(30.03.2020, 10:05)Banker schrieb: In Österreich doch auch, oder?
Keine Ahnung, kenne die österreichischen Gesetze nicht.
In D geht jedenfalls Strafrecht vor Verordnung.
Deshalb ist man rein juristisch eigentlich gezwungen Masken zu verweigern.
Bedeutet im Umkehrschluss: Kein Richter wird einen Maskenablehner verurteilen solange der Bundestag per nicht per Gesetz die Abschaffung des Vermummungsverbot beschlossen hat!