(28.03.2020, 01:17)Ca$hmandt schrieb: ps.: ich erwarte noch die entscheidungen des königs... der ja alles besser kann als unsere beschissenen politiker...![]()
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Was man nicht machen sollte:
Man erstellt normalerweise keinen "Bußgeldkatalog"
ohne dass es ein Gesetz für die Taten gibt.
Hier:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/u...erearm.pdf
Man bezieht sich nicht in der Begründung auf das OWIG
Das OWIG bezieht sich nämlich nur auf Ordnungwidrigkeiten, die aus Gestzen hervorgehen.
Interessant sind noch die Paragraphen, die im Bußgeldkatalog für die Bußgelder hinterlegt sind:
§ 1 Abs. 2 Satz 1 VO
Also eine Verordnung ohne Nr. und ohne Historie
(Keiner weiss wann eine VO ohne Nr. in Kraft getreten ist)
Also sorry lieber Cashi
Hältst du das wirklich noch für normal?
Ich nenn sowas einen unhaltbaren Fakekatalog.