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Kann man sich mal abgewöhnen Artikel hinter einer Paywall zu verlinken?
Heute schon 3 Links hier gesehen die praktisch Pappe sind.

Ventura

(12.04.2021, 22:40)Vahana schrieb: [ -> ]Kann man sich mal abgewöhnen Artikel hinter einer Paywall zu verlinken?
Heute schon 3 Links hier gesehen die praktisch Pappe sind.

Putz mal Deinen Browser und oder nimm eine andere IP?

Zumindest ging es vorher mit freiem Zugang.
Ich möchte hier doch niemanden ärgern Bang

Storch

bei mir war auch keine Paywall

MonteMo

(09.04.2021, 11:09)cubanpete schrieb: [ -> ]Costa Rica - nicht besteuert, kein Abkommen

Laut dem BMF gibt es seit 2017 ein Abkommen mit Costa Rica Quelle BMF.

Aber erstmal Hallo zusammen! Ich lese schon länger hier im Forum im Thread über den §20 EStG mit und hab mich jetzt endlich auch mal registriert mit dem Wunsch sich zu steuerlichen Themen im Zusammenhang des Tradings auszutauschen. Ich beschäftige mich erst seit ganz kurzem explizit mit dem Thema des Auswanderns und hab bisher folgendes Relevantes herausgefunden (gehe jetzt von EU-Bürgern aus):

Um seinen steuerlichen Wohnsitz nach Zypern versetzen zu können muss man mindestens 60 Tage im Jahr vor Ort sein (ob am Stück oder in mehrere Reisen weiß ich nicht) und man darf nicht mehr als 183 Tage in einem anderen Land sein (in verschiedenen ist natürlich ok).

Möchte man seinen Wohnsitz nach Dubai (bzw. Emirate) wechseln so muss man lediglich alle 183 Tage, also zwei Mal im Jahr, einreisen. Um ein Residence Visa zu erhalten muss man entweder ein Unternehmen dort gründen, was Kosten in Höhe von 12k im ersten und 8k im zweiten Jahr mit sich zieht, oder man kann sich selbstständig melden und zahlt 4.300€ im ersten und 2.050€ in den darauffolgenden Jahren.

Ob man tatsächlich ein feste Wohnadresse in für Daytrader steuerlich interessanten Ländern braucht weiß ich nicht und würde mich zu Infos diesbezüglich freuen. Ich persönlich möchte zwar nicht mehr in Deutschland leben (2-3 Monate im Jahr Aufenthalt reichen mir im Jahr aus, so habe ich bereits die letzten Jahre auch schon verfahren), habe aber auch nicht wirklich Lust meinen Lebensmittelpunkt in zb. Zypern oder insbesondere Dubai zu gestalten. In meinem persönlichen Fall werde ich immer gewisse Steuern in Deutschland zahlen da ich mein Haupteinkommen aus der vermietung eines kommerziellen Mietobjekts erziele und dieses natürlich in Deutschland versteuern muss. Beim Auswandern geht es mir vor allem auch um den 20k Verlusttopf, mit Abgeltungssteuern die nicht zu Hoch sind kann ich leben.
(16.05.2021, 08:06)MonteMo schrieb: [ -> ]---

Möchte man seinen Wohnsitz nach Dubai (bzw. Emirate) wechseln so muss man lediglich alle 183 Tage, also zwei Mal im Jahr, einreisen. Um ein Residence Visa zu erhalten muss man entweder ein Unternehmen dort gründen, was Kosten in Höhe von 12k im ersten und 8k im zweiten Jahr mit sich zieht, oder man kann sich selbstständig melden und zahlt 4.300€ im ersten und 2.050€ in den darauffolgenden Jahren.

Ob man tatsächlich ein feste Wohnadresse in für Daytrader steuerlich interessanten Ländern braucht weiß ich nicht und würde mich zu Infos diesbezüglich freuen.---

Zum Thema Residence: es gibt noch andere Moeglichkeiten, diese setzen allerdings voraus dass du schon Kontakte/Bekanntschaften im Land hast..deine erwaehnten 2 Punkte sind ja eher der "hochoffizielle" Weg in Richtung allg. Geschaeftstaetigkeit in den UAE.

Einen Wohnsitz brauchst du fuer das Dubaivisum selbst nicht - dort reicht die PO Box. Eine PO Box wiederum akzeptieren westliche Broker und Banken nicht. Du brauchst somit immer einen regulaeren Wohnsitznachweis fuer deinen Broker - egal wo du dich niederlaesst - und in deinem Fall auch fuer das deutsche Finanzamt...
Danke, wusste gar nicht dass Costa Rica und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen haben. Das ist oft ein Vorteil für den Steuerzahler.

Die Doppelbesteuerungsabkommen sind vor allem wichtig wenn sie mit den USA bestehen und dadurch die Steuer auf Dividenden von 30% auf 15% gesenkt wird.

Lustig finde ich die Formulierung "können besteuert werden". Im Fall von in Costa Rica wohnenden Personen sind das nur Einkünfte in Costa Rica, Territorialbesteuerung. Im Fall von Deutschland sind es die weltweiten Einkommen.
Costa Rica - Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen: die Quellensteuer auf Dividenden ist auf 15% begrenzt für normale Aktionäre, 5% für Grossaktionäre. Leider nur für Aktiengesellschaften aus Deutschland. Da mit den USA so viel ich weiss kein solches Abkommen besteht zahlt man bei US Firmen 30%.

Trotzdem interessant: wer ein Firma an seine Nachfolger übergibt und einen grossen Teil der Aktien behält wird nur mit 5% besteuert in Deutschland, in Costa Rica gar nicht.

Ventura

(16.05.2021, 08:53)Ste Fan schrieb: [ -> ]Zum Thema Residence: es gibt noch andere Moeglichkeiten, diese setzen allerdings voraus dass du schon Kontakte/Bekanntschaften im Land hast..deine erwaehnten 2 Punkte sind ja eher der "hochoffizielle" Weg in Richtung allg. Geschaeftstaetigkeit in den UAE.

Einen Wohnsitz brauchst du fuer das Dubaivisum selbst nicht  - dort reicht die PO Box. Eine PO Box wiederum akzeptieren westliche Broker und Banken nicht. Du brauchst somit immer einen regulaeren Wohnsitznachweis fuer deinen Broker - egal wo du dich niederlaesst - und in deinem Fall auch fuer das deutsche Finanzamt...

"Never burn bridges behind you"

Ein Kumpel hat jetzt ein kleines Problem?
Er ist die letzten Jahre zwischen Russland (Kasachstan), UAE und Thailand hin und her unterwegs gewesen.
Ging nicht anders, als "Contractor", Kohle ging steuerfrei nach UAE.
Nun wollte er einen Job in Deutschland annehmen und sofort möchte das FA wissen, wo er in den letzten Jahren Steuern gezahlt hat, bzw. eine Steuernummer hatte?
Eine Steuererklärung würde auch reichen, für die letzten 2 Jahre. Er ist bestimmt schon 15 Jahre im Ausland unterwegs.
Ich kenne die Rechtsgrundlage nicht. Vielleicht unterstellt man, dass er in Deutschland gelebt hat, obwohl er nicht gemeldet war?
Es wird immer schwieriger und ganz ohne "Steuern" scheint es nicht zu gehen?
Der Kumpel hat nun was im Osten angenommen und ist wieder weg aus unserem Paradies.

Ventura

(16.05.2021, 09:41)cubanpete schrieb: [ -> ]Costa Rica - Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen: die Quellensteuer auf Dividenden ist auf 15% begrenzt für normale Aktionäre, 5% für Grossaktionäre. Leider nur für Aktiengesellschaften aus Deutschland. Da mit den USA so viel ich weiss kein solches Abkommen besteht zahlt man bei US Firmen 30%.

Trotzdem interessant: wer ein Firma an seine Nachfolger übergibt und einen grossen Teil der Aktien behält wird nur mit 5% besteuert in Deutschland, in Costa Rica gar nicht.

Hättest Du dazu bitte eine Quelle?
(16.05.2021, 10:27)Ventura schrieb: [ -> ]Hättest Du dazu bitte eine Quelle?

Das oben verlinkte Doppelbesteuerungsabkommen von 2014 vielleicht? Oder was meintest Du mit Quelle?

Costa Rica hat wie viele Länder auch sogenannte Territorialbesteuerung. Also wird Vermögen und Einkommen im Land besteuert, ausländische Einkommen oder Vermögen hingegen nicht. Daran ändert auch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht.

Aber es reduziert normalerweise die Quellensteuer auf Dividenden. Das kann sich lohnen. In der Schweiz zum Beispiel ist die Einkommenssteuer meist unter 15%, das heisst Du zahlst keine zusätzliche Steuer. OK, Bürokratie muss sein, Du zahlst sie und bekommst sie dann wieder zurück...  Bang

Costa Rica hat kein DBA mit den USA. Das heisst Du zahlst den vollen Satz von 30% in den USA und bekommst nichts zurück. Wenn Du hingegen Deutsche Aktien hältst so zahlst Du 5% oder 15% in Deutschland und in Costa Rica nichts.

Ich halte vor allem US Aktien, deshalb ist es für mich steuerlich billiger in der Schweiz zu wohnen als in Costa Rica. Aber dann zieht es mich aus anderen Gründen manchmal trotzdem da hin...