(19.04.2020, 11:50)cubanpete schrieb: Ich bin völlig bei Fundamentalist: die Politiker gehören ins Gefängnis, nicht die Bürger!
Wobei man sagen muss:
Unsere haben wenistens noch ein bisschen Hirn bewiesen.
Zwar muss ich mich laut den Änderungen im Infektionsschutzgesetz
zwar jetzt zwangsuntersuchen lassen, wenn es eine Behörde vorschreibt.
Wenn es dann hart auf hart kommt,
bewahrt mich meine Patientenverfügung aber immer noch vor einer Zwangsbeatmung und einer Zwangsisolation im Krankenhaus.
Zweiteres natürlich nur wenn ich Quarantänevorschriften beachte!
Naja, ob man das jetzt den Politikern zu verdanken hat ist eine andere Frage.
Dankenswerter weise hat unser Verfassungsgericht dies im Februar noch mal klar gestellt!
Die Handlungsanweisungen der Notdienste und Kliniken sehen auf jeden Fall schon vorher, dass man mit Patientenverfügung oder solange man noch fähig ist seinen Willen zu äußern nicht, in eine Klinik transportiert wird und auch nicht zwangsbeatmet wird!
Zitat:Patienten, die eine Intensivtherapie ablehnen, werden nicht intensivmedizinisch behandelt. Dies kann auf der Grundlage des aktuell geäußerten, erklärten (z.B. in einer Patientenverfügung),früher mündlich geäußerten oder mutmaßlichen Wil-lens erfolgen
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