(31.12.2022, 20:02)Speculatius schrieb: Man erhält vom Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid, aus dem hervorgeht, wie hoch die Nachzahlung ist, die man an das Finanzamt überweisen muß und bis wann das zu passieren hat. Zusätzlich erhält man einen Bescheid über festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen, die quartalsweise zu zahlen sind und auf Grundlage des Vorjahresgewinns ermittelt werden.
Da möchte ich mal kurz einhaken weil das ja nicht ganz unwichtig ist. Ich beschreib mal meine Situation: Ich habe (falls richtig erinnert) in 2018 relativ viel an der Börse verdient. Darauf fiel dann auch ein beachtlicher Betrag Steuern an und das Finanzamt hatte genau das von Dir beschriebene vor: ein dicke Vorrauszahlung zu verlangen. Da zu dem Zeitpunkt meine 2019-Ergebnisse schon bekannt waren (wohl ein geringerer Gewinn) kommunizierte mein Steuerberater mit dem FA und erwirkte das statt der hohen Vorauszahlung gar keine Vorauszahlung beschieden wurde mit der Begründung das das Ergebnis des Jahres 2018 nicht für alle weiteren Jahre Bemessungsgrundlage sein kann da die Entwicklung der Spekulationsergebnisse an der Börse nicht voraussagbar ist. Seit dem zahle ich beim FA keine Vorauszahlung für Kapitalerträge mehr, nur noch für das Ergebnis meines Gewerbeertrags (Nicht-Börse). Ich vermute das die Frage einer Ermessensfrage an das FA ist und bin mit der derzeitigen Lösung ganz zufrieden.
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