(02.04.2020, 12:43)Fundamentalist schrieb: Der gesetzliche Weg ist:
1. Notstandausruf nach EU Menschenrechtskonvektion
2. Falls Menschenrechte aufgehoben werden: Befristete Notstandsgesetze durch die Parlamente
3. Notstandsverordnungen zur Durchsetzung der Gesetze aus 2
Durch das Auslassen von 1 und 2 wird sowohl die Gewaltenteilung missachtet als auch freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet.
So ein Quatsch.
Artikel 15, Europäische Menschenrechtskonvention
Zitat:(1) Wird das Leben der Nation durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht, so kann jede Hohe Vertragspartei Maßnahmen treffen, die von den in dieser Konvention vorgesehenen Verpflichtungen abweichen, jedoch nur, soweit es die Lage unbedingt erfordert und wenn die Maßnahmen nicht im Widerspruch zu den sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Vertragspartei stehen.
https://dejure.org/gesetze/MRK/15.html