(06.05.2020, 15:44)Praeriebaer schrieb: ja, die Aussetzungen der Grundrechte muss immer verhältnismäßig und zeitlich beschränkt sein. wir haben grad das gegenteil
Ist es das nicht? Das Kontaktverbot (was ja auch faktisch ein Streikverbot ist und damit ziemlich eine der extremsten Einschränkungen) ist z.B. in Sachsen bis zum 5. Juni verlängert worden, das ist eine zeitliche Beschränkung.
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Unfassbar: CDU will Art. 13 Abstimmung vorziehen! #NieMehrCDU
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