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Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(27.04.2020, 13:46)Vahana schrieb: Bis das Geld netto auf DEINEM Konto ist, hast du auf jeden Fall einen finanziellen schlechten Schnitt gemacht.

Da hast Du ja Recht, ich will ja nicht freiwillig über eine Trading GmbH nachdenken sondern nur weil mich der geänderte §20 dazu zwingt, bis jetzt ist Abgeltungssteuer für mich (zumindest gefühlt) günstiger als GmbH + Gehalt/Ausschüttung. Allerdings ist ja schon fest im Programm das die Abgeltungssteuer abgeschafft werden soll und alles nach Einkommensteuer laufen soll. Je nach konkreter Ausgestaltung sollte man auch dann nochmal schauen wie es denn dann ausgeht.

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Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ungelegte politische Eier.
Wenn es soweit ist kann man immer noch drüber nachdenken.

Mein persönlicher Steuersatz liegt minimal über der aktuellen Abgeltungssteuer, mit den letzten Jahresgehältern. Zumindest so minimal, dass es sich nicht lohnt ernsthafte neue Strukturen einzugehen.

Wenn ich weniger verdiene wie in diesem Jahr kommt mir das sogar entgegen.

Davon mal ganz abgesehen habe ich noch einen fetten Verlusttopf. Von mir sieht der Staat die nächsten Jahre keine Steuern.

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Reiner Satire Account ohne rechtliche Verwertbarkeit
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(27.04.2020, 14:04)Vahana schrieb: Davon mal ganz abgesehen habe ich noch einen fetten Verlusttopf. Von mir sieht der Staat die nächsten Jahre keine Steuern.

Auch eine Methode ... aber nix für mich Irony

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Bin per Zufall drüber gefallen.

Steuer-Horror: Forex-Trader aufgepasst, Finanzministerium hat uns geantwortet

FX wäre nicht betroffen?

https://finanzmarktwelt.de/steuer-horror...et-154905/
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(19.05.2020, 08:07)Ventura schrieb: Bin per Zufall drüber gefallen.

Steuer-Horror: Forex-Trader aufgepasst, Finanzministerium hat uns geantwortet

FX wäre nicht betroffen?

https://finanzmarktwelt.de/steuer-horror...et-154905/
Wartet es ab, das wird noch nicht alles gewesen sein... Haut ab mit eurer Kohle, oder gründet ne Firma, so schnell wie möglich und solang ihr noch könnt!
Alternative natürlich:
Nur noch Gewinne machen und dann habt ihr keine Probleme! Biggrin
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

Ich habe mir erlaubt, noch ein paar Zeilen zu dem Thema zu schreiben, wahrscheinlich bewirkt es nichts, ist aber etwas Therapie für mich... :

Es ist doch Wahnsinn, wie einzelne Menschen einer so großen Anzahl von Menschen die Möglichkeit nehmen, ihr Geld selbst zu verwalten. Eigentlich ein Unding, dass diese Ideologie von einer Minderheit alle anderen bestrafen soll.
Jeder mit einem gesunden Menschenverstand erkennt leicht, dass die ganzen Argumentationen von Binding völlig falsch sind und ganz leicht zu entlarven sind:

Behauptung Nr.1: - Die Steuerregel soll angeblich Privatanleger vor Verlusten schützen:
Jegliches unternehmerische Handeln müsste demnach verboten werden, wir sehen doch gerade jetzt, wo überall unterstützt werden muss und welches unternehmerische Handeln sehr risikoreich ist, dass u.U. zu Lasten der Übrigen geht. Wie viele Unternehmen gehen jährlich auch ohne Corona pleite. Muss denen ihr Tun von vorneherein verboten werden??

Diese Steuerregel schützt aber eben gar nicht vor Verlusten. Private könnten eine GmbH (schwieriges Thema, ich höre um mich herum, dass es für die meisten nicht in Frage kommt und dabei noch ganz andere Haken auftreten, aber einige Banken - deren Geschäftsmodell von den privaten Anlegern abhängt!- hoffen wohl darauf, dass dies ihre Kunden beim worst case tun würden) gründen und dort ihr ganzes Geld verlieren. Auch so können sie nun noch viel schneller ihr ganzen Geld verlieren.
Diese Steuerregel unterstützt wahrscheinlich viel mehr eine wirtschaftlich nicht sinnvolle Spekulation. Statt mittels Optionsstrategien das Risiko zu minimieren, werden unter Umständen riskante Aktien gekauft etc. etc.
Das Riskio, das allein eine Standardaktie trägt, kann bislang durch Optionen abgefedert werden, dies wäre in Zunkunft nicht mehr möglich. Und gerade in unserer heutigen Zeit, wo mit einem reinen Buy-and-Hold es sehr, sehr schwierig ist, nach Inflation, Steuern (und zukünftige steuerliche Willkür) und Gebühren einen Werterhalt zu erlangen, soll gerade auch der jüngeren Generation die Möglichkeit auf Zusatzeinnahmen (durch z.B. den Verkauf von Call-Optionen und den Verkauf von kapitalgedeckten Put-Optionen etc. etc. etc.) genommen werden??!

Behauptung Nr.2: - Verluste der privaten Anleger durch Termingeschäfte gehen zu Lasten der Gesellschaft

Zunächst einmal gehen Verluste zu Lasten des eigenen Geldbeutels des privaten Anlegers. Alle unter dem Strich entstandenen Gewinne und Transaktionen generieren bislang hohe Steuereinnahmen. In den letzten 16 Jahren habe ich durch die von mir durch Termingeschäfte generierten Steuereinnahmen die Renten anderer Leute und das Gehalt der Politiker finanziert. Und sehr viele andere private Anleger auch. Die nackten Zahlen sprechen doch eindeutig dafür, dass durch die Termingeschäfte Steuereinnahmen erzielt werden, die zukünftig wegfallen. Diese Steuerregel geht eindeutig zu Lasten der Gesellschaft!

Behauptung Nr.3: - Termingeschäfte betreiben nur "Zocker"

Der Begriff des "Zockers" und der "Spekulanten" wird überstrapaziert und ist gemeinhin sehr negativ behaftet. So wie Binding "Zocker" bezeichnet sind dies Leute, die mit geringem Kapitaleinsatz Wetten bestreiten, ähnlich wie Pferdewetten und i.d.R. verlieren diese schnell ihr Geld, haben aber u.Umständen wie bei anderen Wetten Spaß gehabt und dieses Geld tut nicht weh.
Die meisten Privatanleger, die dauerhaft!!! Optionsstrategien anwenden, minimieren aber ihr Risiko eben durch die (von Binding als "hochriskanten" bezeichneten) Optionen. Und diese sind keine "Zocker", sondern wenden Strategien an, worüber sie lange, lange Zeit nachgedacht haben.
Auch lassen sich unmöglich Rückschlüsse von einem abgeschlossenen Geschäft auf die Gesamtstrategie ziehen. Habe ich O-DaxCalls an der Eurex mit Basis 13000 LZ ein Jahr gekauft, mag dieses eine Geschäft hochriskant sein. Habe ich aber zusätzlich eine größere Menge O-Dax-Calls mit Basis 15000, gleiche LZ verkauft, ist diese Strategie, gerade auch mit weiteren Anpassungen höchst konservativ etc. etc.
Noch eine kleine Anmerkung: Im Schach und Poker wird "Zocker" i.d.R. mit "leichte Opfer" übersetzt.

These Nr.4: - "Bevorteilung durch Abgeltungssteuer"

Mit der Einführung des Abgeltungssteuer wurde das Halbeinkünfteverfahren und die Steuerfreiheit bei einer Haltedauer von über 1 Jahr abgeschafft!!!! Das war für über 95% aller an der Börse beteiligten privaten Anleger ein großer Nachteil! Früher konnte ein Gewinn von 100.000 Euro steuerfrei kassiert werden, während ein Verlust von 100.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden konnte. Da sieht man mal, wie sich das nun dreht mit der Einführung dieser Binding-Steuer. Vor Einführung der Abgst. war es aus heutiger Sicht ein steuerliches Paradies, das aber stets zurecht als vollkommen normal angesehen wurde, nun muss man bei o.a. Bsp. 28.000 Euro Strafe zahlen!!!


These Nr. 5: - "10.000 Euro reichen für Privatanleger aus"

Wir wissen alle, dass dies Schwachsinn und diese willkürliche Begrenzung ähnlich der Kategorie 800m² Regel ist. Bei so vielen Optionsstrategien hat man vielleicht ein begrenztes Risikopotential von 1.000 Euro, man kann aber locker 50.000 Euro auf der einen Seite "gewinnen" und auf der anderen Seite 49.500 Euro verlieren. Es geht hier also in Wirklichkeit um 500 Euro, aber die 10.000 Euro-Verlustbegrenzung wären ja schon längst überschritten und der Anleger schnell pleite auf diese Weise. Wir können unendliche Beispiele anführen, wo für die einen 10.000 Euro ganz ganz viel ist und für andere gar nichts. Ich zahle aufgrund der Einnahmen durch Termingeschäfte zur Zeit 10.500 Euro GKV netto, diese werden im kommenden Jahr auf den Mindestsatz reduziert oder durch einen Halbtagsjob auf unter 50 Euro. Was geht hier zu Lasten der Gesellschaft?
Das ist genauso wie bei der so lange geplanten, FTS auf Derivate, die die Länder, die rechnen können, stets ablehnten, weil sie wussten, dass die 0,01% solch hohe Abgaben verlangten (z.B. ein Call aus dem Geld für 1000 Euro unter Umständen über 100 Euro  Gebühren), dass bei einer Einführung keiner mehr Geschäfte tätigen würde und so eben auch alle Steuereinahmen wegfallen würden.

These Nr.6: - "Absicherung mit Optionen betreiben nur Profis und keine Privatanleger"

Muss ich zu einer solchen Falschaussage wirklich noch etwas schreiben??? Ausser dass diese realitätsfremden Politiker uns um 300 Jahre zurückwerfen...
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(07.04.2020, 17:57)muchmoney schrieb: GmbH ist wie jede andere Kapitalgesellschaft möglich.

Wartet halt einfach bis meine zypriotische Limited fertig ist, dann berichte ich euch. Läuft doch schon alles... Wink

Auf das eine Jahr hin oder her wirds nicht ankommen, gilt doch eh erst ab 2021.
So, Update:
Heute die Information vom Steuerberater und der Anwältin per Mail erhalten mit den vorläufigen Dokumenten vom Registrar, alles endlich seit 5.6. eingetragen.
Bald kommen die Originalunterlagen die für alle Behörden notwendig sind.
Jetzt geht´s ans Organisieren wegen Bankkonto, IB Konto und dann kanns losgehen. Tup
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RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(11.06.2020, 22:25)muchmoney schrieb: So, Update:
Heute die Information vom Steuerberater und der Anwältin per Mail erhalten mit den vorläufigen Dokumenten vom Registrar, alles endlich seit 5.6. eingetragen.
Bald kommen die Originalunterlagen die für alle Behörden notwendig sind.
Jetzt geht´s ans Organisieren wegen Bankkonto, IB Konto und dann kanns losgehen. Tup

Glaubst du, du könntest hier mal, wenn alles soweit ist, ganz grob die Arbeitsschritte skizzieren, die du durchlaufen bist? Nicht in allen Einzelheiten, sondern vielleicht auf 10-20 Stichpunkte heruntergebrochen (nicht mehr als eine Zeile pro Stichpunkt). Würde mich sehr interessieren.

Welche Rechtsform hat die Firma dann eigentlich?
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(12.06.2020, 14:27)Golvellius schrieb: Glaubst du, du könntest hier mal, wenn alles soweit ist, ganz grob die Arbeitsschritte skizzieren, die du durchlaufen bist? Nicht in allen Einzelheiten, sondern vielleicht auf 10-20 Stichpunkte heruntergebrochen (nicht mehr als eine Zeile pro Stichpunkt). Würde mich sehr interessieren.

Welche Rechtsform hat die Firma dann eigentlich?
Zypriotische "Limited by shares", Endung LTD, (Rechtsform LLC, Limited Liability Company), also eine private Aktiengesellschaft mit maximal 50 Aktionären.

Meinst Du mit "wenn alles soweit ist" dass ich operativ loslegen kann oder was genau? Weil "fertig" ist die Limited nun, nur halt noch nicht am Handeln.

Was stellst Du Dir denn unter "Arbeitsschritten" vor? Die komplette Planung davor auch oder nur die notwendigen Schritte um die Limited zu eröffnen?
Notiz 

RE: Änderungen §20 EStG - Einkünfte aus Kapitalvermögen ab 2020/2021

(13.06.2020, 07:47)muchmoney schrieb: Zypriotische "Limited by shares", Endung LTD, (Rechtsform LLC, Limited Liability Company), also eine private Aktiengesellschaft mit maximal 50 Aktionären.

Meinst Du mit "wenn alles soweit ist" dass ich operativ loslegen kann oder was genau? Weil "fertig" ist die Limited nun, nur halt noch nicht am Handeln.

Was stellst Du Dir denn unter "Arbeitsschritten" vor? Die komplette Planung davor auch oder nur die notwendigen Schritte um die Limited zu eröffnen?

Letzeres. Also alles, was du nicht alleine zu Hause am Schreibtisch erledigen konntest. Wahrscheinlich muss die Gesellschaft ja irgendwo registriert werden, und vermutlich kann man dazu nicht einfach irgendwo anrufen und dann ist die Sache erledigt.

Geht mir nur darum, ungefähr eine Vorstellung zu bekommen, welche Interaktionen mit welchen Behörden/Institutionen nötig sind, und in etwa in welcher Reihenfolge.


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