Ja, natürlich kann man beim Finanzamt die Verringerung der Vorauszahlungen beantragen, wenn man nachweisen kann, daß man im laufenden Jahr deutlich geringere Erträge erwirtschaftet hat, für das man aber noch keine Steuererklärung abgegeben hat. Das macht das Finanzamt dann auch ohne Probleme.
Steuern beim Broker im Ausland
|
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste