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27.01.2019, 00:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2019, 00:13 von mmmmmax.)
Dieser Thread dient dazu, Fragen zu beantworten, die sich nicht eindeutig einem bestehenden Thema zuordnen oder keine umfangreichen Folgediskussionen erwarten lassen.
Anfängerfragen oder privates, hier muss man sich für keine Frage zu schade sein.
Viel Spaß
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27.01.2019, 00:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2019, 00:07 von mmmmmax.)
Nicht ganz uneigennützig eröffnet dieser Thread
Muss/sollte ich eine Steuererklärung abgeben?
Kurzfassung:
Jahr 2017, Arbeitslohn 0€, Mieteinnahmen 4000€, Kapitalerträge ~1000€ allerdings alles mit vorherigen Verlusten verrechnet.
Laut meiner Recherche muss ich nicht, frage mich aber, ob es was bringen könnte...
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27.01.2019, 00:24
was willste denn erstattet bekommen? lohnsteuer haste doch null gezahlt?
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27.01.2019, 00:29
(27.01.2019, 00:24)Ca$hmandt schrieb: was willste denn erstattet bekommen? lohnsteuer haste doch null gezahlt?
Entscheidender wäre für mich, ob ich eine machen MUSS (evtl. eine Strafe möglich?).
Erstattet werden könnte mir höchstens etwas von der Abgeltungssteuer, da ich ja über eine günstigerprüfung bei 0€ Einkommen gut wegkommen sollte. Auf der anderen Seite habe ich keine Abgeltungssteuer bezahlt, da ich ja Verluste angeben könnte - aber ist das wirklich als Vorteil zu bewerten? Und ob dann steuern auf die Mieteinnahmen erhoben werden klemmten, die gegengerechnet werden konnten weiß ich auch nicht.
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27.01.2019, 00:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2019, 00:50 von TraderHater.)
Solange die Einkünfte den Grundfreibetrag von 9.000,-- EUR nicht übersteigen, musst Du zumindest keine Einkommenssteuer zahlen.
Solltest vllt. eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen...falls die Einnahmen weiterhin in diesem Bereich liegen.
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27.01.2019, 01:54
(27.01.2019, 00:50)TraderHater schrieb: Solange die Einkünfte den Grundfreibetrag von 9.000,-- EUR nicht übersteigen, musst Du zumindest keine Einkommenssteuer zahlen.
Solltest vllt. eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen...falls die Einnahmen weiterhin in diesem Bereich liegen.
Danke. 2017 war mein letztes Jahr als Student, seit 2018 bin ich Angestellter und darf endlich echte steuern bezahlen
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27.01.2019, 14:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2019, 14:15 von muchmoney.)
(27.01.2019, 00:29)mmmmmax schrieb: (27.01.2019, 00:24)Ca$hmandt schrieb: was willste denn erstattet bekommen? lohnsteuer haste doch null gezahlt?
Entscheidender wäre für mich, ob ich eine machen MUSS (evtl. eine Strafe möglich?).
Erstattet werden könnte mir höchstens etwas von der Abgeltungssteuer, da ich ja über eine günstigerprüfung bei 0€ Einkommen gut wegkommen sollte. Auf der anderen Seite habe ich keine Abgeltungssteuer bezahlt, da ich ja Verluste angeben könnte - aber ist das wirklich als Vorteil zu bewerten? Und ob dann steuern auf die Mieteinnahmen erhoben werden klemmten, die gegengerechnet werden konnten weiß ich auch nicht.
Was die Finanzbeamten ganz gerne haben, wenn Du Dich unwissend und unterwürfig an sie wendest per Brief oder Email, dann hast Du alles schriftlich und der Fiskalritter fühlt sich toll.

Schildere deinem Finanzamt die Situation genauso wie Du sie hier geposted hast, dann werden sie von sich aus Dir wohl sagen dass es nicht sein muss, weil wir alle wissen dass weniger Arbeit den Beamten immer lieber ist als Arbeit für nix, weil nix zu holen, aber Du bist abgesichert falls einer doch nach Jahren Stress machen will. Rückantworten bekommst Du nämlich immer per Brief, diesen halt gut aufheben!
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27.01.2019, 19:05
(27.01.2019, 00:29)mmmmmax schrieb: (27.01.2019, 00:24)Ca$hmandt schrieb: was willste denn erstattet bekommen? lohnsteuer haste doch null gezahlt?
Entscheidender wäre für mich, ob ich eine machen MUSS (evtl. eine Strafe möglich?).
Erstattet werden könnte mir höchstens etwas von der Abgeltungssteuer, da ich ja über eine günstigerprüfung bei 0€ Einkommen gut wegkommen sollte. Auf der anderen Seite habe ich keine Abgeltungssteuer bezahlt, da ich ja Verluste angeben könnte - aber ist das wirklich als Vorteil zu bewerten? Und ob dann steuern auf die Mieteinnahmen erhoben werden klemmten, die gegengerechnet werden konnten weiß ich auch nicht.
jedoch nur mit VB bei deutschem Institut
wenn im Ausland - wer trägt den Verlust vor?
Mieteinnahmen

Kosten gegengerechnet?
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12.02.2019, 12:20
Hallo,
könnte ich der Übersicht wegen nicht einen eigenen Thread aufmachen, damit ich diesen immer nachverfolgen kann?
Ich hätte da einige Fragen zu Dividenden?
Gruß vom Sportler
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12.02.2019, 12:22
(12.02.2019, 12:20)Sportler schrieb: Hallo,
könnte ich der Übersicht wegen nicht einen eigenen Thread aufmachen, damit ich diesen immer nachverfolgen kann?
Ich hätte da einige Fragen zu Dividenden?
Gruß vom Sportler
Natürlich kannst du
Der Bulle Steigt die Treppe hoch aber der Bär springt aus dem Fenster!!