(12.04.2020, 14:15)Praeriebaer schrieb: Bin nicht sicher, obs die selbe Anwältin war, deren Klage gegen die aktuellen Maßnahmen ohne Begründung abgelehnt wurde. Rechsstaat ist grad nicht
Er wurde nicht ohne Begründung abgelehnt, sondern das Bundesverfassungsgericht , hat mit der Begründung abgelehnt
dass sie nicht begründet hat, warum sie die Landesgerichtsbarkeit übergangen hat!
Das ist insoweit vom BVG eine saubere Entscheidung, die rechtstaatlich vollkommen i.O. ist.
Unabhängig davon hat sie ja scheinbar noch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht BW gestellt.
Ob es dazu schon eine Entscheidung gibt ist mir nicht bekannt.