Zitat:Der Berliner Rechtsanwalt und Jura-Professor Niko Härting sieht in der Sperrung der Seite eine „völlige Überschreitung aller Befugnisse, die die Polizei hat. Es ist eine Sauerei.“ Härting ist nicht der Meinung Bahners, dass vom Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 Gebrauch zu machen sei....
https://www.t-online.de/nachrichten/deut...ket-newtab
Zitat:Eine breite Debatte auch mit kritischen Stimmen um das Ausmaß der Grundrechtseinschränkungen sei nötig. „Unter Juristen gibt es sehr viele Stimmen, die ein Problem damit haben, wie etwa Freizügigkeit oder Religionsfreiheit in der Corona-Krise aufgegeben worden sind.“
Im konkreten Fall des Demonstrationsaufrufs müsse man auch die Gefahr einschätzen, die davon ausgehe, so Härting: Wenn einige Hundert Menschen zusammenkommen sollten, führe das sicher nicht zur Überlastung des Gesundheitswesens, so Härting. „Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und wichtiges Grundrecht, und es wird sich später am Bundesverfassungsgericht herausstellen, ob es rechtmäßig außer Kraft gesetzt ist. Ich zweifele daran.“ Er hätte sich „mutige Staatsanwälte gewünscht, die bei dem Verfahren nicht mitmachen“.