(06.05.2020, 16:22)Praeriebaer schrieb: Eine Verlängerung ist KEINE Begrenzung! Wenn man die zeitliche Begrenzung jedes Mal beliebig verlängern kann, widerspricht sie ihrer Definition.
Eine Verlängerung bis zum 5.6.2020 ist keine Begrenzung auf die Zeit bis zum 5.6.2020. Alles klar

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Unfassbar: CDU will Art. 13 Abstimmung vorziehen! #NieMehrCDU
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