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Normale Version: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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(17.12.2020, 08:38)paska.houso schrieb: [ -> ]blablablub

Freiberufler -> Künster, Anwalt, Steuerberater

Zocker -> kein Freiberufler

Freiberufler -> keine Gewerbesteuer

alle anderen Unternehmen -> Gewerbesteuer (Kapitalgesellschaften -> Gmbh, AG -> + Körperschaftssteuer + Soli)
-> Rest = Gewinn nach Steuer
 
ausgezahlter Gewinn ->Versteuerung persönlicher Steuerssatz ODER Kapitalertragsteuer + Soli 

Malta -> weniger/keine Steuern -> mehr Gewinn nach Steuer

Arbeit von Deutschland aus -> deutsches Recht deutsche Steuern
Gewinn von Malta geht nach Deutschland
-> Hinzurechnungsveranlagung
-> Zahlung Gewerbesteuer die Du in Malta nicht oder weniger zahlst

-> Rest = Gewinn nach Hinzurechnungsversteuerung

der in Deutschland lebende Steuerzahler zahlt dann -> Kapitalerstragssteuer + Soli ODER Versteuerung persönlicher Steuerssatz


Wiederholung, Wiederholung, Wiederholung, Wiederholung, Wiederholung,....................................

richtig oder falsch? -> Steuerberater, FA, Anwalt  in Malta und in Deutschland fragen
Ihr Streithammel müsst ja Zeit haben.... Geht raus und arbeitet was.
Meine Trading-Strategie 2021 Biggrin Biggrin Biggrin



[Bild: Verlustverrechnung-ab-2021-Ueberblick-de...rungen.png]
Verlustverrechnung für Aktien und Termingeschäfte ab 2021 – Alle Änderungen im Überblick
https://trading-steuerberatung.de/verlus...e-ab-2021/



Zitat:Beispiel Verlustverrechnung 2021
Ein Stillhalter hat Short Puts auf den S&P 500 Mini-Future (ES) in Höhe von $ 100.000 verkauft und gleichzeitig die erhaltene Prämie in Long Puts mit einem initialen Wert von $ 100.000 investiert. Der Aktienmarkt steigt nun an und alle Optionen verfallen wertlos.
  • Short-Puts:
    Topf 1: $ 100.000 Prämie erhalten. Diese müssen als Gewinn versteuert werden

  • Long-Puts:
    Topf 4: $ 100.000 Verlust. Diese Verluste können nun mit Topf 1 verrechnet werden, aber in Höhe von $ 20.000.

Somit verbleibt ein steuerlicher Gewinn von $ 80.000, auf den Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag plus ggf. Kirchensteuer fällig sind.

Ventura

Wie Steuerpolitik "gemacht" wird.

Drei Leute sprechen sich per WhattsApp ab!

Das mit der Chat Gruppe wurde rausgeschnitten s.u.

Ab Min 50 anschauen;

https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-l...0-100.html

https://www.youtube.com/watch?v=etzYd0LQ9e0

Honnete

Zwei Tage nach dem Bundestag hat am 18. Dezember 2020 auch der Bundesrat zahlreichen neuen Regeln im Steuerrecht zugestimmt. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.



Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, können künftig bis 20.000 Euro im laufenden Kalenderjahr mit Gewinnen und so genannten Stillhalterprämien verrechnet werden - bisher waren es maximal 10.000 Euro. Nicht verrechnete Verluste könnten auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden.

Verluste aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter oder der so genannten Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung können mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 Euro im Jahr ausgeglichen werden. Auch hier ist die Übertragung und Verrechnung nicht verrechneter Verluste auf die Folgejahre möglich
(18.12.2020, 15:57)Honnete schrieb: [ -> ]Zwei Tage nach dem Bundestag hat am 18. Dezember 2020 auch der Bundesrat zahlreichen neuen Regeln im Steuerrecht zugestimmt. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.



Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, können künftig bis 20.000 Euro im laufenden Kalenderjahr mit Gewinnen und so genannten Stillhalterprämien verrechnet werden - bisher waren es maximal 10.000 Euro. Nicht verrechnete Verluste könnten auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden.

Verluste aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter oder der so genannten Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung können mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 Euro im Jahr ausgeglichen werden. Auch hier ist die Übertragung und Verrechnung nicht verrechneter Verluste auf die Folgejahre möglich
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Martin Hlouschek kündigt an, Mitte Januar einen Eilantrag einzureichen.

https://www.youtube.com/watch?v=2Ot0Ir382LI&t=247s
Nachdem es sich ausge"maltat" hat, nochmal meine Frage, die durch die Diskussion weggedrückt wurde.

Ich handle die Futures FDAX, FGBL und NQ, was ja nun ab Januar bis zu einer gerichtlichen Klärung nicht mehr geht.

FDAX und NQ kann ich durch geschickten Kauf von Aktien simulieren. Umständlich, aber geht.

Har wer ne Idee, wie ich den Bund Future simulieren kann? Insbesondere Short? Anleihen shorten geht m.W. nicht. Gibt es eine Aktie, die eine hohe Korrelation zum FGBL aufweist? Irgendwas?
(20.12.2020, 04:44)pjf schrieb: [ -> ]Nachdem es sich ausge"maltat" hat, nochmal meine Frage, die durch die Diskussion weggedrückt wurde.

Ich handle die Futures FDAX, FGBL und NQ, was ja nun ab Januar bis zu einer gerichtlichen Klärung nicht mehr geht.

FDAX und NQ kann ich durch geschickten Kauf von Aktien simulieren. Umständlich, aber geht.

Har wer ne Idee, wie ich den Bund Future simulieren kann? Insbesondere Short? Anleihen shorten geht m.W. nicht. Gibt es eine Aktie, die eine hohe Korrelation zum FGBL aufweist? Irgendwas?

Long: Lyxor Bund-Future UCITS ETF (LU0508799334)
Short: Lyxor Bund Future Daily (-1x) Inverse UCITS ETF (LU0530119774)
Auch FDAX und NQ solltest Du vielleicht nicht durch ganz viel Aktien sondern durch ein Papier der deutschen Bankenlobby (KO-Zertifikat oder so was in der Richtung) ersetzen. Ich halte zwar nix von den Zertifikaten dt. Banken aber sind sicher effizienter als ein Haufen Aktien wo Dir eine enge Indexnachbildung kaum gelingen wird.

Honnete

.... Anleihen shorten geht m.W. nicht .....

Bekommst du doch als CFD beispielsweise IG



https://a.c-dn.net/c/content/dam/publics...Retail.pdf