Hier mal der merkelsche Formulierungsvorschlag Originalentwurf:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf
Und hier die Seite mit den Sachverständigen-Stellungnahmen
https://www.bundestag.de/gesundheit#url=...=mod539878
Die Gesundheitsgutachter kritisieren vor allem die nächtliche Ausgangssperre die teilweise als unwirksam und teilweise als kontraproduktiv bezeichnet wird.
Die Rechtsgutachter kritisieren die per Gesetz angeordnete Abschaffung von Grundrechten,
den Ermächtigungsparagraphen, der die Gewaltenteilung aufhebt, sowie den Mischmasch aus Bundes-und Landesrecht in einem Vorgang, der die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeiten in Frage stellt.
Ob und wie der Gesundheitsausschuss aus diesem Wirrwarr von gesundheitlichen und rechtlichen Fragwürdigkeiten übers Wochenende ein Gesetz basteln kann, bleibt unklar.
Heftigster Widerstand kommt von der Kommunalpolitik aus den Kreisen:
https://www.bundestag.de/resource/blob/8...G-data.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf
Und hier die Seite mit den Sachverständigen-Stellungnahmen
https://www.bundestag.de/gesundheit#url=...=mod539878
Die Gesundheitsgutachter kritisieren vor allem die nächtliche Ausgangssperre die teilweise als unwirksam und teilweise als kontraproduktiv bezeichnet wird.
Die Rechtsgutachter kritisieren die per Gesetz angeordnete Abschaffung von Grundrechten,
den Ermächtigungsparagraphen, der die Gewaltenteilung aufhebt, sowie den Mischmasch aus Bundes-und Landesrecht in einem Vorgang, der die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeiten in Frage stellt.
Ob und wie der Gesundheitsausschuss aus diesem Wirrwarr von gesundheitlichen und rechtlichen Fragwürdigkeiten übers Wochenende ein Gesetz basteln kann, bleibt unklar.
Heftigster Widerstand kommt von der Kommunalpolitik aus den Kreisen:
Zitat:Stellungnahme des Deutschen LandkreistagszumEntwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Zitat:Insoweit handelt es sich bei dem Entwurf deshalb um ein in Gesetzesform gegossenes Miss-trauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen.
Zitat:Angesichts der Schwere der meisten der hier in Rede ste-henden Freiheitsbeeinträchtigungen, die –das zeigt auch die zunehmend kritischer werdende
Rechtsprechung –stets in der Gefahr stehen, die Schwelle zu verfassungswidrigenGrund-rechtseingriffen zu überschreiten, ist es schlechterdings nicht vorstellbar, auf das örtlich und regional sehr unterschiedliche Infektionsgeschehen mit bundesweit einheitlichen Maßnahmen zu reagieren
Zitat:Vor diesem Hintergrund stellt sich nicht nur die Frage nach dem Mehrwert der vorgeschlage-nen Regelung. Noch drängender ist vielmehr zu fragen, ob der regulatorische Neuansatz nicht sogar seinerseits mit Nachteilen bei der Corona-Bekämpfung verbunden ist. Diese Frage ist zu bejahen, und zwar aus folgenden Gründen:...............................
Zitat:Im Übrigen wurden vergleichbare Regelungen von den Verwaltungsgerichten schon bislang kritisch beurteilt und zum Teil vorläufig außer Vollzug gesetzt. Insgesamt gilt, dass die Begrün-dung des Entwurfs sich zu wenig mit der vorliegenden Rechtsprechung auseinandersetzt.
https://www.bundestag.de/resource/blob/8...G-data.pdf