Trading-Stocks.de

Normale Version: Bitcoin
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Kurz zum Thema Steuer Kryptowährungen



Man kriegt ja Kopfschmerzen.



Achtung: es geht hier nur um Termingeschäfte

Zitat:Wie werden Gewinne aus Kryptowährungen mit Termingeschäften versteuert?
Die Besteuerung eines Gewinns aus einer Kryptowährung mit einem Termingeschäft, z.B. mit dem Bitcoin-Future, unterliegt in Deutschland der Kapitalertragsteuer. Im Gegensatz zur virtuellen Geldeinheit gibt es hier keine Spekulationsfrist von einem Jahr. Sobald das Geschäft abgeschlossen ist, ist der Gewinn steuerpflichtig. Verluste können seit dem 01.01.2021 nur noch bis 20.000 € angerechnet werden.

Hierbei ist es wichtig, dass die angesammelten Verluste aus Terminkontrakten nicht nur für den Bitcoin-Future, sondern für alle im Konto bzw. auf die Person angesammelten Verluste zählen.




https://trading-steuerberatung.de/steuer...n-bitcoin/







Ergänzung: Bitcoin im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts 
Zitat:Kommentare
  1. [Bild: c8a9e96af1f111807fa62e89f05771c3?s=48&d=mm&r=g]Sebastian meint

    11. Januar 2021 um 12:33

    Hallo zusammen,
    da ich auch Bitcoin und Co. besitze, hab ich mich natürlich auch mal der Besteuerung beschäftigt. Hierbei bin ich
    auf der Seite steuern.de auf nachfolgenden Text gestoßen und würde gern mal eure Meinung dazu erfahren:
    In einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung haben die Richter des Finanzgerichts Nürnberg übrigens Zweifel an der Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Bitcoin im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts geäußert (FG Nürnberg, Beschluss v. 8.4.2020, Az. 3 V 1239/19).
    Tipp:
    Sollten Sie Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin erzielen und das Finanzamt erhebt Steuern im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
    Legen Sie gegen den nachteiligen Steuerbescheid Einspruch ein. Beantragen Sie mit Hinweis auf das Hauptsachverfahren beim Finanzgericht Nürnberg einen Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens.
    Lehnt das Finanzamt die Verfahrensruhe ab, weil der Streitfall noch nicht beim Bundesfinanzhof anhängig ist? Dann beantragen Sie alternativ die Zurückstellung der Bearbeitung des Einspruchs, bis die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist. Dann heißt es abwarten, wie die Richter in künftigen Verfahren das Thema „Bitcoin und Steuern“ beurteilen
    Gruß Sebastian

(15.02.2021, 15:27)qqqq4 schrieb: [ -> ]Kurz zum Thema Steuer Kryptowährungen



Man kriegt ja Kopfschmerzen.



Achtung: es geht hier nur um Termingeschäfte





https://trading-steuerberatung.de/steuer...n-bitcoin/







Ergänzung: Bitcoin im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts 

Die Behandlung ist auch nicht anders als bei Edelmetall-Derivaten, insofern schlüssig.
Wer das nicht will, muss eben "echte" BTC oder sonstige assets kaufen.
(15.02.2021, 15:58)Lolo schrieb: [ -> ]Die Behandlung ist auch nicht anders als bei Edelmetall-Derivaten, insofern schlüssig.
Wer das nicht will, muss eben "echte" BTC oder sonstige assets kaufen.

Jo.

Fundamentalist

Wie versteuern soll man den Murks auch noch?
Wenn ich doch son Bitcoin jetzt auf der Festplatte habe, gehört der doch praktisch zum PC.
Und wenn ich den PC nach nem Jahr gebraucht verkaufe ist doch die Spekulationsfrist abgelaufen.
Gebrauchte Sachen würde ich im Leben nicht versteuern!
Das ist ja praktisch Computersoftware!
Die Bitcoins existieren gar nicht auf Deinem Blechtrottel. Eigentlich existieren sie gar nicht, es werden nur die Transaktionen gespeichert.

Du brauchst einen Geheimcode um eine Transaktion auslösen zu können, den kannst Du aber auch auf Papier (Paper-Wallet) oder im Kopf aufbewahren. Nur weil die meisten dafür einen Computer nehmen (und sich zusätzlichen Risiken wie Ueberwachung, Betrug oder Hardwareprobleme aussetzen) heisst nicht dass es nur so geht.

Fundamentalist

(15.02.2021, 16:48)cubanpete schrieb: [ -> ]Die Bitcoins existieren gar nicht auf Deinem Blechtrottel. Eigentlich existieren sie gar nicht, es werden nur die Transaktionen gespeichert.

Du brauchst einen Geheimcode um eine Transaktion auslösen zu können, den kannst Du aber auch auf Papier (Paper-Wallet) oder im Kopf aufbewahren.

Okay, und wer will mir dann nachweisen, dass ich einen Gewinn gemacht habe, wenn ich für meinen geminten bitcoin vor 10 Jahren bei Dominos ne Pizza bezahlt habe, und mit dem was ich rausbekommen hab beim Elon nen Tesla gekauft habe?
(15.02.2021, 16:53)Fundamentalist schrieb: [ -> ]Okay, und wer will mir dann nachweisen, dass ich einen Gewinn gemacht habe, wenn ich für meinen geminten bitcoin vor 10 Jahren bei Dominos ne Pizza bezahlt habe, und mit dem was ich rausbekommen hab beim Elon nen Tesla gekauft habe?

Will vielleicht viele, kann eher nicht.

War da nicht mal die Deutsche Serie "How to sell drugs fast"? Da hatten sie Software aktiv die dauernd Transaktionen auslöste damit man die nicht verfolgen konnte.
(15.02.2021, 16:53)Fundamentalist schrieb: [ -> ]Okay, und wer will mir dann nachweisen, dass ich einen Gewinn gemacht habe, wenn ich für meinen geminten bitcoin vor 10 Jahren bei Dominos ne Pizza bezahlt habe, und mit dem was ich rausbekommen hab beim Elon nen Tesla gekauft habe?

selbst gemint vor 10 Jahren, klingt nach anonym Biggrin
Durchmarsch auf die >100K Wonder 

[attachment=7368]
Man bemerke dass sich die Krümmung des Regenbogens nach rechts verringert.
Wenn man die frühere Krümmung beibehält sin wir jetz schon im "FOMO intensifies" oder "Sell, seriously sell" Territorium.