Finanzinstrumente, wie Wertpapiere, die im Auftrag von Kunden gehalten werden, werden jedoch von einem anderem Schutzschirm gedeckt, namentlich dem Système d’indemnisation des investisseurs Luxembourg (SIIL, Anlegerentschädigungssystem Luxemburg). Es ist zu beachten, dass eine Forderung nicht gleichzeitig durch den FGDL und den SIIL garantiert wird.

https://www.cssf.lu/de/schutz-der-anleger/

Der Système d’indemnisation des investisseurs Luxembourg (SIILLuxemburger Anlegerentschädigungssystem) umfasst Kunden von Wertpapierfirmen, Banken, Verwaltungsgesellschaften und AIFMs, deren Zulassung sich auf die Erbringung von Dienstleistungen zur Verwaltung von Anlageportfolios auf individueller und diskretionärer Basis erstreckt. Diese Unternehmen sind Mitglieder des SIIL.
Einlagen werden nicht vom SIIL sondern vom Fonds de garantie des dépôts Luxembourg (FGDL, Luxembourg Deposit Guarantee Fund) gedeckt. Im Falle des Ausfalls eines Mitglieds des SIIL fallen Finanzinstrumente wie z.B. Wertpapiere, die im Namen von Kunden gehalten werden, nicht in den Insolvenzpool und müssen an Kunden zurückgegeben werden. Es ist jedoch möglich, dass einige dieser Finanzinstrumente fehlen, z.B. aufgrund von Betrug oder Verwaltungsnachlässigkeit.


Deckung

In diesem Fall deckt der SIIL die Entschädigung von Kunden bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Person und Unternehmen. Die Entschädigung der Kunden muss so schnell wie möglich, spätestens jedoch drei Monate nach Feststellung des Betrags und des Erstattungsanspruchs erfolgen.


Fazit=Wertpapiere müssen zurückgegeben werden. Nur bei Betrug gibt es wohl 20k€



hat der gute Herr von IB in dem Video also Quatsch erzählt???

so langsam blicke ich da nicht mehr durch!!

wer mehr weiß, den bitte ich um Aufklärung!!

Was allerdings bei IB sowie allen anderen US Brokern das Hauptproblem ist, Aktien werden immer im sog. Streetname gehalten. Die Zuordnung regelt der Broker inhouse, sofern die Aktien bar erworben wurden sehe ich das ganze als eher unbedenklich an. Auf Margin erworben ist wie Cuban oben beschreibt dann doch etwas „tricky“. Ich habe mich daher entschlossen mein altes Depot bei der comdirect für den Aktien Kauf zu nutzen und über IB nur noch den Futures Handel!