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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Verlustverrechnung von Termingeschäften –
Alle Details, Beschränkung, Beispielrechnungen, aktuelle Steuer-Situation
07.03.2023

https://www.nfs-netfonds.de/blog/details...hraenkung/





09.07.2023
Wie geht es mit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte weiter?

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile...fte-weiter




Update: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht:
Der BFH hält die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste für verfassungswidrig
06.09.2022
Categories: BFH und FG Rechtsprechung
Keywords: Aktienveräußerungsverlust, Einkommensteuerrecht, Verlustverrechnung

https://blogs.pwc.de/en/steuern-und-rech...ngswidrig/

__________________
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(20.10.2023, 09:57)Hayek schrieb: Ich möchte legal keine Steuern zahlen und interessiere mich für die rechtlichen! Zusammenhänge, das ist meine Rolle. Nochmal zum mitschreiben, Agitprop bitte woanders, nicht hier. Binding gehört abgeschafft, aber das interessiert mein FA nicht. Du kannst hier politisch lamentieren wie Du willst es wird nichts ändern bis zur nächsten Wahl ausser das BVG entscheidet anders.

Exakt!

Auf politischer Ebene ist eine Änderung erst mit neuen politischen Mehrheiten denkbar, also CDU/FDP/AfD zusammen. Alle Konstellationen, bei denen die SPD oder noch schlimmer die Grünen mit dabei sind, würden eine Änderung durch Blockaden eben dieser nicht möglich machen. Insofern ist vor der nächsten BT-Wahl (regulär Herbst 2025) eine Änderung auf politischer Ebene ausgeschlossen.

Auf gerichtlicher Ebene wäre eine Änderung in der Theorie früher möglich, in der Praxis aufgrund der ewig langen Verfahrensdauer in Finanzsachen aber unwahrscheinlich. Gleiches gilt für das BVerfG.

Mehr gibt es eigentlich darüber auch nicht zu diskutieren, es ist alles gesagt, was es zu sagen gibt. Wem die Rechtslage nicht passt und wer kein Glückspieler ist und hofft, daß das Finanzamt die geltenden Regeln bei seiner Steuererklärung schon nicht anwenden werde, muß entweder eine Trading-GmbH gründen (macht unter 100.000 EUR Vermögen allerdings allein kostenmäßig nicht so wahnsinnig viel Sinn, besondere Konstellationen ausgenommen) oder aber steuerlich auswandern.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Kurios, dass dann so viele diesen Thread aufrufen und aktiv darum gekämpft wird, dass andere nix dazu schreiben sollen. Man bräuchte ja gar nicht hier reinschauen.

Vielleicht zeigt das das Gegenteil, dass sich der politische Kampf um die Bindingsteuer verschärft und das wäre gut so.

Welche Vorteile brächte ein Änderungsantrag der Union:

- Komittment der Union gegen die Bindingsteuer (damals stimmten sie dafür)
- Thema rückt wieder in den Brennpunkt
- Entlarvung der FDP
- gewiße Chance, dass er doch durchgeht
- Vorlage für weitere Initiativen
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(21.10.2023, 01:34)JohnGalt123 schrieb: Es ist leider üblich, dass die Regierungsfraktionen selbst sehr konstruktive Anträge der Opposition gnadenlos niederschmettern. Wobei dieser Fraktionszwang nicht wirklich dem Grundgesetz entspricht.
Jedenfalls benötigt man nach meinen Berechnungen 88 der 92 FDPler als Abweichler, wenn CDU und AfD für den Änderungsantrag stimmen und dann muss man noch die 3. Lesung überstehen, wo erneut abgestimmt wird.
Immerhin dürfte es amüsant werden, wenn die FDP gegen den Änderungsantrag stimmt, dann ist sie endgültig Geschichte.
Das mit den 88 Stimmen gilt aber nur wenn die Sozen und die Grünen mit der vollen Kapelle antretten. Wenn der Reichstag leer ist wie damals im Dezember 2019 dann reichen womöglich auch die Stimmen von Kubicki und Schäffler und und ein paar anderen Revolutzern der FDP oder täusche ich mich da???
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(21.10.2023, 09:38)Speculatius schrieb: Exakt!

Auf politischer Ebene ist eine Änderung erst mit neuen politischen Mehrheiten denkbar, also CDU/FDP/AfD zusammen. Alle Konstellationen, bei denen die SPD oder noch schlimmer die Grünen mit dabei sind, würden eine Änderung durch Blockaden eben dieser nicht möglich machen. Insofern ist vor der nächsten BT-Wahl (regulär Herbst 2025) eine Änderung auf politischer Ebene ausgeschlossen.

Auf gerichtlicher Ebene wäre eine Änderung in der Theorie früher möglich, in der Praxis aufgrund der ewig langen Verfahrensdauer in Finanzsachen aber unwahrscheinlich. Gleiches gilt für das BVerfG.

Mehr gibt es eigentlich darüber auch nicht zu diskutieren, es ist alles gesagt, was es zu sagen gibt. Wem die Rechtslage nicht passt und wer kein Glückspieler ist und hofft, daß das Finanzamt die geltenden Regeln bei seiner Steuererklärung schon nicht anwenden werde, muß entweder eine Trading-GmbH gründen (macht unter 100.000 EUR Vermögen allerdings allein kostenmäßig nicht so wahnsinnig viel Sinn, besondere Konstellationen ausgenommen) oder aber steuerlich auswandern.
Die Mehrheiten gibt es bereits! CDU/CSU/FDP/AFD haben eine Mehrheit im Reichstag, sonst hätten Olaf, Kevin und Co. schon längst Tabularasa mit ROTROTGRÜN gemacht und das Land noch mehr an den Abgrund geführt. Hat aber leider nicht gereicht. Bei den aktuellen desatrösen Umfragen für die Sozen und die Grünen wäre ein Test eines solchen Änderungsantrages mit Stimmen der Union, der FDP und der AFD höchstinteressant. Auch unter der Prämisse, dass eine eventuelle "Empörung" mit den XXX von der AFD möglichweise schnell im Sande verlaufen würde. Siehe hierzu Thüringen und die Abstimmung über die Grundsteuer... Das Ding war nach einer Woche durch.... Und die CDU steht deutschlandweit wieder bei 30 %. Also geschadet hat es ihr eher nicht....
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Die namentliche Abstimmung  im BT ist ja die Ausnahme. Normalerweise guckt Frau Bas nur kurz in die Runde und liest die Namen der Fraktionen vor, also SPD dagegen, Union dafür usw. Die Union müsste also auch noch namentliche und geheime Abstimmung durchsetzen.

Alternativ könnte Kubicki innerhalb der FDP-Fraktion eine Kampfabstimmung fordern. Wenn er gewinnt, Koalitionsvertrag egal, "muss" die ganze Fraktion für den Unions-Antrag stimmen.

Das könnte übrigens ein verkappter Weg zu Neuwahlen sein. Falls das durchginge, dürfte Scholz die Vertrauensfrage stellen. FDP und Grüne entziehen ihm das Vertrauen, Merz wählen sie aber auch nicht. Dann haben wir "Schröder 2.0" - a la 2005.
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(21.10.2023, 13:48)Horst_Sindermann schrieb: Das mit den 88 Stimmen gilt aber nur wenn die Sozen und die Grünen mit der vollen Kapelle antretten. Wenn der Reichstag leer ist wie damals im Dezember 2019 dann reichen womöglich auch die Stimmen von Kubicki und Schäffler und und ein paar anderen Revolutzern der FDP oder täusche ich mich da???

Ja, hängt in der Tat davon ab wie viele anwesend sind. Die 2. und 3. Lesung finden in der Regel direkt hintereinander statt.
Aber das Problem ist halt, selbst wenn man mit Glück den Änderungsantrag durchbekommt und das Gesetz dann in der anschließenden 3. Lesung auch durchbekommt, dass die anderen Koalitionspartner dann anfangen zu spinnen und eben ein neues Gesetz starten, um z.B. die Verlustverrechnungsbeschränkung wieder einzuführen. Macht die FDP dann nicht mit, ist hier spätestens der Koalitionsbruch da und es gibt ggf. Neuwahlen. Aus diesen Gründen ist es schwierig, solche Zufallsmehrheiten gegen Kanzlermehrheiten langfristig zu verteidigen.
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(21.10.2023, 16:59)JohnGalt123 schrieb: Ja, hängt in der Tat davon ab wie viele anwesend sind. Die 2. und 3. Lesung finden in der Regel direkt hintereinander statt.
Aber das Problem ist halt, selbst wenn man mit Glück den Änderungsantrag durchbekommt und das Gesetz dann in der anschließenden 3. Lesung auch durchbekommt, dass die anderen Koalitionspartner dann anfangen zu spinnen und eben ein neues Gesetz starten, um z.B. die Verlustverrechnungsbeschränkung wieder einzuführen. Macht die FDP dann nicht mit, ist hier spätestens der Koalitionsbruch da und es gibt ggf. Neuwahlen. Aus diesen Gründen ist es schwierig, solche Zufallsmehrheiten gegen Kanzlermehrheiten langfristig zu verteidigen.

Ein Kanzler, der eine nach aktuellen Umfragen eine 14% Partei im Hintergrund hat (Tendenz fallend!!), hat m.E. keine KANZLERMEHRHEITEN und kaum MACHT. Sein poltisches Ziel, die Überwindung des Kapitalismus, ist bei den aktuellen Krisen und Kriegen nur noch schwer bis gar nicht zu erreichen. Bis zur nächsten BTW wird Olaf eine selbst für seine Verhältnisse Lame Duck bleiben.

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Leider hat keine der anderen Ampel Parteien ein Interesse an Neuwahlen da sie genau so viel verloren haben wie die SPD
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Die Abrechnung der Gerichte mit Lothar Binding hat begonnen:

https://www.datev.de/dnlexom/client/app/...nt/5025793

Der Inhalt ist eindeutig, auch wenns nur um die AdV geht. Als nächstes wird das FG RLP, falls die anderen mind. 3 FG nicht schneller sind, die Bindingsteuer dem BVerfG vorlegen.


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