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Ventura

(13.09.2020, 09:49)Ventura schrieb: [ -> ]HOFMANN STEUERBERATUNG NIEDERLANDE

Sitzt in Düsseldorf

http://steuerberatung-niederlande.de/impressum/

Alles nur traurig.
Ich habe einen Katalog erstellt und gebeten mir eine Kostennote zukommen zu lassen, vor der Beratung.
Es gibt noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
Alles Amateure?

Die BV scheint suboptimal zu sein?
Ich möchte nicht gezwungen sein, mir ein entsprechendes Gehalt zu zahlen.

https://business.gov.nl/starting-your-bu...therlands/

Customary salary scheme
If you are a director or major shareholder, the Tax and Customs Administration (Belastingdienst) won't allow you to pay yourself an excessively low or zero salary. In Dutch, this is referred to as the gebruikelijkloonregeling or 'customary salary scheme' for directors and major shareholders. Your salary has to be in line with market levels, which is why the Ministry of Finance has set a number of criteria. You must pay yourself the highest of these amounts:
  • 75% of the wages earned in the employment most similar to this one

  • the pay earned by the best-payed employee in the company, or a company closely linked to your company

  • a minimum annual salary of €46,000 (gross).
If you can prove that the customary salary in your business sector is lower, you may ask the Tax Administration to set a lower salary requirement for you.
(08.10.2020, 10:51)Ventura schrieb: [ -> ]Alles nur traurig.
Ich habe einen Katalog erstellt und gebeten mir eine Kostennote zukommen zu lassen, vor der Beratung.
Es gibt noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
Alles Amateure?

Die BV scheint suboptimal zu sein?
Ich möchte nicht gezwungen sein, mir ein entsprechendes Gehalt zu zahlen.

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Den ganzen Aufwand kannst du dir eigentlich vorerst sparen Wink
Du hattest ja erwaehnt dass du deinen Wohnsitz in D behalten moechtest und dann quasi als Pendler von D aus in deinem Unternehmen in den NL als Angestellter arbeiten moechtest.

Falls dies noch gilt:
Frag doch erstmal einen hiesigen Steuerberater deines Vertrauens was das deutsche FA wohl in punkto Besteuerung vorsieht wenn jemand Hauptanteilseigner an einer ausl. Gesellschaft ist, irgendwas mit Vermoegensverwaltung macht und dann vermutl. der einzige gehaltsempfangende Angestellte dort ist.....aber nach wie vor in D den Status des unbeschraenkt Steuerplichtigen hat Irony 

Wenn nach der Info noch Lust hast kannst ja weitermachen..

Prinzipiell kannste Firma in D machen, oder gehst offiziell ueber die Grenze dann ist das dt FA eh irrelvant..alles andere offizielle bringt etliches an Problemen....und Loesungen anderer Art koennten schon irgendwie als Grauzone gesehen werden Irony  Wink

Ventura

(08.10.2020, 11:30)Ste Fan schrieb: [ -> ]Den ganzen Aufwand kannst du dir eigentlich vorerst sparen Wink
Du hattest ja erwaehnt dass du deinen Wohnsitz in D behalten moechtest und dann quasi als Pendler von D aus in deinem Unternehmen in den NL als Angestellter arbeiten moechtest.

Falls dies noch gilt:
Frag doch erstmal einen hiesigen Steuerberater deines Vertrauens was das deutsche FA wohl in punkto Besteuerung vorsieht wenn jemand Hauptanteilseigner an einer ausl. Gesellschaft ist, irgendwas mit Vermoegensverwaltung macht und dann vermutl. der einzige gehaltsempfangende Angestellte dort ist.....aber nach wie vor in D den Status des unbeschraenkt Steuerplichtigen hat Irony 

Wenn nach der Info noch Lust hast kannst ja weitermachen..

Prinzipiell kannste Firma in D machen, oder gehst offiziell ueber die Grenze dann ist das dt FA eh irrelvant..alles andere offizielle bringt etliches an Problemen....und andere Loesungen koennten schon irgendwie als Grauzone gesehen werden Irony  Wink

Grob habe ich das geklärt.
Im Rahmen der Doppelbesteuerung kann man die 20% Gewerbesteuer, die in NL zu zahlen sind, mit der Versteuerung der Privatentnahme in der BRD verrechnen (nach Versteuerung in den NL).
Man würde ca. 15% sparen (ohne Opportunitätskosten) , im Gegensatz zur deutschen GmbH. Aber in den NL wäre man gezwungen sich selbst ein Gehalt zu zahlen und dieses wird "vorgeschrieben" vom FA dort.
Das kann auf ca. 45K raus laufen, plus Lohnnebenkosten.

Es ist alles tragisch.
Nach der Aussage von Frank Konewka (2. Video) läuft es hier auf 30% plus 25% Besteuerung hinaus.

https://www.youtube.com/watch?v=8dfeCM-T7bY

Ein grundsätzliche Problem mit ausländischen Gesellschaften ist der Begriff der "Betriebsstätte".
Man kann nicht einfach irgendwo einen Laden aufmachen und diesen "virtuell" (per Briefkasten) führen. Man muss die Betriebsstätte nachweisen (geschlossene Räumlichkeiten, Mietvertrag oder einen Geschäftsführer), sonst fällt das Konstrukt unter die deutsche Besteuerung. Faktisch wird man nachbesteuert, analog zur GmbH.
Ich habe später noch einige Gespräche.
Ein guter Bekannter dreht ein größeres Rad (Umsatz über 30 Mio.) als Einzelperson. Er hat eine UK Ltd.. Hatte gerade eine Betriebsprüfung (wg. deutscher GmbH) und die Sache (Betriebsstätte UK) ging durch, weil er alles über seinen Steuerberater in England regeln lässt. Primär war wichtig für das FA, dass alle Zahlungen vor Ort abgewickelt werden.
Wir treffen uns zum Essen, mal schauen.

Ventura

(08.10.2020, 11:54)Ventura schrieb: [ -> ]Grob habe ich das geklärt.
Im Rahmen der Doppelbesteuerung kann man die 20% Gewerbesteuer, die in NL zu zahlen sind, mit der Versteuerung der Privatentnahme in der BRD verrechnen (nach Versteuerung in den NL).
Man würde ca. 15% sparen (ohne Opportunitätskosten) , im Gegensatz zur deutschen GmbH. Aber in den NL wäre man gezwungen sich selbst ein Gehalt zu zahlen und dieses wird "vorgeschrieben" vom FA dort.
Das kann auf ca. 45K raus laufen, plus Lohnnebenkosten.

Es ist alles tragisch.
Nach der Aussage von Frank Konewka (2. Video) läuft es hier auf 30% plus 25% Besteuerung hinaus.

https://www.youtube.com/watch?v=8dfeCM-T7bY

Ein grundsätzliche Problem mit ausländischen Gesellschaften ist der Begriff der "Betriebsstätte".
Man kann nicht einfach irgendwo einen Laden aufmachen und diesen "virtuell" (per Briefkasten) führen. Man muss die Betriebsstätte nachweisen (geschlossene Räumlichkeiten, Mietvertrag oder einen Geschäftsführer), sonst fällt das Konstrukt unter die deutsche Besteuerung. Faktisch wird man nachbesteuert, analog zur GmbH.
Ich habe später noch einige Gespräche.
Ein guter Bekannter dreht ein größeres Rad (Umsatz über 30 Mio.) als Einzelperson. Er hat eine UK Ltd.. Hatte gerade eine Betriebsprüfung (wg. deutscher GmbH) und die Sache (Betriebsstätte UK) ging durch, weil er alles über seinen Steuerberater in England regeln lässt. Primär war wichtig für das FA, dass alle Zahlungen vor Ort abgewickelt werden.
Wir treffen uns zum Essen, mal schauen.

PS ich habe nichts gegen Steuern, aber etwas gegen die Begrenzung der Abschreibung der  Verluste auf 10K. Mit der Einschränkung könnte  ich keine Futures mehr traden und damit bekäme 
der Staat nichts mehr von mir. Ein Schuss ins eigene Knie!
Yo, nur wird er dann dort u.a. eine Betriebsstaette haben weil er da vor Ort irgendwas anbietet/produziert, Angestellte dort hat und das Ding wird im Day-to-Day Business von dort gemanagt - und zwar nicht von ihm Wink 
Deine Konstruktion duerfte wohl eher unter die Konstruktion fallen wegen der mal die Aussensteuergesetze eingefuehrt wurden. Solange Wohnsitz in D bleibt hast du da wohl sehr schlechte Karten..Kapitaleinkuenfte sind sogar was was die ASG direkt auf dem Radar haben - mit nem Coffee Shop faehrst du wohl stressfreier Dunce-cap Irony
Super spannend, danke für die Erläuterungen. Ich überlege gerade selbst mit ein paar Kollegen eine Firma entweder in Aachen oder hinter der Grenze in NL zu gründen.
Stehe ganz am Anfang und lese mich jetzt erst ein, denke aber deine Beiträge helfen hier schon sehr viel weiter.

Ventura

(08.10.2020, 12:04)Ste Fan schrieb: [ -> ]Karten..Kapitaleinkuenfte sind sogar was was die ASG direkt auf dem Radar haben - mit nem Coffee Shop faehrst du wohl stressfreier Dunce-cap Irony

GGGRRRÖÖÖÖHHHLLL !!!

Also mein "UK- Bekannter" holt nur Zeug container-weise nach Deutschland aus z.B. Pakistan usw..
In UK wird "nur" eingekauft, weiter verkauft, fakturiert, mehr nicht (kein Container landet in UK).

Mir geht das alles so auf den Senkel, dass ich da nicht mehr los lasse Angry-fire

Ein anderer Kumpel ist nach Polen gegangen (er exportiert von dort in die ehemalige UdSSR) , ganz berechnend. Er hat hier noch Geschäfte (GmbH, ist auch hier gemeldet).
Man glaubt es nicht, die Polen haben kürzlich die Steuergesetze geändert und nun zahlt man keine Gewerbesteuern mehr!
Meine Frage "dann wirst Du bei der Privatentnahme rasiert"? Nein, die nehmen 8,5% bis zu einer Mio., war vorher begrenzt auf 500K.
Ich weiß nicht, wie der deutsche Staat in diesem Umfeld langfristig klar kommen möchte?
Ich habe ihn auf das Thema Betriebsstätte und Nachweis angesprochen, ob das nachvollziehbar ist?
Er meinte, ich sollte mich mal an die Grenze stellen und schauen, wie viele hundert 9 Sitzer da jede Nacht durchgewunken werden, auf beiden Seiten.
Besser da winkt keiner mehr, alles offen.
Termin zum Abendessen steht.

Kaietan

(08.10.2020, 13:20)Ventura schrieb: [ -> ]... Man glaubt es nicht, die Polen haben kürzlich die Steuergesetze geändert und nun zahlt man keine Gewerbesteuern mehr!...

Genau so schnell ändern sie die Steuergesetze auch wieder in die andere Richtung und/oder lassen sich andere findige Neuerungen einfallen (siehe Niederlande). Etwas Langfristiges nur auf der Basis von aktuell gültigen Steuergesetzen aufzubauen, birgt immer Risiken.
(08.10.2020, 13:20)Ventura schrieb: [ -> ]GGGRRRÖÖÖÖHHHLLL !!!

Also mein "UK- Bekannter" holt nur Zeug container-weise nach Deutschland aus z.B. Pakistan usw..
In UK wird "nur" eingekauft, weiter verkauft, fakturiert, mehr nicht (kein Container landet in UK).

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Da gibts noch wildere Sachen...es soll schon Container gegeben haben die von China aus via Rotterdam irgendwo nach Afrika geschickt wurden - der Zwischenstopp nur zum umladen/etikettieren da es dann wegen des Anteils "lokaler Wertschoepfung" Zuschuesse von der EU gab Bang Irony 

Zum Thema:
Das Problem bei Auslandsfirmen mit steuerlichem Wohnsitz in D sind ja die Details. Es ist ja nichts besonderes dass z.B. eine dt. GmbH eine Niederlassung irgendwo im Ausland hat. Wenn diese aber nur wegen irgendwelchen Patenten bzw. Transferpricing existiert und sonst keine Aktivitaeten laufen gibt es da auch Aerger.
Wenn du irgendwo eine Firma eroeffnest bei der kein Verdacht auf ein Steuervermeidungskonstrukt besteht und alles angibst und notwendiges versteuerst gibt es ja normalerweise auch keine Probleme...
Nur gibt es ja noch die Details der AStG Abteilung Hinzurechnungsbesteuerung und da sind einige Definitionen ja gegeben - allerdings eher als "Whitelist"...entspricht deine Fa/Niederlassung den Anforderungen an z.B. eine Betriebsstaette (u.a. alleiniger oder überwiegender Einsatz vor Ort wohnhafter Geschäftsführer, etc) und du hast aktive Einkuenfte (weil eben Coffeeshop oder was anderes "konventionelles") und eben nicht Einkuenfte "die dem Charakter nach Kapitaleinkuenfte sind" dann stehst du auch nicht im Scheinwerferlicht...

Kannst die Dinger ja mal durchgehen...trifft nichts auf dich zu alles ok, gibt es nur ein paar Fragezeichen dann hast du von vorneweg schon schlechte Karten..

Ich denke mal dass so ein Konstrukt mit Hintergrund Trading/Vermoegensverwaltung eine Gratwanderung ist...ausser du hast z.B. Familienangehoerige im Ausland die ne Fa haben und du Teilhaber werden koenntest Irony  ansonsten heisst es wohl auswandern oder alles akzeptieren.

Ventura

(08.10.2020, 13:40)Kaietan schrieb: [ -> ]Genau so schnell ändern sie die Steuergesetze auch wieder in die andere Richtung und/oder lassen sich andere findige Neuerungen einfallen (siehe Niederlande). Etwas Langfristiges nur auf der Basis von aktuell gültigen Steuergesetzen aufzubauen, birgt immer Risiken.

Stimmt alles!

Es sollte grundsätzlich immer ohne steuerliche Erwägungen laufen!
Macht es ja, ich habe mir dieses Frühjahr ein Haus in guter Lage geholt, nur mit der Begrenzung des Verlustes funktioniert das nicht mehr. Zumindest nicht mit meinem Ansatz.