(30.03.2020, 10:20)Fundamentalist schrieb: Keine Ahnung, kenne die österreichischen Gesetze nicht.
In D geht jedenfalls Strafrecht vor Verordnung.
Deshalb ist man rein juristisch eigentlich gezwungen Masken zu verweigern.
Bedeutet im Umkehrschluss: Kein Richter wird einen Maskenablehner verurteilen solange der Bundestag per nicht per Gesetz die Abschaffung des Vermummungsverbot beschlossen hat!
Was für ein Vermummungsverbot haben wir denn in Deutschland?
Ich kenne nur §17a VersammlG.
https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__17a.html