(05.07.2020, 19:32)jf2 schrieb: Also wer da Bock drauf hat der macht das, was sollte ihn denn abhalten?So einfach ist das meistens nicht, insb. wenn der Garten in einer Liegenschaft zur Kleingartennutzung liegt. Dann gilt kein Nachtruheschutz. Wir haben z.B. so einen Nachbarn der meint nachts zwischen halb zehn und elf seine Motorwasserpumpe fünf Meter von unserer Hütte entfernt laufen zu lassen und man dann sein eigenes Wort nicht mehr versteht. Das wird zwar so ganz doch nicht erlaubt sein, aber der (Mitglied des angrenzenden Kleingartenvereins) vertritt die Ansicht, dass man im Garten Gemüse anbaut und nicht übernachtet. Und das Wässern am besten nachts ginge. Oder wir haben einen Straßenzugang um unseren Fäkalientank zu leeren, der von einem städtischen Poller versperrt ist. Nun muss man für das Aufschließen 60,- zahlen und dann steht der Weg den ganzen Tag auf und man sei nun für diesen Tag komplett für ALLE Fahrzeuge die an dem Tag in das Gebiet fahren verantwortlich und man müsse für etwaige Schäden der Wiesen aufkommen. Postalische Anschrift im Garten ist bei uns auch verboten, was in Schweden erlaubt ist usw. Ansonsten darf man aber auf dem eigenen Grundstück theoretisch jeden Tag übernachten wenn man möchte. Nur ist man, wenn halt Pech hat, Schikanen ausgesetzt.
Es gibt aber auch Grundstücke wo das möglich ist, man keine nervenden Nachbarn hat, man Zugang hat usw.. Man sogar mit Meßuhr günstigen Zugang zu Frischwasser bekommt. Aber das läuft dann meist unterhalb des Radars. In vieler Leuts Köpfen ist verankert, dass das irgend etwas anrüchiges ist.
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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.