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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Es gibt nun auch ein Buch zur Bindingsteuer:

https://www.amazon.de/dp/B0CSQG5RKM

Deutsche Fassung und ebook kommen lt. Info des Autoren bald.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(12.01.2024, 15:25)minenfuchs schrieb: Die Abrechnung der Gerichte mit Lothar Binding hat begonnen:

https://www.datev.de/dnlexom/client/app/...nt/5025793

Der Inhalt ist eindeutig, auch wenns nur um die AdV geht. Als nächstes wird das FG RLP, falls die anderen mind. 3 FG nicht schneller sind, die Bindingsteuer dem BVerfG vorlegen.

Danke fürs (mit)teilen. Tup


Das Buch ist schon vom Titel her kompletter Schwachsinn. Das Geld dafür würde ich mir sparen und
dafür 3 Familienpackungen Klopapier kaufen - macht vermtl. mehr Sinn.

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Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ab 08:20 Der konkrete Fall






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Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(21.01.2024, 10:15)Boy Plunger schrieb: Ab 08:20 Der konkrete Fall

Dann kommt es genau so, was wir hier im Thread schon vor 4 Jahren so gesehen haben.

Das die Trading-GmbH in diesem Zusammenhang - VVB bei Termingeschäften - wenig Sinn macht,
hatte ich hier auch schon damals vorgerechnet..... 


und zum zweiten Video....

Soso - Olaf Scholz Steuer  Bang
Wer sagt es dieser "Koryphäe" das die eigentlich Binding-Steuer genannt wir?
Was für ein Vollpfosten.  Rolleyes

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Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Der Buchtitel ist zugegebenermaßen eine Provokation. Aber der Leserkreis sind halt keine Steuerberater, dann hieße er nämlich:

"Die Verlustverechnungsregeln des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG im Lichte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung"

Kauft kein Anleger oder Trader. Bin jetzt auf Seite 82. Der Titel ist halt ein Aufhänger, die These wird im Inhalt zwar aufgegriffen, aber ist nicht das Wesentliche.
Thumbs Up 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(21.01.2024, 10:15)Boy Plunger schrieb: Ab 08:20 Der konkrete Fall






schöne Zusammenfassungen Tup

es wird jetzt aber auch Zeit, dass dieses Gesetz gekippt wird
und eine Rückverrechnung der inzw. zuviel gezahlten Steuer zurückgezahlt wird.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

@Kater

Recht haben und Recht bekommen, sind zwei paar Schuhe.

Wink

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Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(22.01.2024, 15:24)Noni-Binder schrieb: es wird jetzt aber auch Zeit, dass dieses Gesetz gekippt wird
und eine Rückverrechnung der inzw. zuviel gezahlten Steuer zurückgezahlt wird.

.. und endlich, für solche Tätigkeit Gewerbesteuer, kassiert wird.

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Gruß Hans-Jürgen

Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf
Psalm 127, Vers 2
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Gewerbesteuer für private Vermögensverwaltung als Einzelperson? Mit welcher Begründung?
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Es gibt nun eine deutsche Fassung des Buches:

https://www.amazon.de/dp/B0CSZ7TK8R

Paper für 6 Euro, Ebook für 3 Euro, das ist günstig.

Ansonsten mal ein kurzer Überblick zur gerichtlichen Situation:

Neben dem FG-Verfahren in RLP gibts noch 3 weitere. In Stuttgart (CFD-Verband), München und X (Ort ungenannt). In Stuttgart und X wird wohl nix rauskommen, da die FG den Weg zum BVerfG scheuen, man will abwimmeln, mit den FÄ dealen. Der Fall in München liegt seit August. FA hatte sich nicht gewehrt, aber es passiert nix.

Dazu haben wir noch den allgemeinen Fall zum "subjektiven Nettoprinzip" vom FG Köln, der nun beim BFH liegt.

Und natürlich den "Aktienbinding", der seit 3 Jahren beim BVerfG wartet.


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