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Normale Version: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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(03.01.2020, 19:06)atze2000 schrieb: [ -> ]Mein Steuerberater hat mich auch vor der Konstruktion gewarnt, das Problem ist nicht das man da das Geld nicht rein bekommt und es ist auch kein Problem sehr günstig zu Handeln. Das Problem liegt darin das Geld wider aus der GmbH wider raus zu bekommen.
Das ist aber mal etwas neues. Bezieht es das auf die angesammelten Gewinne oder auf die getätigten Einlagen?
(03.01.2020, 20:30)EMEUV schrieb: [ -> ]Das ist aber mal etwas neues. Bezieht es das auf die angesammelten Gewinne oder auf die getätigten Einlagen?
Auf die Gewinne natürlich, und das ist alles andere als neu. Oder Glaubst du der Staat lässt dich frei über die Gewinne verfügen ? Wenn du dir selber ein Gehalt auszahlst greift der Persönliche Steuersatz.
(04.01.2020, 12:07)atze2000 schrieb: [ -> ]Auf die Gewinne natürlich, und das ist alles andere als neu. Oder Glaubst du der Staat lässt dich frei über die Gewinne verfügen ? Wenn du dir selber ein Gehalt auszahlst greift der Persönliche Steuersatz.
Das ist bei Gehältern nun mal so. Irony Wink

Viel Spaß beim Konsumieren
Ich glaube der Link ist kaputt
(06.01.2020, 00:18)jf2 schrieb: [ -> ]Ich glaube der Link ist kaputt

Jetzt aber
(06.01.2020, 00:06)atze2000 schrieb: [ -> ]
Viel Spaß beim Konsumieren
Danke.
Link funktioniert nur, wenn man auf Antwort klicken, bei mir.
(06.01.2020, 00:32)qqqq4 schrieb: [ -> ]Danke.
Link funktioniert nur, wenn man auf Antwort klicken, bei mir.
sorry , jetzt funktioniert.
Mal was nützliches in der Situation.

https://www.dsw-info.de/steuerirrsinn/