(25.11.2021, 22:06)Speculatius schrieb: Wie soll das denn gehen?
Entweder Nachweis (= geimpft) oder kein Nachweis (= ungeimpft, egal, was der Patient erzählt).
So hat es mir zumindest mein Hausarzt dargelegt. Wer keine Nachweise in Form von Dokumenten vorweisen kann, gilt als ungeimpft.
Es gibt aber keine Aussagepflicht im Krankenhaus.
Zitat:Ein weiteres Problem in Deutschland: Es scheint keine Einigkeit darüber zu geben, ob mit Covid-19-infizierte Personen Auskunft über ihren Impfstatus geben müssen oder nicht. Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein schrieb uns: „Eine Auskunft über den Impfstatus ist freiwillig.“ Auch aus dem Kreis Schwalm-Eder in Hessen hieß es, niemand sei verpflichtet, persönliche Gesundheitsdaten bekannt zu geben. Und der Landkreis Gifhorn in Niedersachsen teilte mit, es obliege der jeweiligen Person, den eigenen Impfstatus mitzuteilen.
Wenn ein Patient nicht aussagefähig ist, dann ist der Status unbekannt weil wir hier in einem Bananenstaat leben.
Es gibt keinen zentralen Dienst der den Impfstatus namentlich erfasst.
Hier läuft noch viel mit Fax. Wenigstens haben sie die Brieftauben abgeschafft.
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