(23.04.2020, 17:13)boersenkater schrieb: wer lesen kann ist klar im Vorteil - diese Zahlen stammen aus Hamburg vom Dr. Püschel oder zumindest aus seinem Insitut -Wer denken kann hat noch einen grösseren Vorteil!
allerdings ist der Artikel vom 21.04.2020...
Du verstehe? Das war nach dem 09.04.2020 bei Lanz...
Den Totenschein gibt es schon vor der Obduktion!
Einfach mal dem Mann zuhören!
Zitat:3. Besondere Hinweise zum Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen
SARS-CoV-2 wurde durch den Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) in die Risikogruppe 3 eingestuft. Unabhängig von landesrechtlichen Bestimmungen ist daher auf der Todesbescheinigung auf die SARS-CoV-2-Infektionsgefahr hinzuweisen und es wird empfohlen, auf dem Todesschein bzw. Leichenschauschein COVID-19 namentlich zu benennen.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Ne...rbene.html
Ergo: Auf dem Totenschein eines Corona Infizierten steht nicht die Todesursache sondern es steht COVID-19 als Warnhinweis drauf!