Anwälte haben Portal zur Meldung von Impfschäden eingerichtet
Meldungen zu Impfschäden sind unvollständig
Ausnahmslos alle Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einer Covid-19 Impfung müssen zwingend an die
EMA (Europäische Arzneimittelagentur) gemeldet werden. Auch für Ärzte und das gesamte Gesundheitspersonal
besteht eine gesetzlich verankerte Meldepflicht – diese umfasst nicht nur die Meldung von bekannten oder
unbekannten Nebenwirkungen sondern auch das Ausbleiben der Wirksamkeit. Neben Personen die der Meldepflicht
unterliegen, haben auch Patienten und Angehörige die Möglichkeit, vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln
dem BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) zu melden: https://nebenwirkung.basg.gv.at/
Meldungen zu Impfschäden sind unvollständig
Ausnahmslos alle Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einer Covid-19 Impfung müssen zwingend an die
EMA (Europäische Arzneimittelagentur) gemeldet werden. Auch für Ärzte und das gesamte Gesundheitspersonal
besteht eine gesetzlich verankerte Meldepflicht – diese umfasst nicht nur die Meldung von bekannten oder
unbekannten Nebenwirkungen sondern auch das Ausbleiben der Wirksamkeit. Neben Personen die der Meldepflicht
unterliegen, haben auch Patienten und Angehörige die Möglichkeit, vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln
dem BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) zu melden: https://nebenwirkung.basg.gv.at/