"Verwaltungsgerichtshof korrigiert Corona-Verordnung: Bayerns Schuhgeschäfte öffnen wieder regulär
Die Richter haben festgestellt, dass Schuhläden wie Lebensmittelgeschäfte dem täglichen Bedarf dienen."
https://www.handelsblatt.com/unternehmen...61460.html
Finde ich jetzt gut - was ich nicht verstehe ist wie so was geht:
"Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich örtliche Behörden nicht an die Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs halten und gegenteilige Verbotsverfügungen erlassen, wenn Schuhgeschäfte wieder öffnen, heißt es in einem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Graml & Kollegen, die das Unternehmen Mücke vor Gericht vertreten hat. Gegen derartige Verbotsverfügungen oder etwaige Bußgeldentscheidungen müsse dann im Einzelfall vorgegangen werden unter Berufung auf die Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs."
Wie kann sich eine örtliche Behörde über solch ein Urteil hinwegsetzen? Nach dem Motto, nein, bei uns ist alles anders!?
Die Richter haben festgestellt, dass Schuhläden wie Lebensmittelgeschäfte dem täglichen Bedarf dienen."
https://www.handelsblatt.com/unternehmen...61460.html
Finde ich jetzt gut - was ich nicht verstehe ist wie so was geht:
"Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich örtliche Behörden nicht an die Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs halten und gegenteilige Verbotsverfügungen erlassen, wenn Schuhgeschäfte wieder öffnen, heißt es in einem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Graml & Kollegen, die das Unternehmen Mücke vor Gericht vertreten hat. Gegen derartige Verbotsverfügungen oder etwaige Bußgeldentscheidungen müsse dann im Einzelfall vorgegangen werden unter Berufung auf die Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs."
Wie kann sich eine örtliche Behörde über solch ein Urteil hinwegsetzen? Nach dem Motto, nein, bei uns ist alles anders!?