(19.04.2020, 01:38)boersenkater schrieb: Also nachdem ich diese armseligen Trottel/innen in dem Video gesehen habe kann man denke ich auf schwarze Listen
verzichten. Wenn es die erwischt finden die wahrscheinlich nicht mal mehr ins Krankenhaus.![]()
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Die armeseligen Trottel hier sind doch wohl die Stuttgarter Behörden, die nicht fähig sind, eine Ablehnung einer Demonstration zu begründen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Eilentscheidung ja nur entschieden, dass das Ablehnen einer Demonstration ohne Begründung nicht zulässig ist, und es den Stuttgarten überlassen, ob sie das Verbot begründen, oder die Demontration stattfinden kann.
Scheinbar war man in Stuttgart aber nicht fähig, eine plausible Begründung für das Verbot der Demonstation zu finden.

Wie kann es denn sein, dass die Behörden bei einer so "hohen Gefahr" keine Begründung für das Verbot einer Versammlung finden?

