(23.01.2021, 13:08)Praeriebaer schrieb: selbstredend hat er die aktuellen Maßnahmen für verfassungswidrig erklärt! Aber sein Urteil hat er bloß für den Fall fällen müssen, der Rest ging ihn nichts an! Er hat ja gesagt, wenn abshebar ist was passiert, sind derartige Grundrechtseingriffe nicht verhältnismäßig.
Ich wette 30€ dass das Urteil Bestand hat. Und ich bin alles Andere als Vermögend.
Wenn Du gewinnst kannst Du sie behalten. Wenn Du verlierst spendest Du die für Brot für die Welt oder eine
andere Organisation die den Hunger bekämpft.
Würde an Deiner Stelle auch schon mal anfangen zu überlegen wem Du die 30 Euro zugute kommen lassen könntest...
...in diesem Punkt vertreten viele Wissenschaftler und Politiker eine gänzlich andere Auffassung. Sie sehen es als zwingend notwendig - und rechtlich zulässig - an, die Kontakte zwischen Menschen auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Nur so ließen sich Neuansteckungen vermeiden und Infektionsketten effektiv nachverfolgen.
Entscheidung nicht allgemeingültig, aber mit Signalkraft
Bundesweite Bedeutung hat das Amtsgerichts-Urteil nicht. Die konkreten Auswirkungen beschränken sich allein auf den Kläger und die Stadt Weimar. Gleichwohl dürfte die Entscheidung weit über die Grenzen Thüringens hinaus für Diskussionen sorgen und auch die Debatte unter Juristen vorantreiben. Schließlich gibt es in Deutschland bislang keine einheitliche Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit von Kontaktbeschränkungen.
Unbestritten ist, dass die Eingriffsmöglichkeiten des Staates in die Freiheitsrechte der Bürger begrenzt sind und in jedem einzelnen Fall sehr gut begründet sein müssen – auch oder gerade in einer pandemischen Lage. Das galt im Frühjahr 2020 ebenso wie im Januar 2021. Insofern bleibt die spannende Frage, wie das Gericht einen gleichgelagerten Vorfall bewerten würde, wenn er sich erst vor wenigen Tagen zugetragen hätte.
Staatsanwaltschaft strebt die Aufhebung des Urteils an
Die Infektionslage in Thüringen sowie im gesamten Bundesgebiet stellt sich mittlerweile deutlich dramatischer dar als im Frühjahr 2020. Die vom Gericht beanstandete Corona-Verordnung vom 18. April 2020 ist inzwischen durch andere Verordnungen des Landes ersetzt worden.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat unterdessen beim Amtsgericht einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingelegt, erklärte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen, an diesem Freitag. Damit wolle man erreichen, dass das Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und einem anderen Richter zur Neuverhandlung übertragen wird.
https://www.focus.de/politik/thueringer-...99284.html
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