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Deutschland Steuerlich verlassen
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

(08.10.2020, 14:08)Ste Fan schrieb: Da gibts noch wildere Sachen...es soll schon Container gegeben haben die von China aus via Rotterdam irgendwo nach Afrika geschickt wurden - der Zwischenstopp nur zum umladen/etikettieren da es dann wegen des Anteils "lokaler Wertschoepfung" Zuschuesse von der EU gab Bang Irony 

Zum Thema:
Das Problem bei Auslandsfirmen mit steuerlichem Wohnsitz in D sind ja die Details. Es ist ja nichts besonderes dass z.B. eine dt. GmbH eine Niederlassung irgendwo im Ausland hat. Wenn diese aber nur wegen irgendwelchen Patenten bzw. Transferpricing existiert und sonst keine Aktivitaeten laufen gibt es da auch Aerger.
Wenn du irgendwo eine Firma eroeffnest bei der kein Verdacht auf ein Steuervermeidungskonstrukt besteht und alles angibst und notwendiges versteuerst gibt es ja normalerweise auch keine Probleme...
Nur gibt es ja noch die Details der AStG Abteilung Hinzurechnungsbesteuerung und da sind einige Definitionen ja gegeben - allerdings eher als "Whitelist"...entspricht deine Fa/Niederlassung den Anforderungen an z.B. eine Betriebsstaette (u.a. alleiniger oder überwiegender Einsatz vor Ort wohnhafter Geschäftsführer, etc) und du hast aktive Einkuenfte (weil eben Coffeeshop oder was anderes "konventionelles") und eben nicht Einkuenfte "die dem Charakter nach Kapitaleinkuenfte sind" dann stehst du auch nicht im Scheinwerferlicht...

Kannst die Dinger ja mal durchgehen...trifft nichts auf dich zu alles ok, gibt es nur ein paar Fragezeichen dann hast du von vorneweg schon schlechte Karten..

Ich denke mal dass so ein Konstrukt mit Hintergrund Trading/Vermoegensverwaltung eine Gratwanderung ist...ausser du hast z.B. Familienangehoerige im Ausland die ne Fa haben und du Teilhaber werden koenntest Irony  ansonsten heisst es wohl auswandern oder alles akzeptieren.

Guter Hinweis auf das AStG1 Danke.

Ein richtiges Gefängnis.

https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fen...utschland)

Vierter Teil: Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
§§ 7 bis 14 AStG
Der vierte Teil des AStG ist der in der Praxis wichtigste (und der komplizierteste). Er regelt die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung, d. h., unter welchen Voraussetzungen Einkünfte einer ausländischen Tochtergesellschaft ihren inländischen Gesellschaftern für die Besteuerung hinzugerechnet werden können.
Der EuGH hat in der Cadbury-Schweppes-Entscheidung eine Hinzurechnung für nur dann mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar erklärt, wenn auch objektiv ein Missbrauch zur Ausnutzung unterschiedlicher Besteuerungsniveaus vorliegt. Ob der vierte Teil des AStG dem entspricht, ist derzeit umstritten.
Problematik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wie bereits einleitend erläutert, kann eine im Inland ansässige (natürliche oder juristische) Person ihre Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer verringern, indem sie ihr Einkommen und Vermögen auf eine Tochtergesellschaft im Ausland (typischerweise in einem Niedrigsteuerland) verlagert. Durch die rechtliche Eigenständigkeit der ausländischen Gesellschaft ist deren Einkommen und Vermögen von der deutschen Besteuerung abgeschirmt.
So könnte z. B. ein Steuerpflichtiger seine Anleihen und Aktien in eine ausländische Tochtergesellschaft einlegen. Die bei der Gesellschaft anfallenden Zinsen und Dividenden unterlägen grundsätzlich nicht der deutschen Besteuerung, solange keine Ausschüttung dieser Erträge an den Anteilseigner im Inland erfolgt.
Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung sind die folgenden:
  • An einer ausländischen Gesellschaft sind unbeschränkt Steuerpflichtige zu mehr als der Hälfte beteiligt. Anmerkung: Beim Vorliegen bestimmter „besonders schlechter“ Einkünfte (sogenannte Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter) genügt bereits eine Beteiligung von einem Prozent und weniger, wenn die ausl. Zwischengesellschaft ausschließlich Bruttoerträge mit Kapitalanlagencharakter erwirtschaftet.

  • Die ausländische Gesellschaft erzielt „passive“ Einkünfte.
Was passive Einkünfte (im Gesetzeswortlaut: „Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist“) sind, wird in § 8 AStG anhand eines Negativkatalogs definiert, d. h., es werden aktive („gute“) Einkünfte definiert, alle dort nicht zu subsumierenden Einkünfte sind passive („schlechte“) Einkünfte.Ausnahmslos aktive Einkünfte sind danach nur Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung und Montage von Sachen, die Erzeugung von Energie, die Suche bzw. Gewinnung von Bodenschätzen sowie Dividenden von anderen Gesellschaften (zwecks Vermeidung einer doppelten Besteuerung).Bei allen anderen Einkünften ist die Aktivität oder Passivität anhand der komplizierten, tief geschachtelten Regel/Ausnahme-Kriterien des Negativkatalogs zu bestimmen.Beispiel:
  • Der Handel (mit Waren) ist grundsätzlich aktiv (Regelfall)
  • es sei denn, der Handel erfolgt mit den unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern der ausländischen Gesellschaft bzw. mit deren nahestehenden Personen (Ausnahme von der Regel: passiv)
  • es sei denn, „der Steuerpflichtige weist nach, dass die ausländische Gesellschaft einen für derartige Handelsgeschäfte in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb […] unterhält und die zur Vorbereitung, dem Abschluss und der Ausführung der Geschäfte gehörenden Tätigkeit ohne Mitwirkung eines [unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters] oder einer […] nahe stehenden Person ausübt.“ § 8 Abs. 1 Nr. 4, zweiter Halbsatz AStG (Ausnahme von der Ausnahme: aktiv).
  • Die passiven Einkünfte unterliegen einer niedrigen Besteuerung. Eine solche ist nach der derzeitigen Fassung des AStG gegeben, wenn die ausländische Steuer weniger als 25 % beträgt. Der Gesetzgeber hat sich hierbei an dem früheren Steuersatz (Steuerrecht) der deutschen Körperschaftsteuer orientiert, der mittlerweile allerdings auf 15 % abgesenkt wurde.
Folgen der Hinzurechnungsbesteuerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung erfüllt, so werden die passiven Einkünfte der ausländischen Gesellschaft abzüglich der darauf entfallenden ausländischen Steuern dem zu versteuernden Einkommen des unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters im Verhältnis seiner Beteiligung am Nennkapital der Gesellschaft hinzugerechnet und unterliegen der deutschen Besteuerung.
Der Hinzurechnungsbetrag wird dabei wie eine fiktive Dividende der ausländischen Gesellschaft an den unbeschränkt Steuerpflichtigen behandelt, wobei steuerliche Vergünstigungen, die normalerweise für Dividenden gewährt werden (z. B. das Halbeinkünfteverfahren), nicht gelten.

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

Fange gerade an mich mit einer "gewerblich entprägten GmbH" zu beschäftigen.
Hat jemand Erfahrungen?
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

(08.10.2020, 13:40)Kaietan schrieb: Genau so schnell ändern sie die Steuergesetze auch wieder in die andere Richtung und/oder lassen sich andere findige Neuerungen einfallen (siehe Niederlande). Etwas Langfristiges nur auf der Basis von aktuell gültigen Steuergesetzen aufzubauen, birgt immer Risiken.

Da lobe ich mir meine Zyprioten, dort hat jeder den Non-Dom Status für 17 Jahre garantiert. Danach zahlt man zwar "normal" Steuern auf seine Erträge aus Kapital, aber bis dahin ist der Zinseszinseffekt immens.
Zudem hat man ja den Freibetrag bei der Steuer bis 19.000 Euro, also kommt man schon über die Runden wenn man sich ein CEO Gehalt auszahlt und ein paar Dividenden aus seiner eigenen Firma dazu plus die privaten Gewinne.

Zudem gibt es ja die Möglichkeit später Tochtergesellschaften oder Holdings zu gründen in anderen Ländern die dann aktuell Vorteile bieten...
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

(11.10.2020, 20:15)muchmoney schrieb: Da lobe ich mir meine Zyprioten, dort hat jeder den Non-Dom Status für 17 Jahre garantiert. Danach zahlt man zwar "normal" Steuern auf seine Erträge aus Kapital, aber bis dahin ist der Zinseszinseffekt immens.
Zudem hat man ja den Freibetrag bei der Steuer bis 19.000 Euro, also kommt man schon über die Runden wenn man sich ein CEO Gehalt auszahlt und ein paar Dividenden aus seiner eigenen Firma dazu plus die privaten Gewinne.

Zudem gibt es ja die Möglichkeit später Tochtergesellschaften oder Holdings zu gründen in anderen Ländern die dann aktuell Vorteile bieten...

Die Insel ist einfach öde.
Ich bin quasi 35 Jahre "im Transit" gewesen, das EXPAT Dasein geht Dir irgendwann auf den Senkel.
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

Wenn man eh schon auswandert kann man sich das Leben sowieso einfacher machen.
Zypern kann fuer den Einzelnen passen..aber es reicht ja im Prinzip dann schon aus in einem Land wohnhaft zu sein welches keine AStG hat - gibt da ja auch in Europa ein paar - dann irgendwo in einer kostenmaessig "favorable" Destination eine Offshore Firma gruenden, sich ein Gehalt zahlen und gut ist.....
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

(14.10.2020, 09:01)Ventura schrieb: Die Insel ist einfach öde.
Ich bin quasi 35 Jahre "im Transit" gewesen, das EXPAT Dasein geht Dir irgendwann auf den Senkel.
Ich fliege ja a) regelmäßig nach Hause und b) hab dort schon jede Menge Bekannte, mit denen ich teils privt teils geschäftlich dann was unternehme.

Hauptsache nicht mehr arbeiten müssen sondern nur noch wenn ich will und wesentlich weniger Steuern abdrücken für die gleichen Erträge. Tup

Klar gibts genug die dort "Langeweile" haben, aber die kann man hier auch haben als Privatier. Kommt halt immer auf den eigenen Tatendrang an und wie man seine Zeit nutzt und gestaltet.
Zudem "muss" man sich ja nur zwei Monate in Zypern aufhalten, den Rest der Zeit kann die Welt bereist werden. Wink
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

(14.10.2020, 20:00)muchmoney schrieb: Ich fliege ja a) regelmäßig nach Hause und b) hab dort schon jede Menge Bekannte, mit denen ich teils privt teils geschäftlich dann was unternehme.

Hauptsache nicht mehr arbeiten müssen sondern nur noch wenn ich will und wesentlich weniger Steuern abdrücken für die gleichen Erträge. Tup

Klar gibts genug die dort "Langeweile" haben, aber die kann man hier auch haben als Privatier. Kommt halt immer auf den eigenen Tatendrang an und wie man seine Zeit nutzt und gestaltet.
Zudem "muss" man sich ja nur zwei Monate in Zypern aufhalten, den Rest der Zeit kann die Welt bereist werden. Wink

Ich bin "Gefangener" meiner Familie, aber nicht unglücklich.

Wie meinte Campino, "Zu Hause ist da wo man Weihnachten feiert, heute ist alles etwas komplizierter".
Unsere erwachsene und erfolgreiche Brut ist über Europa verteilt. Wir besuchen uns oft und regelmäßig und wir werden immer wieder "belagert".
Das genießen wir, haben sehr viel Platz, jeder kann machen, was er möchte. Man hockt auf einander oder verbringt lediglich ausgedehnte Mahlzeiten zusammen.
Wenn ich jetzt mit Zypern komme, spricht keiner mehr mit mir Bang

Es wäre  so, dass man keinen privat genutzten Raum mehr in der BRD haben dürfte (Boris Becker).
Marbella mit großem Pool würde ich vielleicht durch bekommen Irony 
Das wird auf Dauer auch langweilig...
Und wenn man ganz die Biege macht, muss man sich was für die Krankenversicherung überlegen, ist noch einer der wenigen Vorteile in Muttis Land.
Der 2. Vorteil wird 2025 gekippt, dann wird die Grundsteuer sich um das 2,5 fache bis 3 fache erhöhen, je nach Hebesatz der Kommune.

Die Cotswolds würde ich durch bekommen?

https://www.google.de/maps/place/Cotswol...-1.8838872

Es nützt nichts irgendwann wird man springen müssen.
Die EU driftet immer weiter nach links. 
Wer den Kopf in den Sand steckt, knirscht irgendwann mit den Zähnen...
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

(14.10.2020, 09:22)Ste Fan schrieb: Wenn man eh schon auswandert kann man sich das Leben sowieso einfacher machen.
Zypern kann fuer den Einzelnen passen..aber es reicht ja im Prinzip dann schon aus in einem Land wohnhaft zu sein welches keine AStG hat - gibt da ja auch in Europa ein paar - dann irgendwo in einer kostenmaessig "favorable" Destination eine Offshore Firma gruenden, sich ein Gehalt zahlen und gut ist.....

Wo gibt es denn in der EUdSSR kein AStG?
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

(15.10.2020, 11:15)Ventura schrieb: Wo gibt es denn in der EUdSSR kein AStG?

Meines Wissens nach wie vor in z.B. Polen, Slowakei Bulgarien und Kroatien...im westl. Europa in Belgien, Malta und mit Einschraenkungen sogar in der Schweiz.
Aber nicht verwechseln...AStgs beziehen sich rein auf die Hinzurechnungsbesteuerung bzw. CFC-Regularien, deine Auslandseinkuenfte sind (ausser bei Territorialbesteuerung) nach wie vor steuerpflichtig. In diesem Falle hiesse es nur dass z.B. Polen sich nicht fuer deine Firma in den NL interessieren wuerde solange du dein GF Gehalt offiziell angibst und versteuerst....
Notiz 

RE: Deutschland Steuerlich verlassen

http://abgeltungssteuer.com/abgeltungsst...leich.html


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