(05.12.2019, 12:11)Guhu schrieb: .. gleichzeitig hast Du den Freibetrag NICHT genutzt und (in diesem Beispiel) tatsächlich mehr Steuern bezahlt, wenn Du die Sachen n achher mit Gewinn verkaufst.
Ganz wichtiger Punkt. Einerseits verschiebt man die Steuerlast in die Zukunft. Andererseits verfällt der Verlustverrechnungstopf ja mit jedem Kalenderjahr.