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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

https://www.youtube.com/watch?v=xZyWEzCsF9A

Interessantes Video zur Binding Steuer.

Was mich überrascht hat ist die Aussage das Aktienverlust aus Komplettverlust zwar bis 20.000€ beschränkt sind in der Anrechnung p.a., aber dafür mit ALLEN anderen Einkommensarten bis zu 20K p.a. verrechnet werden dürfen. Sieht das jemand genau so?

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(15.06.2021, 20:30)Hayek schrieb: Was mich überrascht hat ist die Aussage das Aktienverlust aus Komplettverlust zwar bis 20.000€ beschränkt sind in der Anrechnung p.a., aber dafür mit ALLEN anderen Einkommensarten bis zu 20K p.a. verrechnet werden dürfen. Sieht das jemand genau so?

Das war zwar überraschend (und in den Gesetzesmaterialien auch nicht so vorgesehen!), ergibt sich aber aus dem BMF-Schreiben.

Gruß
Taxadvisor
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Auffällig daran ist: Diese Konkretisierung entspricht exakt einer gutachterlichen Empfehlung von Professor Klaus-Dieter Drüen von der Ludwig-Maximilians-Universität München aus dem Februar 2021, das der Deutsche Derivate Verband (DDV) gemeinsam mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW und der Börse Stuttgart vorgelegt hatte. "Das ist eine gute Nachricht für viele Anleger - sie können die diversen Absicherungsmöglichkeiten dieser Wertpapiere nun weiterhin auf vielfältige Weise nutzen", sagt Henning Bergmann, geschäftsführender DDV-Vorstand.

https://www.boerse-online.de/nachrichten...1030507249
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(20.06.2021, 20:21)Honnete schrieb: Auffällig daran ist: Diese Konkretisierung entspricht exakt einer gutachterlichen Empfehlung von Professor Klaus-Dieter Drüen von der Ludwig-Maximilians-Universität München aus dem Februar 2021, das der Deutsche Derivate Verband (DDV) gemeinsam mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW  und der Börse Stuttgart vorgelegt hatte. "Das ist eine gute Nachricht für viele Anleger - sie können die diversen Absicherungsmöglichkeiten dieser Wertpapiere nun weiterhin auf vielfältige Weise nutzen", sagt Henning Bergmann, geschäftsführender DDV-Vorstand.

https://www.boerse-online.de/nachrichten...1030507249

vor allem die ausserbörslichen. Da haben die Anbieter die Möglichkeit die Kurse für ihre Kunden selber zu stellen. Es hat schon seinen Grund, warum diese Papiere woanders verboten sind.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(15.06.2021, 20:30)Hayek schrieb: https://www.youtube.com/watch?v=xZyWEzCsF9A

Interessantes Video zur Binding Steuer.

Was mich überrascht hat ist die Aussage das Aktienverlust aus Komplettverlust zwar bis 20.000€ beschränkt sind in der Anrechnung p.a., aber dafür mit ALLEN anderen Einkommensarten bis zu 20K p.a. verrechnet werden dürfen. Sieht das jemand genau so?

Binding´s Verrechnungstöpfe für Laien.

   
https://www.handelsblatt.com/finanzen/st...9ep1at-ap1
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(21.06.2021, 15:49)qqqq4 schrieb: Binding´s Verrechnungstöpfe für Laien.


https://www.handelsblatt.com/finanzen/st...9ep1at-ap1

Danke für den Beitrag.

Denke das HB liegt da nicht ganz richtig?
Die Beschränkung auf 20K sollte nicht für short Optionen gelten.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ventura
[quote pid="103281" dateline="1624286116"]
Danke für den Beitrag.

Denke das HB liegt da nicht ganz richtig?
Die Beschränkung auf 20K sollte nicht für short Optionen gelten.
[/quote]

Habe ich das überlesen oder wo steht im HB Artikel etwas zu 20K bei short optionen? Danke!
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(23.06.2021, 19:43)Hayek schrieb: Ventura
[quote pid="103281" dateline="1624286116"]
Danke für den Beitrag.

Denke das HB liegt da nicht ganz richtig?
Die Beschränkung auf 20K sollte nicht für short Optionen gelten.

Habe ich das überlesen oder wo steht im HB Artikel etwas zu 20K bei short optionen? Danke!
[/quote]

Im HB wird kein Unterschied gemacht, zwischen long und short Optionen.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(23.06.2021, 20:11)Ventura schrieb: Habe ich das überlesen oder wo steht im HB Artikel etwas zu 20K bei short optionen? Danke!

Im HB wird kein Unterschied gemacht, zwischen long und short Optionen.
[/quote]

Hier gibt es noch einen Bericht von GodmodeTrader.
 Auch hier kein Wort über Optionen. Wonder
https://mailchi.mp/boerse-go/der-steuerh...er-anleger
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Doch, auch, also einschließlich. … Verlustverrechnung für Aktien und Termingeschäfte, einschließlich Optionen …

“Zu den Termingeschäften gehören insbesondere Optionsgeschäfte, Swaps, Devisentermin- geschäfte und Forwards oder Futures (vgl. Rn. 36 und 37) sowie Contracts for Difference (CFDs). CFDs sind Verträge zwischen zwei Parteien, die auf die Kursentwicklung eines bestimmten Basiswerts spekulieren“.

https://eichhorn-coaching.de/verlustverr...n-ab-2021/


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