(30.12.2021, 12:31)Skeptiker schrieb: Das glaubst du doch wohl selber nicht, Fundi.
Was ich glaube spielt keine Rolle
Was ich sehe sind Soldaten, die der Regierung ein Ultimatum gestellt haben.
Inwieweit die Unterstützung in der Truppe haben, ist schwer einschätzbar.
Die kann man jetzt als Terroristen ansehen
oder als Freiheitskämpfer.
Du musst halt abwarten was in der Tageschau die nächsten Tage drüber berichtet wird!
Unter den Tisch kehren wird es sich nicht mehr lassen, wenn ein Soldat in Berufung auf Artikel 20 der Regierung den Kampf ansagt und ihr ein Ultimatum für die Wiederherstellung der freiheitlichen Grundordnung stellt!

(30.12.2021, 12:31)Skeptiker schrieb: Die sehe ich hier nicht gefährdet. Unrecht gefährdet diese Ordnung nicht.Diese Ordnung war bereits durch die Notstandgestzgebung beseitigt.
Selbst wenn die Ordnung gefährdet wäre, dann ist noch nicht bewiesen, dass jemand "es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen". Und Widerstand ist wahrscheinlich nicht im Sinne eines Militärputsches gemeint.
Und sie ist immer noch beseitigt, weil die Ampel den Landesregierungen (Wenn auch befristet) die Chance gegeben hat ihre Notstandsverordnungen befristet aufrechtzuerhalten.
(30.12.2021, 12:31)Skeptiker schrieb: Man merkt doch schon an der Formulierung, dass niemals geplant war, dass sich jemand vor Gericht auf den Artikel beruft. Es ging meines Wissens darum, die Ausrede abzufangen, dass man ja nichts tun konnte, weil die Verfassung das nicht vorsah.
Du hast mich falsch verstanden.
Es gibt Juristen die sehen die Beseitigung der Grundordnung dann gegeben wenn die Regierung gegen die Grundordnung handelt.
Und es gibt Juristen, die sehen sie erst dann gegeben wenn auch die Judikative gegen die Grundordnung handelt!