(05.04.2021, 14:01)Fundamentalist schrieb: Es gibt in Deutschland ein Vermummungsverbot für Demonstrationen,
sowie ein Vermummungsverbot im Straßenverkehr.
Dies wird nicht dadurch aufgehoben, dass man per Notverordnung ein Maskengebot einführt.
Sofern die Behörden anordnen, wegen Corona auf einer Demonstration eine Maske zu tragen, können sie die Teilnehmer der Demonstration nicht wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot belangen.
Mehr noch: man kann dazu auch eine Mütze und eine Sonnenbrille aufziehen, sofern man damit nicht beabsichtigt, seine Identität zu verschleiern. So hat es das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-...t-100.html