(11.01.2021, 22:03)cubanpete schrieb: Es geht mir ja nicht um die medizinische Intervention. Aber dass die Wirtschaft für Jahre oder sogar Jahrzehnte an die Wand gefahren wird und wir unserer Freiheiten beraubt werden, alte Leute ihre letzten Monate oder Jahre nicht mehr geniessen können, dafür brauchte es in meinen Augen eine akute Gefahr dafür dass wir aussterben. Und diese ist eben wie die Zahlen zeigen nicht gegeben.Die Wirtschaft für Jahrzehnte an die Wand gefahren? Naja, das bleibt ja wohl noch abzuwarten. Mr. Market scheint nicht davon auszugehen. Und ich persönlich glaube ja auch, dass sehr, sehr viele alte Leute ihre letzten Jahre und Monate nur deswegen noch geniessen werden können, weil sie jetzt vor dem Coronatod bewahrt wurden. OK, du offenbar nicht, aber nur dadurch isses ja kein Fakt. Aber wenn das Kriterium für derartige Maßnahmen nur sein darf, dass wir ansonsten aussterben, dann ist die Diskussion eh überflüssig, denn das hat ja selbst die Pest nicht hinbekommen, die zum Teil ganze Landstriche entvölkerte - und übrigens vermutlich mit sehr ähnlichen Isolationsmassnahmen bekämpft wurde.
(11.01.2021, 22:03)cubanpete schrieb: Die Hemmschwelle für die Politiker z.B. um die Verfassung ausser Kraft zu setzen ist spürbar gesunken. Das wird nie wieder gut, jedenfalls nicht ohne Blutvergiessen. Die Politiker haben sich zu viel Macht genommen!Ehrlich gesagt glaube ich ja, dass die überwältigende Mehrheit "der Politiker" froh ist, wenn sie diesen ganzen Mist nicht mehr am Hacken haben. Und ob die Verfassung wirklich so grundlegend ausser Kraft gesetzt wurde? In Deutschland gab es laut einem Zeitungsartikel, den ich im letzten Herbst gelesen hatte, bis dahin etwa 5000 Klagen im Zusammenhang mit Coronamassnahmen. 90% davon wurden abgewiesen oder verloren, der Rest war mehrheitlich noch anhängig und nur in einem wirklich kleinen Teil gab es Urteile, die Maßnahmen kippten. Das ist sicher kein Beweis, dass es keine einzige Massnahme gab, die nicht Rechts- oder Verfassungskonform war (die gab es sicher auch), aber eine breite Ausserkraftsetzung der Verfassung gab es zumindest hierzulande aus Sicht der Mehrheit der urteilenden Richter ganz offensichtlich nicht.