(11.05.2024, 19:52)Ramonet schrieb: Auf einen Erbschein kann man u.U. lange warten.
Das hat ja seinen Grund.
Eine Vollmacht gibt keine Besitzrechte und Verfügungsgewalt über das Erbe. Davon mal ganz abgesehen wird die Vollmacht erlischen mit dem Tot.
Wenn die Bank davon keine Kenntnisse hat und trotzdem Kontobewegungen durchführt macht man sich strafbar.
Ich habe keine Vollmachten für mein Konto vergeben, aber ich glaube das in gewissen Fällen die Bank auch erstmal Rücksprache mit dem Kontoinhaber halten wird.
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Viel ist schon gewonnen wenn nur einer aufsteht und Nein sagt - Berthold Brecht
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es - Bertrand Russell