Zitat:Mit sofortiger Wirkung
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht entscheidet: Ausgangssperre rechtswidrig
Zitat:Per Eilbeschluss wurde der Einwand der Region Hannover gegen den Beschluss vom 2. April zurückgewiesen, wie das OVG in Lüneburg mitteilte. Die Ausgangsbeschränkung sei keine notwendige Schutzmaßnahme, da sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße. Die Region Hannover hob daraufhin am Abend die entsprechende Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung auf. Zuvor war dort das Verlassen von Wohnungen und Häusern zwischen 22 und 5 Uhr nur mit triftigem Grund erlaubt.
https://www.kreiszeitung.de/lokales/nied...17306.html