(02.04.2020, 11:14)Banker schrieb: Mit einer unkalkulierbaren, unsicheren Lage umzugehen, ist für viele Menschen nicht einfach.
Vor allem nicht für die Regierungen.
Der gesetzliche Weg ist:
1. Notstandausruf nach EU Menschenrechtskonvektion
2. Falls Menschenrechte aufgehoben werden: Befristete Notstandsgesetze durch die Parlamente
3. Notstandsverordnungen zur Durchsetzung der Gesetze aus 2
Durch das Auslassen von 1 und 2 wird sowohl die Gewaltenteilung missachtet als auch freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet.
Zitat:1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.