Zitat:Das öffentliche Zurschaustellen und das Aufhängen der Leichen von Verbrechern ist in Afghanistan künftig verboten – außer, es liegt eine richterliche Empfehlung vor. Das hat die militant-islamistische Taliban-Regierung angeordnet.
Na das ist doch mal human!
Richterliche Empfehlung?
Zitat:Im islamischen Recht gibt es einige Verbrechen, bei denen eine öffentliche Zurschaustellung der Täter empfohlen werden könnte, etwa Diebstahl, Mithilfe zum Ehebruch oder zum außerehelichem Sex, Verleumdung oder Falschaussagen.
Naja wenns der Rpchter empfiehlt
Da können jetzt auch die Taliban*Innen nichts dran ändern!
https://www.stern.de/politik/ausland/tal...33636.html