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Normale Version: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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Sterling

(28.11.2020, 17:15)Taxadvisor schrieb: [ -> ]Totalverluste (auch aus verfallenen Optionen) sind ab 2020 in der Anrechnung auf TEUR 10 p.a. beschränkt, dafür aber, sofern nicht aus Aktien auch verrechenbar mit Zinsen/Dividenden.

Ab 2021 dürfen dann ALLE Verluste aus Termingeschäften (dazu zählen sicher Optionen (aber keine Stillhaltergeschäfte inkl. closing-Transaktion), Futures und CFD) nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Stillhaltergeschäften verrechnet werden, aber nur bis zu einer Höhe von insgesamt TEUR 10 p.a. zzgl. TEUR 10 p.a. aus einem entsprechenden Verlustvortrag (kann damit erstmalig 2022 gelten, weil es vorher diesen VV nicht geben kann). Darüber hinausgehende Verluste werden vorgetragen. 


Das ist falsch. Die Regelungen ab 2020 haben mit der Frage Termingeschäft nichts zu tun, sondern nur mit der Frage Totalverlust oder nicht.

Gruß
Taxadvisor

Der Bundesrat hat sich doch dagegen ausgesprochen? Wie kann das Gesetz nun dennoch in Kraft treten? Vollkommen absurd. 


(28.11.2020, 18:53)Sterling schrieb: [ -> ]Der Bundesrat hat sich doch dagegen ausgesprochen? Wie kann das Gesetz nun dennoch in Kraft treten? Vollkommen absurd. 


Kakja Hessel erwähnt das Jahressteuergesetzes. Ist das Gesetz im Video gemeint?.


Zitat:Von Katja Hessel, FDP, 25. November  
https://www.facebook.com/HesselKatja/pos...5402284864

Nicht schon wieder! Erneut wurden die Beratungen des Jahressteuergesetzes verschoben - 
dabei muss es bereits am 18. Dezember vom Bundesrat gebilligt werden. 
Grund sind die Differenzen der Koalitionäre. Für mich ist klar: Geben wir den Menschen wieder etwas zurück, jetzt in der Krise ist für viele jeder Cent Gold wert! —
 feeling determined at Deutscher Bundestag.
(29.11.2020, 01:45)qqqq4 schrieb: [ -> ]Kakja Hessel erwähnt das Jahressteuergesetzes. Ist das Gesetz im Video gemeint?.

Ich meine, ja. Penseur schrieb doch vor Kurzem, dass die Ausschusssitzung verschoben wurde.

"Nicht schon wieder! Erneut wurden die Beratungen des Jahressteuergesetzes verschoben - 

dabei muss es bereits am 18. Dezember vom Bundesrat gebilligt werden. 
Grund sind die Differenzen der Koalitionäre. Für mich ist klar: Geben wir den Menschen wieder etwas zurück, jetzt in der Krise ist für viele jeder Cent Gold wert!"

In dem Zusammenhang mit §20 ist so etwas an Zynismus nur schwer zu überbieten. Angry-fire
(29.11.2020, 03:38)Ramonet schrieb: [ -> ]Ich meine, ja. Penseur schrieb doch vor Kurzem, dass die Ausschusssitzung verschoben wurde.

"Nicht schon wieder! Erneut wurden die Beratungen des Jahressteuergesetzes verschoben - 

dabei muss es bereits am 18. Dezember vom Bundesrat gebilligt werden. 
Grund sind die Differenzen der Koalitionäre. Für mich ist klar: Geben wir den Menschen wieder etwas zurück, jetzt in der Krise ist für viele jeder Cent Gold wert!"

In dem Zusammenhang mit §20 ist so etwas an Zynismus nur schwer zu überbieten. Angry-fire

Sitzungen am 23.12 Abends habe sich doch für die SPD als Erfolgstermin herausgestellt. Da wird allem zugestimmt ...

Honnete

Manchmal passiert ja auch die ein oder andere Überraschung.

https://www.tagesspiegel.de/politik/vore...64614.html


Erst wenn der BP unterschrieben hat und das Gesetz danach in Kraft tritt, ist doch erst der Klageweg offen.



Was ich vermisse, sind qualifizierte Stellungnahmen von Seiten der Steuerberater (-Verbände).
(29.11.2020, 10:46)Honnete schrieb: [ -> ]Was ich vermisse, sind qualifizierte Stellungnahmen von Seiten der Steuerberater (-Verbände).

Gab es doch in der Ausschusssitzung. Nützte nur nichts.
(28.11.2020, 18:53)Sterling schrieb: [ -> ]Der Bundesrat hat sich doch dagegen ausgesprochen? Wie kann das Gesetz nun dennoch in Kraft treten? Vollkommen absurd.

Der BR hat nur empfohlen die Sätze 5 und 6 in der die Verlustverrechnung auf 10.000 Euro beschränkt wird zu streichen.
Damit ist der Ball wieder im Bundestag... Wenn die nichts machen wird das wohl vor Gericht gehen - wenn dort entschieden wird
das es (wie schon im Bundesrat gesagt) gegen das verfassungsrechtlch massgebende Nettoprinzip verstosst könnte es noch
einkassiert werden. Wenn die Richter das nicht so sehen dann haben wir einfach Pech gehabt. Dann muss man ganze andere
Wege gehen....

aktienguru

In der FAZ vom 11.11 heißt es doch, dass die Koalition einen Kompromiss Vorschlag zu Totalverlust unterbreitet hat:
https://m.faz.net/aktuell/finanzen/meine...80126.html

Und da steht zu Totalverlust der blöde Satz „Verluste aus Termingeschäften, insbesondere Verfall...“

Nicht das noch reingedrückt und im neuen Satz 6 verankert wird und dadurch es noch früher kommt rückwirkend. Ist so was rechtlich möglich???

Findet man irgendwo diesen Vorschlag der Koalition?
(29.11.2020, 17:52)aktienguru schrieb: [ -> ]In der FAZ vom 11.11 heißt es doch, dass die Koalition einen Kompromiss Vorschlag zu Totalverlust  unterbreitet hat:
https://m.faz.net/aktuell/finanzen/meine...80126.html

Und da steht zu Totalverlust der blöde Satz „Verluste aus Termingeschäften, insbesondere Verfall...“

Nicht das noch reingedrückt und im neuen Satz 6 verankert wird und dadurch es noch früher kommt rückwirkend. Ist so was rechtlich möglich???

Findet man irgendwo diesen Vorschlag der Koalition?




Der von Dir zitierte Artikel ist vom 11.11.2019!

Laut diesem Artikel wollte die SPD die Verrechenbarkeit von Totalverlusten komplett streichen, was von der CDU nicht unterstützt wurde.


Auch aus dem Artikel...

".....Verluste aus dem Ausfall von Wirtschaftsgütern oder uneinbringlichen Kapitalforderungen, also etwa aus Aktien oder Anleihen insolventer Unternehmen, dürfen dagegen mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden."

"Nicht verrechnete Verluste können in beiden Fällen auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10.000 Euro verrechnet werden. Bei den Derivaten gilt dies allerdings nur, soweit nach der unterjährigen Verlustverrechnung ein verrechenbarer Gewinn verbleibt....."

Satz 1 ist soweit ich das weiß falsch. Gewinne/Verluste bei Aktien können nicht mit Gewinnen/Verlusten bei Termingeschäften
verrechnet werden. Kann mir nicht vorstellen das das mit Totalverlusten dann plötzlich möglich ist.

Satz 2 sagt aus das der vorgetragene Verlust im nächsten Jahr dann verrechnet werden kann, wenn ein verrechenbarer
Gewinn verbleibt. Wirklich? Dementsprechend müsste man zusätzlich zu den 10.000 Euro die man unterjährig max. verrechnen
darf noch die vorgetragenen 10.000 Euro abziehen dürfen. Kann ich so nirgends nachvollziehen.


Naja wie gesagt - Artikel ist vom 11.11.2019 - da wurde das Gesetz noch nicht verabschiedet. Das war erst am 20.12.2019.

"Schutz von Kleinanlegern
Es erscheine „sachgerecht“, vor allem im Hinblick auf Kleinanleger, derartige Verluste anzuerkennen, heißt es in der Vorlage. Mit der Grenze von 10.000 Euro werde „Kleinanlegern typischerweise die steuerliche Berücksichtigung der Verluste sofort gewährt“. Anleger mit höheren Vermögenswerten erzielten meist in größerem Umfang Erträge und seien durch den niedrigen Abgeltungssteuersatz begünstigt. Dies rechtfertige eine Begrenzung der Verrechnungsmöglichkeiten.

Die Begrenzung der Verlustverrechnung aus Termingeschäften auf die gleiche Einkunftsart wird damit begründet, dass man so „das Investitionsvolumen und die daraus für Anleger entstehenden Verlustrisiken aus diesen in wesentlichem Umfang spekulativen Anlagen begrenzen“ wolle."

Das zu kommentieren ist eigentlich witzlos weil das einfach nur Quark ist. Der gute Mann hat einfach nicht verstanden
was das Problem ist, weil er darauf praktisch nicht eingegangen ist. FAZ Redakteur Wirtschaft. Naja. Theorie trifft auf Praxis.

aktienguru

Danke Boersenkater!!!!!

Jetzt lese ich den Artikel sicher das 10. mal durch und merke nicht das er von 2019 ist.

Dann gehe ich eher mal vom Kompromiss von verschieben oder erhöhen auf 20 000 aus, was auf Seite 39 angesprochen wurde.