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Normale Version: Ich habe eine Frage und weiß nicht, ob ich einen Thread eröffnen soll?!
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Honnete

(04.03.2021, 15:18)Mr. Passiv schrieb: [ -> ]"Der KAG Kurs ist ein Wert, den Kapitalanlagegesellschaften börsentäglich für die, von ihnen auferlegten, Fonds ermitteln. "

Er meint wohl, dass du halt.... was weiß ich... DEKA-Fonds bei der DEKA vertickst/abgibst und so weiter.

Aber ohne ISIN kann ma da eh nur raten und schwurbeln.

SG

Das ist richtig, jedoch in diesem Falle zu vorschnell. Soweit war ich mit L. noch nicht!
Oh... wollte euer tete a tete nicht stören.
Sorry.

Lanco

(04.03.2021, 15:22)Honnete schrieb: [ -> ]Das ist richtig, jedoch in diesem Falle zu vorschnell. Soweit war ich mit L. noch nicht!

Dass KAG kein echter Börsenplatz ist, weiß ich schon. Es ist die Kapitalanlagegesellschaft, die die Dinger aufgelegt hat.
Ich bin zu zwei solcher Papiere gekommen, wie die Jungfrau zum Kind. Selbst hätte ich die nie gekauft Smile  
Wenn es Dir hilft: WKN 980705 und 847403.

Mir geht es um den grundsätzlichen Weg, diese möglichst mit einer Order loszuwerden. Also nicht über Tage verteilt und jedesmal Gebühren bezahlt.
Was ich gelesen habe und oben geschrieben, die KAG muss? die komplette Stückzahl zurücknehmen. Mein Nachteil wäre, ich kenne den genauen Preis nicht und kann kein limit setzen.

Aber es geht (über onvista) nur bei einem der Fonds, der andere ist nur über die Börse handelbar. Wenn also jemand Erfahrung hat, würde ich die gern hören.
Oder gibt es noch einen anderen Weg?


SG

Honnete

(04.03.2021, 15:38)Lanco schrieb: [ -> ]Dass KAG kein echter Börsenplatz ist, weiß ich schon. Es ist die Kapitalanlagegesellschaft, die die Dinger aufgelegt hat.
Ich bin zu zwei solcher Papiere gekommen, wie die Jungfrau zum Kind. Selbst hätte ich die nie gekauft Smile  
Wenn es Dir hilft: WKN 980705 und 847403.

Mir geht es um den grundsätzlichen Weg, diese möglichst mit einer Order loszuwerden. Also nicht über Tage verteilt und jedesmal Gebühren bezahlt.
Was ich gelesen habe und oben geschrieben, die KAG muss? die komplette Stückzahl zurücknehmen. Mein Nachteil wäre, ich kenne den genauen Preis nicht und kann kein limit setzen.

Aber es geht (über onvista) nur bei einem der Fonds, der andere ist nur über die Börse handelbar. Wenn also jemand Erfahrung hat, würde ich die gern hören.
Oder gibt es noch einen anderen Weg?


SG

So weit ist das erst einmal korrekt. Nur eben, das das eine ein normaler Fonds ist, der Andere hingegen ein Immobilien-Papier. Du weißt um die Besonderheiten, also den sogenannten gesetzlichen Bestimmungen dazu?

https://www.verbraucherzentrale.de/wisse...hten-11429
(04.03.2021, 15:38)Lanco schrieb: [ -> ]Dass KAG kein echter Börsenplatz ist, weiß ich schon. Es ist die Kapitalanlagegesellschaft, die die Dinger aufgelegt hat.
Ich bin zu zwei solcher Papiere gekommen, wie die Jungfrau zum Kind. Selbst hätte ich die nie gekauft Smile  
Wenn es Dir hilft: WKN 980705 und 847403.

Mir geht es um den grundsätzlichen Weg, diese möglichst mit einer Order loszuwerden. Also nicht über Tage verteilt und jedesmal Gebühren bezahlt.
Was ich gelesen habe und oben geschrieben, die KAG muss? die komplette Stückzahl zurücknehmen. Mein Nachteil wäre, ich kenne den genauen Preis nicht und kann kein limit setzen.

Aber es geht (über onvista) nur bei einem der Fonds, der andere ist nur über die Börse handelbar. Wenn also jemand Erfahrung hat, würde ich die gern hören.
Oder gibt es noch einen anderen Weg?


SG

Also den ersten Wert kannst Du in Paketen von 25k€, den 2. in Paketen von 50k€ sofort an der Börse verkaufen, ka. was Du dir da von der KAG versprichst. Einen besseren Preis als an der Börse?

Lanco

(04.03.2021, 15:47)Honnete schrieb: [ -> ]So weit ist das erst einmal korrekt. Nur eben, das das eine ein normaler Fonds ist, der Andere hingegen ein Immobilien-Papier. Du weißt um die Besonderheiten, also den sogenannten gesetzlichen Bestimmungen dazu?

https://www.verbraucherzentrale.de/wisse...hten-11429

Danke für die Info, das wusste ich nicht. Aber wie gesagt, ich selbst hätte die eh nie gekauft. Was mir jedoch nichts nützt, denn ich muss die jetzt verkaufen.



(04.03.2021, 20:36)jf2 schrieb: [ -> ]Also den ersten Wert kannst Du in Paketen von 25k€, den 2. in Paketen von 50k€ sofort an der Börse verkaufen, ka. was Du dir da von der KAG versprichst. Einen besseren Preis als an der Börse?

Der Wert ist um einiges kleiner als die genannten Summen. Woran siehst Du dass ich Pakete bis zu dieser Höhe sofort loswerden würde und an welcher Börse genau? Das wäre ja mein Ziel.
Die KAG brachte ich nur ins Spiel, weil die (zumindest bei dem Fonds wie ich nun weiß) alle angebotenen Teile auf einmal zurückkaufen müssen.



SG
(04.03.2021, 21:04)Lanco schrieb: [ -> ]Danke für die Info, das wusste ich nicht. Aber wie gesagt, ich selbst hätte die eh nie gekauft. Was mir jedoch nichts nützt, denn ich muss die jetzt verkaufen.




Der Wert ist um einiges kleiner als die genannten Summen. Woran siehst Du dass ich Pakete bis zu dieser Höhe sofort loswerden würde und an welcher Börse genau? Das wäre ja mein Ziel.
Die KAG brachte ich nur ins Spiel, weil die (zumindest bei dem Fonds wie ich nun weiß) alle angebotenen Teile auf einmal zurückkaufen müssen.



SG

Das sagt mir mein Broker (in dem Fall nicht IB sondern Consors)

für die WKN 847403 z.b.:


Handelsplätze

Name
Kurs
Bid Stk.
Bid
Ask
Ask Stk.[b]Emittent (EUR)[/b]
[b]32,87 [/b][Bild: icon_realtime.gif]
[b]n.a.[/b]
[b]32,87[/b]
[b]33,70[/b]
[b]n.a.[/b]
Tradegate
32,81 [Bild: icon_realtime.gif]
336
32,81
33,03
334
Stuttgart
32,75 [Bild: clear.gif]
1.558
32,75
32,98
1.547
Frankfurt
32,75 [Bild: clear.gif]
1.527
32,75
32,98
1.517
Hannover
32,87 [Bild: clear.gif]
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
München
32,71 [Bild: clear.gif]
n.a.
32,81
33,03
n.a.
Düsseldorf
32,75 [Bild: clear.gif]
1.500
32,75
32,98
1.500
Hamburg
32,71 [Bild: clear.gif]
610
32,81
33,03
606
Berlin
32,82 [Bild: clear.gif]
5.400
32,82
32,98
5.400
Emittent (EUR)
32,86 [Bild: icon_realtime.gif]
n.a.
32,86
33,69
n.a.



sorry für die schlechte Darstellung, die erste Zahl ist immer der letzte Kurs, danach Bid-Stückzahl, Bid-Preis, Ask-Preis, Ask-Stückzahl

Lanco

(05.03.2021, 02:46)jf2 schrieb: [ -> ]Das sagt mir mein Broker (in dem Fall nicht IB sondern Consors)

für die WKN 847403 z.b.:

....


sorry für die schlechte Darstellung, die erste Zahl ist immer der letzte Kurs, danach Bid-Stückzahl, Bid-Preis, Ask-Preis, Ask-Stückzahl

Danke, das passt schon. Dann sehe ich bei Onvista nochmal genauer nach, ob dort auch Stückzahlen stehen.
Ich hatte bei einem kurzen Blick keine gesehen. Vielleicht liegt es auch daran, dass ich dort nur verzögerte Daten habe.



SG

0komaNix

Habe heute 20.03.21 in der NZZ einen Artikel zur Erbschaftssteuer "Der lange Arm der US-Steuerbehörden" gelesen https://www.nzz.ch/finanzen/us-erbschaft...ld.1605674 gelesen.
Der Artikel, der sich hauptsächlich mit Fragen der Erbschaftssteuer CH-US befasst, weist auf ein uraltes aktuelles Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der CH und US aus dem Jahr 1951 hin.

Das Thema meines Todes und meiner Hinterlassenschaft an die Erben ist zwar in heutigen Zeiten auch interessant, aber der Artikel hat mich daran erinnert, dass ich dieses Jahr noch erkleckliche Summen an im letzten Jahr geschaffenen Kapitalerträgen aus US-amerikanischen Unternehmen in meine CH-Steuererklärung einsetzen muss.
Obwohl ich im Forum den Bereich "Börsenwelt - Finanz- und Wirtschaftsforum" untersucht habe, konnte ich zu Einkommen- und Vermögens-Steuerbelangen US-CH hier im Forum nicht fündig werden, mag mich aber erinnern, dass Cuba solche Themen auch schon beschrieben hat, aber wo? Wonder

Für Hinweise in Linkform danke ich im voraus bestens. Tup
(10.03.2021, 11:26)0komaNix schrieb: [ -> ]Habe heute 20.03.21 in der NZZ einen Artikel zur Erbschaftssteuer "Der lange Arm der US-Steuerbehörden" gelesen https://www.nzz.ch/finanzen/us-erbschaft...ld.1605674 gelesen.
Der Artikel, der sich hauptsächlich mit Fragen der Erbschaftssteuer CH-US befasst, weist auf ein uraltes aktuelles Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der CH und US aus dem Jahr 1951 hin.

Das Thema meines Todes und meiner Hinterlassenschaft an die Erben ist zwar in heutigen Zeiten auch interessant, aber der Artikel hat mich daran erinnert, dass ich dieses Jahr noch erkleckliche Summen an im letzten Jahr geschaffenen Kapitalerträgen aus US-amerikanischen Unternehmen in meine CH-Steuererklärung einsetzen muss.
Obwohl ich im Forum den Bereich "Börsenwelt - Finanz- und Wirtschaftsforum" untersucht habe, konnte ich zu Einkommen- und Vermögens-Steuerbelangen US-CH hier im Forum nicht fündig werden, mag mich aber erinnern, dass Cuba solche Themen auch schon beschrieben hat, aber wo? Wonder

Für Hinweise in Linkform danke ich im voraus bestens. Tup

War vielleicht im alten Forum.

Wenn ich mich korrekt erinnere so gilt jeweils die höhere Steuer. Ich komme tatsächlich manchmal in unter 15% Steuersatz und bekomme deshalb nicht die ganze Quellensteuer der USA zurück sondern nur den kleineren Teil der Schweizer Steuer.

Kapitalgewinne sind in der Schweiz für Private steuerfrei und müssen nicht angegeben werden, das Steueramt versucht aber teilweise mit Formularen trotzdem die abzufragen. Ich ignoriere die einfach und fülle auch online nur die Zwangs Felder aus.

IB stellt Dir per 15. Februar eine Abrechnung der Dividenden und ähnlicher Einkünfte zur Verfügung. Insbesondere Kapitalgewinne die dort aufgeführt sind musst Du nicht versteuern. Dividenden hingegen schon, auch wenn sie wegen Auslandstätigkeit manchmal nicht der US-Quellensteuer unterliegen wie z.B. Philipp Morris. Auf dieser Abrechnung wird Dir das alles ausgewiesen, ich lege sie jeweils der Steuererklärung bei.

Wenn Du bei einem Schweizer Broker bist so kam es früher manchmal vor dass die wegen des Bankgeheimnis den Besitzer des Kontos nicht ans IRS meldeten, mit dem Effekt dass Dir 30% Quellensteuer abgezogen wurden. Die zusätzlichen 15% bekommst Du nur mit grössten Schwierigkeiten zurück wenn überhaupt. Auch kann es vorkommen dass Dir zusätzliche Quellensteuer abgezogen wird für die Amis die Du im entsprechenden Formular wieder zurückfordern kannst. Neuerdings kann man in der Online Version ankreuzen ob man die Aktien bei einem Schweizer Broker hält.

Natürlich kommt es bei den konkreten Fragen auf den Kanton drauf an, aber was ich oben beschrieben habe sollte in allen Kantonen gelten. Nur die Formalitäten sind manchmal anders.

Gemäss Artikel in der NZZ will Biden bei den Erbschaften den Freibetrag von ungefähr 11 Millionen halbieren. Aber Vorsicht, ich glaube das gilt für das gesamte Erbe, nicht nur den Anteil der US Aktien. Die Meldepflicht will extrem viele Daten wissen und zwar von allen Erben und von der gesamten Erbschaft, nicht nur von demjenigen der die Deklaration einreicht. Du bist also von den USA zum Denunzieren verpflichtet. Unterlässt Du die Meldung könntest Du auf einer dieser bekannten Listen landen und kannst grosse Nachteile erfahren. Im Extremfall könnte Dir untersagt werden irgendwo ein Konto zu eröffnen oder zu betreiben und Du würdest beim Betreten der USA verhaftet werden. Wenn Du der Meldepflicht nicht nachkommst weil Du unter 11 Millionen (oder bald 5.5 Millionen) liegst so läufst Du auch Gefahr auf so einer Liste zu landen weil Dich irgendwer mit Absicht oder aus Versehen denunziert. Die Chance dürfte aber klein sein, die meisten Erben dürften diese Deklaration nicht ausfüllen.

Die Erbschaftsteuer beträgt ungefähr 40% und wird unter Biden bestimmt nicht kleiner.

Uebrigens: Deutschland hat dieses Problem nicht. Dort umfasst das Doppelbesteuerungsabkommen auch die Erbschaftsteuer, sie wird nur im Domizil erhoben ausser bei Liegenschaften. Die USA hatten bis jetzt diese Steuer nicht mit extremen Mitteln eingetrieben auch wenn sie dafür berechtigt wären. Die entsprechende Steuer wäre sehr klein verglichen mit dem administrativen Aufwand.

Nachtrag: hier findest Du alle Doppelbesteuerungsabkommen der USA: https://www.irs.gov/businesses/internati...ies-a-to-z

und hier der Schweiz: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/i...ender.html
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