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Laut Handelsblatt existieren die Treuhandkonten möglicherweise gar nicht. Das wäre dann Betrug von Seiten Wirecard.
Frage an die Runde: WDI am Beispiel:
hat ein Konkursverwalter die Möglichkeit, trotz Insolvenz bei den Aktionären eine "Nachschusspflicht" einzufordern, um Geldgeber zu befrieden?

im Netz fand ich die Aussage, dass AG Aktionäre keine Nachschusspflicht haben (bei Insolvenz?).

Beispiel: bei WDI wird Insolvenz mit Gläubiger Schutz angewandt; trader behält aber die WDI Aktien und
Verwalter kommt mit Nachschussforderung an die Aktionäre (hypothetisch); kann ich das ablehnen ?
Kenn mich da nicht aus.
(19.06.2020, 12:07)rienneva schrieb: [ -> ]Laut Handelsblatt existieren die Treuhandkonten möglicherweise gar nicht. Das wäre dann Betrug von Seiten Wirecard.
und dann wäre es egal, wo man einsteigt, es wären -100%
Haben wir den Boden gesehen ?

ChiefWiggum

Die 20,- werden noch geknackt werden Wink
(19.06.2020, 12:07)rienneva schrieb: [ -> ]Laut Handelsblatt existieren die Treuhandkonten möglicherweise gar nicht. Das wäre dann Betrug von Seiten Wirecard.
also Bilanz bereinigen und 1,9 Mrd Verlust ausweisen ???? geht das so ? Bestimmt nicht soooooooooo???

Blaues Hufeisen

CEO mit sofortiger Wirkung zurückgetreten

https://news.guidants.com/#!Artikel?id=8479092

F.I.A.S.C.O.

(19.06.2020, 11:56)fahri schrieb: [ -> ]Interessant - mal eine Frage, zockt Ihr hier - oder habt Ihr wirklich Hoffnung das sich das alles in Luft auflöst ? 

ich kenne nur sehr wenige Unternehmen, die nach einem Kurssturz von -80% zurück zur Normalität fanden
Ergo: Investments in WDI soll man betrachten wie ein long-call - nicht mehr & nicht weniger = eine simple Wette.
Oder anders ausgedrückt: wie im Casino -  auf Rot oder Schwarz...
(19.06.2020, 12:13)Noni-Binder schrieb: [ -> ]Frage an die Runde:  WDI am Beispiel:
hat ein Konkursverwalter die Möglichkeit, trotz Insolvenz bei den Aktionären eine "Nachschusspflicht" einzufordern, um Geldgeber zu befrieden?

im Netz fand ich die Aussage, dass AG Aktionäre keine Nachschusspflicht haben (bei Insolvenz?).

Beispiel: bei WDI wird Insolvenz mit Gläubiger Schutz angewandt; trader behält aber die WDI Aktien und
Verwalter kommt mit Nachschussforderung an die Aktionäre (hypothetisch); kann ich das ablehnen ?
Kenn mich da nicht aus.
Interessante Frage.


https://www.mittelstandswiki.de/wissen/A..._Insolvenz

... Als Aktionär sind Sie Gesellschafter des insolventen Unternehmens. Streng genommen sind Sie damit sogar Schuldner im Insolvenzverfahren. Dies hat aber nicht zur Folge, dass Sie eine Nachschusspflicht treffen würde, d.h. Sie müssen nicht für die Schulden des Unternehmens einstehen.
(19.06.2020, 08:30)Kaietan schrieb: [ -> ]Als ich das letzte mal Geld über ein Treuhänderkonto bewegt habe, war die Kontrolle in dem Moment weg als ich den "überweisen" Knopf gedrückt hatte. Es wäre wirklich interessant, mal mehr über diese Konstruktion zu erfahren, die hier u.U. vor die Wand gefahren wurde. Aber mein Verständnis des Austauschs von Geldmitteln zwischen Partei A und Partei B über einen Treuhänder ist, das grundsätzlich weder Partei A noch Partei B diese Geldmittel kontrolliert, sondern der Treuhänder.
Nach meinem Verständnis haben die WDI-Tochtergesellschaften Geld an den Treuhänder überwiesen, was einen Anteil am Umsatz darstellte, der zur Händler-Absicherung für Rückforderungen diente. Der Treuhänder sollte das Geld verwalten.

Nun ist lt. zwei Banken kein Konto existent. Lügen beide ? Glaube ich nicht so recht. Bleibt also der Treuhänder ab 2019 (da wurde gewechselt; ein Betrug des vorigen wäre wohl bei der Übergabe aufgeflogen). Eine Saldenbestätigung kann man fälschen. Die Bankbelege hat der Treuhänder (oder sollte sie haben.)

Was mich wundert: Die WDI-Töchter überweisen doch an den Treuhänder. Die Bankverbindung existiert also doch wohl. Hat der Treuhänder angeblich das Geld an die beiden Banken weiterüberwiesen und behauptet, das Geld liege dort ? Wonder